B
Briggstone
Registrierter Benutzer
- Zuletzt hier
- 18.07.11
- Registriert
- 13.04.11
- Beiträge
- 5
- Kekse
- 0
@ Hope: Vielen Dank für die Infos! Hast Du schon irgendwelche Erfahrungen mit Schadensfällen bei harmonia.eu?
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Haftpflicht hat mit dem Thema nichts zu tun, aber mit der Hausratversicherung liegst Du gar nicht so falsch. Schau Dir mal diesen kurzen Thread:Ich habe diesen alten Thread ausgegraben, weil mich das Thema auch mal interessieren würde und ich leider nicht fündig geworden bin, was speziell eine Instrumentenversicherung betrifft: ich dachte das würde als erweiterte Haftpflicht- bzw. Hausratsversicherung laufen.
Außer der Sache mit dem Schadensfal (hatte noch keinen), kann ich http://www.harmonia.eu/ absolut empfehlen.
Habe auch im Web noch nichts negatives über sie gelesen.
Hey,
hast du für deine Instrumente den UVP-Preis angegeben oder den tatsächlichen Händlerpreis?
Das ist im Vertrag nicht eindeutig differenziert.
Klingt ziemlich gut.
Nein, die Aussage ist korrekt. Eine Hausratversicherung deckt im Rahmen ihrer sog. Außenversicherung auch Equipment im Proberaum außerhalb der Wohnung. Und das uneingeschränkt zum Neuwert, was beileibe nicht jede Instrumentenversicherung bietet. Der Hase liegt in der Hausratversicherung ganz woanders im Pfeffer: Bedingung ist, dass die Instrumente nur vorübergehend und nicht dauerhaft im Proberaum verbleiben. (vgl. https://www.musiker-board.de/musikb...rversicherung-de-erfahrungen.html#post6478955)Eine Hausratversicherung deckt nur meine eigene Wohnung ab. Meinen Proberaum nicht. Daher stimmt deine Aussage so nicht.
Das stimmt.Ansonsten deckt eine Hausratversicherung ggf. sehr viel ab. Für Bands kann darüber hinaus ein sog. Gruppenvertrag sinnvoll sein, wo alles Equipment autom. mitversichert ist.
Das ist egal, ob der Proberaum auf demselben Grundstück, innerhalb der Stadt oder sonstwo in Deutschland oder den europäischen Nachbarländern liegt; das entscheidende Kriterium ist und bleibt "vorübergehend". Außerdem muss sich der Proberaum innerhalb eines Gebäudes befinden.Ggf. geht der Proberaum durch, wenn er auf dem gl. Grundstück wie die Whng. liegt. Das wird bei den meisten von uns wohl aber nicht so sein.
... es sei denn, die Instrumente waren dazu bestimmt, dauerhaft im Proberaum außerhalb der Wohnung zu verbleiben. Dann nutzt die Hausratversicherung - in der Tat - nichts.
Aber bzgl. Proberaum hat sich bei der Harmonia zum 01.05. dieses Jahres was geändert. Hast das bemerkt? Unbewachte, undbewohnte Proberäume muss man seit dem 01.05. dazubuchen. Die sind nicht mehr automatisch mit drin.