Lackkratzer bei Ebay-Gitarre

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Manni111
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Ich habe bei Ebay eine Gitarre(Ibanez S470 Farbe Orange) ersteigert. Der Verkäufer schrieb von zwei kleinen und enem langen Kratzer. Jetzt ist da aber noch ein 3mm breiter 1,5cm langer und so tiefer Kratzer, dass man das Holz sieht. Dieser Kratzer ist wahrscheinlich durch den Transport entstanden(Lackpartikel im Karton). Weiters bewegt sich der Lack bei den vom Verkäufer beschriebenen Kratzern wenn man draufdrückt, weshalb ich fürchte dass dort der Lack abbrechen kann.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=3751989864&ssPageName=STRK:MEWA:IT

1. Kann man den tiefen Kratzer irgendwie richten?
2. Was kann ich machen, damit bei den anderen Kratzern nicht auch noch der Lack abbricht?
3. Ich finde, dass die Gitarre durch den tiefen Kratzer und durch das Risiko auf weiteres Lackabbrechen weniger wert ist als ich gezahlt habe(420 Euro). Kann ich eine Entschädigung verlangen?
 
Eigenschaft
 
Optischer Mangel ist ein längerer sowie zwei kleine Lackkratzer von Tremolo bis Gurtpin/Zargen, dennoch natürlich VOLLE GARANTIE, da Demoteil aus erster Hand!!! ( LP 600.- ) Für Rückfragen stehen wir, citymusicbonn, sehr gerne zu unseren Geschäftszeiten unter Tel: 0228-9813455, Fax: -56 zur Verfügung: Mo-Fr. 10-19h; Sa 10-15h, jeweils durchgehend geöffnet.

wieso wendest du cih nicht mit deiner beschwerde an den verkäufer?
 
Hat sich die sagenhafte Kompetenz dieses Boards jetzt schon bis zu den Gitarristen herumgesprochen?
 
Ähm, wenn der Verkäufer die Beschädigungen in seiner Artikelbeschreibung so dargestellt hat, wie sie bei dir am Instrument vorhanden sind, dann würde ich sagen, dass du kein Recht auf Ersatz bzw. Rückgabe hast.
Wenn nicht, dann schon..;-)

Mit dem Kratzer würd ich das so machen: Erst das durchschauende Holz beizen, damit der Farbton stimmt.
Dann mit einen speziellen Poliesterlack denn "Riss" füllen.
Dann anschleifen und polieren.

Aber besser wäre, wenn du das mal im Gitarrenforum postest.

Viel Spass
 
Manni111 schrieb:
1. Kann man den tiefen Kratzer irgendwie richten?
Komplett Großflächig ebenschleifen und Lackieren. Nur nicht den Kratzer spachteln der zeichnet sich nach einer Weile ab und kommt immer wieder zum vorschein.
Manni111 schrieb:
2. Was kann ich machen, damit bei den anderen Kratzern nicht auch noch der Lack abbricht?
nix
Manni111 schrieb:
3. Ich finde, dass die Gitarre durch den tiefen Kratzer und durch das Risiko auf weiteres Lackabbrechen weniger wert ist als ich gezahlt habe(420 Euro). Kann ich eine Entschädigung verlangen?
scarface schrieb:
Zitat:
Optischer Mangel ist ein längerer sowie zwei kleine Lackkratzer von Tremolo bis Gurtpin/Zargen, dennoch natürlich VOLLE GARANTIE, da Demoteil aus erster Hand!!! ( LP 600.- ) Für Rückfragen stehen wir, citymusicbonn, sehr gerne zu unseren Geschäftszeiten unter Tel: 0228-9813455, Fax: -56 zur Verfügung: Mo-Fr. 10-19h; Sa 10-15h, jeweils durchgehend geöffnet.



wieso wendest du cih nicht mit deiner beschwerde an den verkäufer?

