Instrumente Versicherung

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bobbel
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Ich bin momentan am überlegen, ob es inzwischen nicht sinnvoll wäre mein komplettes Equipment gegen Diebstahl (bei Gigs, im Proberaum...), Zerstörung usw. zu versichern.

Hat jemand Erfahrungen, Tipps oder Links dazu? Was kostet so etwas? Wo kann man so eine Versicherung abschliessen?

Vielen Dank
MFG
Bobbel
 
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Frag mal bei der Mannheimer - da hab ich meine Celli günstig versichert. Die versichern aber auch Bandkram. Googel mal oder schick mir ne PM, dann geb ich dir die Nummer von meinem Versicherungsvertreter.
 
Im Proberaum ists überhaupt kein Thema, da schliesst man einfach ne gewerbliche Sachversicherung oder Elektronikversicherung ab. Weil ne Band ist ja nix anderes als ne GbR. Um Versicherungsschutz auf Gigs zu haben, gibts bestimmt Spezialpolicen. Oder aber man vereinbart mit der V'Gesellschaft, dass die Sachen auch ausserhalb des Versicherungsortes (also Proberaum), sprich auf Gigs mitversichert gelten. Geht alles. Macht jede größere Gesellschaft.
 
Weil ne Band ist ja nix anderes als ne GbR.

So nicht ganz richtig. Um eine GbR zu werden müsste die Band nen GbR-Vertrag aufsetzen, geht also nicht automatisch.
Ob man jetzt auch ne Gewerbeanmeldung braucht weiss ich grad nicht sicher...:confused:
 
Nöö ;)

*Klugscheißermodus an*

Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist ideal für jede unkomplizierte Form der Geschäftspartnerschaft (Kleingewerbetreibende, Praxisgemeinschaften, freie Berufe, Arbeitsgemeinschaften).
Besondere Formalitäten sind nicht erforderlich, eine mündliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern ist ausreichend. Ein schriftlicher Vertrag ist allerdings empfehlenswert, wenns um Geld geht. Gewerbe muss nicht unbedingt angemeldet werden.

*Klugscheißer aus*

:)
 
Rechtliches:
Ein GbR-Vertrag bedarf keiner besonderen Form, kann also auch mündlich geschlossen werden. Aus Beweisgründen ist jedoch zur Schriftform zu raten. Somit könnte eine Band "jederzeit" eine GbR sein/werden. Verfolgt eine GbR nichtkommerzielle Zwecke, ist eine Gewerbeanmeldung nicht zwingend erforderlich.
(weitere Informationen)

Versicherung:
Grundsätzlich sind Musikinstrumente im Rahmen einer Hausratversicherung mitversichert (versicherte Gefahren: Leitungswasser, Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm/Hagel). Dies gilt auch, wenn sich die Instrumente vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes (z.B. im Proberaum) befinden. Nicht versichert sind jedoch Schäden, die während des Transportes auftreten.

Umfangreicher ist eine spezielle Musikinstrumenteversicherung. Versicherungsschutz besteht während des Transports, des Gebrauchs, des Aufenthalts innerhalb und außerhalb des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers gegen alle Gefahren, insbesondere gegen Unfall des Transportmittels, Diebstahl, Abhandenkommen, Veruntreuung, Unterschlagung, Raub, räuberische Erpressung, Vertauschen, Brand, Blitz, Explosion, Wasser und Elementarereignisse. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Gegenstände dritten Personen zur Benutzung oder in Gewahrsam übergeben werden.
 
So isses... Vielleicht noch der Vollständigkeit halber hinzufügen, dass eine Band automatisch eine GbR ist (nicht nur könnte). Bei kommerziellen Zwecken müssen die Gesellschafter beim Gewerbeamt angemeldet werden. Im Handelsregister wird die GbR nicht eingetragen. Bei Freiberuflern erfolgt keine Gewerbeanmeldung, jedoch muss eine Steuernummer beim FA beantragt werden.

Die private Band (wie es überwiegend hier der Fall ist) ist somit eine GbR, wobei die Gesellschafter (also wir :) ) normalerweise keine GA brauchen, da "freiberuflich".

OK, soweit off-Topic. ;-)

Mit der Aussenversicherung (Summenbegrenzung!) ist soweit korrekt, jedoch wenn es sich um einen angemieteten Proberaum handelt, an welchem die Instrumente, Mischpulte, PA's, Computer etc. dauerhaft verbleiben (ist ja meistens so), da muss ne eigenständige Versicherung her. Oder wieder eine besondere Vereinbarung mit der V'Gesellschaft.

An sonsten wurd ja bereits alles gesagt! Herrliches Thema :great:
 
Also:

Die Frage GbR ist ausnahmsweise völlig unerheblich (bis auf den Umstand in wie weit die Kosten der Versicherung selbst abgesetzt werden können, was ich nicht genau weiß, aber auch für jeden gilt, der sein Dasein als Musiker in irgendeiner Form beruflich betreibt).

Die jeweiligen Eigentümer der Instrumente können diese einzeln oder auch gemeinsam versichern. Dies machen wir seit Jahren - verschiedene Einzelmusiker und Bands eines Raumes versichern ihre Instrumente gemeinsam.

Der Vorteil gegenüber einer Einzelversicherung liegt in einem günstigeren Tarif.

