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mamamatze
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Jetzt hätte ich mal eine Frage, da ich die gesamte KSK Thematik, insbesondere diese Doppelzahlungen noch nicht umrissen habe. Hab schon dreimal den Thread hier durchgelesen sowie den Wikipedia Artikel zur KSK und auf der Homepage war ich auch.
Gegeben sei folgende (fiktive) Situation: Eine Band besteht aus Bassist, Gitarrist, Schlagzeuger, Keyboarder und Sänger. Schlagzeuger, Keyboarder und Gitarrist haben eine GbR gegründet und "kaufen" sich den Bassisten und den Sänger für ihre Auftritte dazu. Der Bassist macht Musik als Nebenjob und ist deshalb auch nicht in der KSK. Der Sänger ist allerdings Berufsmusiker und auch Mitglied in der KSK.
Jetzt hat die Band einen Auftritt und die GbR schreibt an den Veranstalter eine Rechnung über 5.000 Euro Gage + 350 Euro Umsatzsteuer. Der Bassist und der Sänger wiederum schreiben Rechnungen an die GbR, jeweils über 500 Euro. Der Bassist ist Kleinunternehmer, seine Rechnung wird also ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Beim Sänger ist das anders, bei ihm kommen noch 7% (= 35 Euro) obendrauf.
Wer muss jetzt KSK Abgaben zahlen? Ich würde jetzt mal sagen, alles was den Bassisten betrifft ist außen vor, weil er nicht in der KSK ist. Die GbR ist jetzt allerdings Leistungsempfänger des Sängers und muss KSK Abgaben in Höhe von (aktuellem KSK Satz) * (Rechnungsbetrag netto). Bitte korrigiert mich, wenn ich hier schon falsch liege.
Jetzt die eigentlich entscheidende Frage: Der Veranstalter ist ja indirekt auch Leistungsempfänger des Sängers. Muss der Veranstalter jetzt auch KSK Abgaben zahlen?
Gegeben sei folgende (fiktive) Situation: Eine Band besteht aus Bassist, Gitarrist, Schlagzeuger, Keyboarder und Sänger. Schlagzeuger, Keyboarder und Gitarrist haben eine GbR gegründet und "kaufen" sich den Bassisten und den Sänger für ihre Auftritte dazu. Der Bassist macht Musik als Nebenjob und ist deshalb auch nicht in der KSK. Der Sänger ist allerdings Berufsmusiker und auch Mitglied in der KSK.
Jetzt hat die Band einen Auftritt und die GbR schreibt an den Veranstalter eine Rechnung über 5.000 Euro Gage + 350 Euro Umsatzsteuer. Der Bassist und der Sänger wiederum schreiben Rechnungen an die GbR, jeweils über 500 Euro. Der Bassist ist Kleinunternehmer, seine Rechnung wird also ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Beim Sänger ist das anders, bei ihm kommen noch 7% (= 35 Euro) obendrauf.
Wer muss jetzt KSK Abgaben zahlen? Ich würde jetzt mal sagen, alles was den Bassisten betrifft ist außen vor, weil er nicht in der KSK ist. Die GbR ist jetzt allerdings Leistungsempfänger des Sängers und muss KSK Abgaben in Höhe von (aktuellem KSK Satz) * (Rechnungsbetrag netto). Bitte korrigiert mich, wenn ich hier schon falsch liege.
Jetzt die eigentlich entscheidende Frage: Der Veranstalter ist ja indirekt auch Leistungsempfänger des Sängers. Muss der Veranstalter jetzt auch KSK Abgaben zahlen?