Gruß
 
Bruce schrieb:
"2. Was kann ich machen, damit bei den anderen Kratzern nicht auch noch der Lack abbricht"

-nix

Doch klar. Er kann das Gleiche tun, was er bei dem großen Riss/Kratzer auch getan hat.

Deine Version müsste auch gehen, ist aber meiner Meinung nach umständlicher, man hat mehr Arbeit, es dauert länger...
Wenn man es so hin bekommt, dass keine Welle durch Spachtelmasse oder ähnliches entsteht, dann sieht man bei beiden Lösungen gleich viel bzw. wenig.
 
Gibt es eigentlich keinen Moderator fürs DrumForum??
 
Nein, gibt es nicht.
Hin und wieder schaut mal jemand hier rein...;-)
Siehste doch.
 
Ärnie3000 schrieb:
Gibt es eigentlich keinen Moderator fürs DrumForum??

Warum fragst du, Probleme dort?

Es gibt Moderatoren, die überwiegend in bestimmten Bereichen arbeiten und andere die "global" unterwegs sind.
 
Hm, also wenn der eine Kratzer vom Transport kommt, kannst Du Dich schon beschweren, der Transport wird ja hoffentlich irgendwie versichert sein, musst Dich aber dringend beim Verkäufer melden deswegen! ;)
 
Hallo!

Also, hier bei Musik-Service gibt es eine Ibanez S470 ab 540€, demnach sind 420€ schon nicht zuviel, zumal du ja auf die Mängel hingewiesen wurdest.

Da du aber anscheinnend bei einem richtigen Laden gekauft hast, und nicht von einer Privatperson (hast du eine ordentliche rechnung bekommen?), gilt hier wahrscheinlich sogar das Fernabsatzgesetz (näheres: http://www.musik-service.de/Info/ifFernAG.htm ). Das heißt, du hast nach Erhalt der Ware 14 Tage Zeit sie zurück zu schicken, wenn sie dir nicht gefällt...
 
wenn das durch den transport passiert ist ist der verkäufer eindeutig schuld!Er hat dafür zu sorgen das die Ware so verpackt wird das sie nicht beschädigt werden kann.Also bitte ihn doch um seine Telefonnummer ruf ihn dann an und erklär ihm die sache so wie es ist.Frag ihn ob er bereit wäre die 100 € zurück zu überweisen und dann lass die Gitarre neu lackieren?!Aber immer nett bleiben dann klapts schon.Außerdem hat er ein Bewertungsprofil von 100% deswegen denke ich lässt sich das schon mit dem Verkäufer regeln.
 
SpLiNtEr schrieb:
wenn das durch den transport passiert ist ist der verkäufer eindeutig schuld!Er hat dafür zu sorgen das die Ware so verpackt wird das sie nicht beschädigt werden kann.Also bitte ihn doch um seine Telefonnummer ruf ihn dann an und erklär ihm die sache so wie es ist.Frag ihn ob er bereit wäre die 100 € zurück zu überweisen und dann lass die Gitarre neu lackieren?!Aber immer nett bleiben dann klapts schon

er wird die gitarre 100 pro nicht unversichert verschickt haben .. und in solch einem fall müsste doch die versicherung greifen oder nicht ?
 
soweit ich weiß ist ein paket immer versichert.
Ist halt die Frage ob es wirklich an der post lag oder an der Verpackung
 
also ich verschick meine gitarren immer im koffer da kann nicht wirklich was passieren
 
Manni111 schrieb:
Dieser Kratzer ist wahrscheinlich durch den Transport entstanden(Lackpartikel im Karton). 3. Ich finde, dass die Gitarre durch den tiefen Kratzer und durch das Risiko auf weiteres Lackabbrechen weniger wert ist als ich gezahlt habe(420 Euro). Kann ich eine Entschädigung verlangen?

Wenn das Paket mit der Post kam, hättest Du es sofort kontrollieren müssen. Im nachinein Kosten geltend zu machen ist so gut wie unmöglich da der Kratzer auch bei Dir entstanden sein könnte.

