Also, mal zurück zum Thema.
Man sollte sich nicht darauf verlassen, nicht vom deutschen Zoll gefilzt zu werden. Ich fliege hin und wieder beruflich in die Staaten und letzten Monat war´s dann mal wieder soweit: "Dürfen wir bitte mal einen Blick in Ihr Gepäck werfen?". Ich hatte zwar nur Klamotten und einen ganzen Haufen CDs bei mir, aber definitiv zuviel für die erlaubten Grenze von 175. Zum Glück stand der Zöllner voll auf Nine Inch Nails, die sich in dieser Kollektion befand und war selber Musiker. Hat mich dann laufen lassen - Glück gehabt. Da kann man aber nícht von ausgehen.
Und der sogenannte Trick von wegen "Ich bin Musiker und das ist mein Arbeitsgerät" funktioniert so auch nicht. Erstens sieht ein nagelneuer Bass schon etwas anders aus als mein Arbeitsteil (zumindest ist das bei mir so; ich arbeite halt mit meinem Bass und hab ihn nicht in der Vitrine stehen), und das wissen die vom Zoll auch. Und wenn Ihr behauptet, Ihr hättet den Bass schon von Anfang an mit auf die Reise genommen, dann müßt Ihr entweder die Rechnung aus Deutschland vorlegen, oder was noch korrekter wäre, die Wiedereinfuhr bereits vor der Ausreise beim Zoll am Flughafen anmelden. Da wird dann ein Begleitpapier geschrieben, so richtig mit Seriennummer und genauer Beschreibung, das Ihr dann bei der Heimkehr vorlegen könnt.
Klar, man kann Glück haben, aber die Jungs wissen schon, wo es sich lohnt, mal nachzufragen.
Tip: Wenn überhaupt, dann gebt den Bass als Gepäck auf und schaut, daß Ihr noch einen innerdeutschen Verbindungsflug, z.B. Frankfurt - Düsseldorf oder so dabei habt. Die werden am Zielflughafen nicht so genau kontrolliert wie die Direktverbindungen aus den Staaten.
Puh, das war ja direkt mal viel. Dann wünsche ich jedem viel Spaß in den Staaten!