Ich bin verwirrt.... von welcher Art und Größe von VA/Location/Band/Act reden wir hier denn bzw. für welche Rider sollte dies, wenn überhaupt, relevant sein.... Zielgruppe?!
Ich vermute, dass hier im Forum weniger als 5%, wenn überhaupt in der genannten Liga unterwegs ist. Die wenigsten Bands haben überhaupt je mal etwas von Clair, Adamson oder Meyer gehört. D&B schon eher, sowie JBL und EV. Doch in welchen Ridern steht etwas von den weniger bekannten.
In den meisten Fällen steht in den Standardridern so etwas wie "kein x, y, z, kein Selbstbau. PA soll von a, b, c sein. So mal in 90% der Fälle. Für die ganzen LocalHeroBands sollte eine der Location angepasst Standard PA von der Stange eines Markenherstellers genügen und dann ist es wurscht ob da HK RCF, DB, d&b, Meyer, L'Acoustics drauf steht. Hauptsache ist eben, dass die Person/Personen, welche das Aufbauen und Betreuen wissen was sie da tun. Dies ist meist der limitierende Faktor.
Es gibt dennoch Vollpfosten, die in ein Zelt oder eine Halle mit weniger als 5m lichte Höhe ein LA reinhängen und dabei pro Seite weniger als 4 Schnitze hängen. Ja, ist ja ein LA und das ist Hipp. Nein ist es nicht, da es das falsche Werkzeug ist und zudem falsch gebaut ist. Auch im Außenbreich 2-3 Schnitze pro Seite. Das bringt nix, vor allem bei Schnitzen mit 10" und weniger im LowEnd. Wenn jemand so etwas macht, dann hat er den Sinn und die Wirkungsweise eines LA nicht verstanden. Vom richtigen Winkeln an der richtigen Flughardware auf richtigen Stativen will ich mal gar nicht anfangen. Da braucht man mir auch nicht mit Phasenlinearität kommen.
Zurück zur eigentlich Frage ob FBT ridertauglich wäre. Prinzipiell ist alles tauglich, womit man gute Erfahrungen gemacht hat und wenn die Bedienmannschaft damit umgehen kann. Wenn eine Band in ihren Rider nur amtliche Marken zulässt, dann kann man dies als Dienstleister oder Veranstalter hinterfragen, da es grundsätzlich Bestandteil des Vertrages ist. Wenn ich da etwas anderes hinstelle laufe ich als Dienstleister oder Veranstalter Gefahr, dass die Band nicht auftritt und da bekommt sie gar auch recht. Wenn ich allerdings im Vorfeld abkläre, dass die geforderte Anlage durch eine andere vollwertig ersetzt werden kann oder die Anlage falsch im Rider dimensioniert ist, dann ist dies ebenso legitim. Wenn die Band dann dennoch auf ihrer WunschPA besteht, dann muß ich als Dienstleister/Veranstalter diese Band auch nicht buchen.
Und es gilt weiterhin auch: Wenn es bezahlt wird, dann stelle ich als Dienstleister das halt hin, richte das Zeug ein und gut ist. Wenn es nicht bezahlt wird, dann gibt es eben etwas das zum Preis passt oder halt nix. Den Namen muss man sich ja auch nicht kaputt machen. Wir hatten in der Firma schon öfters Bands und Techniker, die bestimmte Geräte orderten, die dann auch geliefert wurden und sich dann heraustellte, dass der Act gar keine Ahnung von dem Material hatte, gilt insbesondere für Pulte und Outboardequipment. Sicher liefern wir als Dienstleister auch Support, aber eben auch nur dann, wenn es zwischenmenschlich stimmt. Manchmal ist dies dann nicht so und dann lassen wir uns den Kindergartenjob auch gesondert bezahlen. Strafe muss sein.