RAGMAN
 
Bei Schaeden oder Verlusten infolge des Versands einer Kaufsache traegt
der Verkaeufer die Verantwortung dafuer, dass er die Kaufsache
ordnungsgemaess und ausreichend geschuetzt verpackt an einen
zuverlaessigen Transportunternehmer oder Paketdienst (z.B. Deutsche Post
etc.) uebergibt.

Der Verkaeufer ist fuer den moeglicherweise entstehenden Schaden
verantwortlich, wenn er die Sache unzureichend verpackt oder an einen
unzuverlaessigen Transporteur uebergeben hat.

Im Falle eines Schadens beim Transport sollten sich Kaeufer und
Verkaeufer umgehend verstaendigen, so dass der Verkaeufer alle noetigen
Informationen beim Transportunternehmer einholen und weitergeben kann.

Generell ist ein versichertes Paket die sicherste Versandart, da hier
eventuelle Verlustansprueche dem Transportunternehmen gegenueber geltend
gemacht werden koennen.


Von unseren Freunden von der Ebay International-AG

btw, ich hatte auch überlegt ob ich mir die Git kaufen sollte TT
 
1. der gefahrenübergang erfolgt beim versender (der empfänger trägt das versandrisiko)
2. es kann durch eine transportversicherung abgedeckt werden.
3. darum geht es hier nicht.... ;-)

eigentlich ist die sache einfach:
der verkäufer ist händler. daher gilt das fernabsatzgesetz.
also kannst du das teil einpacken und **auf kosten des händlers** abholen lassen (oder zurücksenden, wenn der händler dir das bestätigt).

alternativ kannst du:
nachverhandeln. also anrufen (innerhalb der 14 tage frist!) und
1. melden dass du mit der ware für den preis nicht zufrieden bist.
2. vorschlagen dass der händler:
a) einen nachlass gewährt
b) den schaden ausbessern lässt (auf seine / oder geteilte) kosten
3. anmerken, dass du andernfalls zurücktreten wirst.

ich hoffe das hilft dir weiter
al
 
al schrieb:
eigentlich ist die sache einfach:
der verkäufer ist händler. daher gilt das fernabsatzgesetz.
also kannst du das teil einpacken und **auf kosten des händlers** abholen lassen (oder zurücksenden, wenn der händler dir das bestätigt).

alternativ kannst du:
nachverhandeln. also anrufen (innerhalb der 14 tage frist!) und
1. melden dass du mit der ware für den preis nicht zufrieden bist.
2. vorschlagen dass der händler:
a) einen nachlass gewährt
b) den schaden ausbessern lässt (auf seine / oder geteilte) kosten
3. anmerken, dass du andernfalls zurücktreten wirst.

ich hoffe das hilft dir weiter
al
so einfach ist das glaube ich nicht, wenn der Schaden beim Transport passiert ist.
Da muss der Käufer drauf achten und bereits beim Empfang der Ware den Schaden beim Postboten melden.

Sonst könnte ich mir ja auch eine Gitarre bestellen, bei einem Auftritt zerdeppern und anschließen als "Transportschaden" zurückschicken...

RAGMAN
 
RAGMAN schrieb:
so einfach ist das glaube ich nicht, wenn der Schaden beim Transport passiert ist.
Da muss der Käufer drauf achten und bereits beim Empfang der Ware den Schaden beim Postboten melden.

Sonst könnte ich mir ja auch eine Gitarre bestellen, bei einem Auftritt zerdeppern und anschließen als "Transportschaden" zurückschicken...

RAGMAN
den schaden direkt aufnehmen lassen, müsst ihr nur, wenn die verpackung sichtbar beschädigt ist, sonst hat man zeit den schaden später zu melden und zwar, wenn man ihn feststellt. aber möglichst nicht nach zwei wochen.

ist also nicht direkt ein problem. ruf' eben an und schick' ein fax mit dem widerruf des kaufs und gut.
 

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