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Böhmorgler
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Auch tagsüber darfst Du nicht rumlärmen; auch das kann u.U. Ärger geben, sofern sich jemand belästigt fühlt.kleinershredder schrieb:Um 10 ist nachtruhe und vorher darfst du, solange es nicht die gesundheit von irgendwem beeinträchtigt, lärm machen wie du willst.
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl00921.html
Aber folgendes ist auch drollig
Störung des Klavierspiels durch andere Mieter
Leitsatz
Ein Mieter, dessen Klavierspiel durch Mitklopfen anderer Mieter gestört wird, ist zur Mietminderung nicht berechtigt, wenn die Lärmdämmung des Hauses ausreichend ist und die anderen Mieter nur bei besonders lautem Klavierspiel klopfen. Die ebenfalls in einer Lärmverursachung bestehende Reaktion seiner Umgebung hat der Mieter dann gewissermaßen als berechtigte Meinungskundgaben hinzunehmen.
AG Berlin-Tiergarten, Urt. v. 04.10.1989 - 7 C 259/88
(Fundstelle: NJW-RR 1990, 398)
http://www.recht-in.de/humor/dokument.php?humorID=107&gebiet=GERICHTSURTEILE