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UranusEXP
Mod Emeritus
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Hi,
zwei Fragen möchte ich zur Diskussion stellen, diese sind aus einem privaten Gespräch entstanden, das rein theoretischen Hintergrund hatte und keinen Bezug zu einem tatsächlichen Fall. Wer dazu was weiss, super, wer dazu noch Quellen angeben kann


1. Ein Händler bewirbt ein Produkt mit "made in...". Produkt ist aber "made in anderswo".
Rechtlich ok ist DAS sicherlich nicht. Die Frage wäre, welche rechtlichen Konsequenzen sich für den Verkäufer daraus ergeben. Ist das für den Kunden dann ein simpler "Mangel" oder kann man schon von "Arglist" sprechen? Spielt es eine Rolle ob der Verkäufer absichtlich oder unwissend gehandelt hat?
2. Händler bewirbt "Schallkabine" mit "Produkt besitzt sehr gute akustische Eigenschaften".
Produkt besitzt diese Eigenschaften nicht, es ist würfelförmig und jeder sachverständige Akustiker sagt sofort: "würfelförmige Räume sind das schlimmste, was man sich akustisch antun kann". Auch eine "sehr gute" Schalldämmung nach aussen ist nicht gegeben. Die Frage ist, inwiefern ist diese Aussage über die akustischen Qualitäten quantifizierbar. Bei "sehr gutem Klang" könnte man ihmo sagen, rein subjektiv. Bei "sehr guten akustischen Eigenschaften" handelt es sich imho um eine technische Angabe( ähnlich z.B. sehr gute Wärmedämmung, mit der ich sicher nicht für ein Gartenhäuschen werben darf, das 20mm dicke Holzwände hat), die objektiv begründbar sein muss und für die der Verkäufer haftbar gemacht werden kann. Akustik ist Physik und damit Wissenschaft. Gute Akustik bedeutet, möglichst neutrale Übertragungsfunktion und ist somit messbar. Das Produkt müsste also am oberen Rand des physikalisch in kleinen Räumen möglichen anzusiedeln sein, faktisch ist es aber im qualitativ unteren Bereich. Auch hier wieder die Frage nach den tatsächlichen rechtlichen Konsequenzen. Ist das ein "einfacher technischer Mangel" oder "Arglist"? Inwiefern spielt es eine Rolle, ob der Kunde das Produkt im Vorfeld besichtigt und "gehört" hat?
Vielen Dank!!!
P.S.: Wir gingen von einem gewerblichen Händler aus.
Grüße
Uranus
zwei Fragen möchte ich zur Diskussion stellen, diese sind aus einem privaten Gespräch entstanden, das rein theoretischen Hintergrund hatte und keinen Bezug zu einem tatsächlichen Fall. Wer dazu was weiss, super, wer dazu noch Quellen angeben kann



1. Ein Händler bewirbt ein Produkt mit "made in...". Produkt ist aber "made in anderswo".
Rechtlich ok ist DAS sicherlich nicht. Die Frage wäre, welche rechtlichen Konsequenzen sich für den Verkäufer daraus ergeben. Ist das für den Kunden dann ein simpler "Mangel" oder kann man schon von "Arglist" sprechen? Spielt es eine Rolle ob der Verkäufer absichtlich oder unwissend gehandelt hat?
2. Händler bewirbt "Schallkabine" mit "Produkt besitzt sehr gute akustische Eigenschaften".
Produkt besitzt diese Eigenschaften nicht, es ist würfelförmig und jeder sachverständige Akustiker sagt sofort: "würfelförmige Räume sind das schlimmste, was man sich akustisch antun kann". Auch eine "sehr gute" Schalldämmung nach aussen ist nicht gegeben. Die Frage ist, inwiefern ist diese Aussage über die akustischen Qualitäten quantifizierbar. Bei "sehr gutem Klang" könnte man ihmo sagen, rein subjektiv. Bei "sehr guten akustischen Eigenschaften" handelt es sich imho um eine technische Angabe( ähnlich z.B. sehr gute Wärmedämmung, mit der ich sicher nicht für ein Gartenhäuschen werben darf, das 20mm dicke Holzwände hat), die objektiv begründbar sein muss und für die der Verkäufer haftbar gemacht werden kann. Akustik ist Physik und damit Wissenschaft. Gute Akustik bedeutet, möglichst neutrale Übertragungsfunktion und ist somit messbar. Das Produkt müsste also am oberen Rand des physikalisch in kleinen Räumen möglichen anzusiedeln sein, faktisch ist es aber im qualitativ unteren Bereich. Auch hier wieder die Frage nach den tatsächlichen rechtlichen Konsequenzen. Ist das ein "einfacher technischer Mangel" oder "Arglist"? Inwiefern spielt es eine Rolle, ob der Kunde das Produkt im Vorfeld besichtigt und "gehört" hat?
Vielen Dank!!!
P.S.: Wir gingen von einem gewerblichen Händler aus.
Grüße
Uranus
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