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UncleReaper
Gesperrter Benutzer
J.K schrieb:Dürfen schon von 7-18, das muss halt von den Eltern danach genehmigt werden oder sie willigen vorher schon ein, dass etwas gekauft werden darf. Und nach 4-5 Wochen kann man eigentlich von einer Genehmigung ausgehen, so eine Gitarre ist ja nichts was Eltern einfach so übersehen können. Um den Vertrag zu vernichten hätte man sich sofort nach Kenntnisnahme des Kaufes mit dem Laden in Verbindung setzen müssen (sofern man nicht vorher schon eingewilligt hatte). Wenn man als Ladenbesitzer nichts hört, kann man eigentlich davon ausgehen, dass der Vertrag genehmigt wurde, auch wenn man sich besser noch mit den Eltern in Verbindung setzen sollte.
Hast du selber Kinder ? Da sind 5 Wochen auch keine lange Zeit die man irgendwas "verheimlichen" könnte.
Von daher... @Wes... geh hin biete das mit dem Umtausch,zurückgeben was weiß ich an und wenn alles nichts hilft ... du bist nur eingeschränkt geschäftsfähig.. dann jag deine Mutter hin und die regelt das.