Der Unterschied zwischen Hausrat-Versicherung und einer Musikinstrumenten-Versicherung wurde bereits im Post von Hilmi kenntnisreich dargelegt.

Es gibt mehrere Versicherungen, die eine Musikinstrumentenversicherung anbieten.
Ein Preisvergleich lohnt hier also. In der Regel muss mit 2 - 6 % der Versicherungssumme als Versicherungsrate gerechnet werden.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen einer Zeitwert- und einer Wiederbeschaffungswerteinordnung.
Bei einer Zeitwertversicherung wird ein abnehmender Gebrauchswert angesetzt, der in Zeit gemessene Wertverlust wird vom Neupreis abgezogen. Das kann, muss aber nicht ausreichen, um ein gleichwertiges Gebrauchtgerät als Ersatz anzuschaffen. Ähnlich wie bei Gebrauchtautos, die in offiziellen Listen nach Jahren kaum mehr was wert sind, aber halt immer noch ihre Dienste tun und die man auch nicht so günstig gebraucht bekommt zu dem Preis, der in den Listen steht. Generell ist dies bei Geräten, die kaum einen Wertverlust in Laufe der Zeit erleiden, ist dies nicht günstig.
Bei einer Wiederbeschaffungsversicherung wird der Preis erstattet, den das gleiche Instrument kostet, um es sich wieder zu beschaffen. Heißt auf Deutsch: das Geld, was man aktuell braucht, um sich adäquaten Ersatz zu besorgen. Ist sinnvoll für alle Instrumente, die kaum Wertverlust erleiden oder im Preis sogar steigen (Sammlerstücke) bzw. wo man öfter mal klamm mit Kohle ist und nicht weiß, ob man direkt im Verlustfall das nötige Geld hinblättern kann, um sich direkt was adäquates zu kaufen.

x-Riff
 
Es gibt mehrere Versicherungen, die eine Musikinstrumentenversicherung anbieten.
Ein Preisvergleich lohnt hier also. In der Regel muss mit 2 - 6 % der Versicherungssumme als Versicherungsrate gerechnet werden.x-Riff
so will mich auch mal einklinken hier.
les ich da richtig 2-6% pro monat???

wenn ich an meine band denke (4kopf band), und die gerätschaftenim porberaum haben jetz überschlagsmässig einen wert von 10.000 bis 15.000
das wären dann pro monat zwischen €200 und €900!!! :eek:

das ist ja schon ne menge geld...
um das geld (12x €900) kann ich ja nach einem jahr schon fast das gesamte equipment neu kaufen...
 
Mannheimer: Jahresprämie, weiß aber den Prozentsatz (kommt hin wie es oben steht) für "Bandgeraffel" nicht.
 
Es kann durchaus billiger zu sein, sich die Versicherung zu sparen und bei Diebstahl sich halt was neues zu kaufen vorrausgesetzte die Dinge sind nich unersetzlich.

In der REgel wird eh nur der Zeitwert gedeckt.
 
Allerdings ist der Zeitwert bei den Instrumenten - nciht bei der Technik - durchaus meist gleichbleibend. Zumindest laut aussage meines Versicherungsvertreter auch in Bezug auf "Verschleißinstrumente" wie Trompten, Querflöten,...
 
Versicherung:
Grundsätzlich sind Musikinstrumente im Rahmen einer Hausratversicherung mitversichert (versicherte Gefahren: Leitungswasser, Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm/Hagel). Dies gilt auch, wenn sich die Instrumente vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes (z.B. im Proberaum) befinden. Nicht versichert sind jedoch Schäden, die während des Transportes auftreten.

Möööp: nicht korrekt, da musikinstrumente nunmal kein hausrat sind. deshalb sind in der hausratversicherung musikinstrumente nicht eingeschlossen. sonst bräuchte man ja auch keine separate instrumentenversicherung.

Umfangreicher ist eine spezielle Musikinstrumenteversicherung. Versicherungsschutz besteht während des Transports, des Gebrauchs, des Aufenthalts innerhalb und außerhalb des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers gegen alle Gefahren, insbesondere gegen Unfall des Transportmittels, Diebstahl, Abhandenkommen, Veruntreuung, Unterschlagung, Raub, räuberische Erpressung, Vertauschen, Brand, Blitz, Explosion, Wasser und Elementarereignisse. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Gegenstände dritten Personen zur Benutzung oder in Gewahrsam übergeben werden.


da geb ich dir voll und ganz recht. es lohnt sich aber insbesondere die versicherungsbedingungen aufmerksam und detailliert zu vergleichen. nicht der preis ist ausschlaggebend, sondern die leistung. du kannst ne versicherung für 1,50 im monat abschließen, bekommst aufgrund der ungünstigen bedingungen aber keine erstattung im schadenfall.
gesellschaften mit guten bedingungen sind mannheimer (obwohl die sich aus dem geschäft langsam zurückziehen), allianz, nürnberger und diverse spezialmakler...
beim preis hast du aber die gesamte bandbreite von günstig bis teuer
 
Also:

Bei einer Wiederbeschaffungsversicherung wird der Preis erstattet, den das gleiche Instrument kostet, um es sich wieder zu beschaffen. Heißt auf Deutsch: das Geld, was man aktuell braucht, um sich adäquaten Ersatz zu besorgen. Ist sinnvoll für alle Instrumente, die kaum Wertverlust erleiden oder im Preis sogar steigen (Sammlerstücke) bzw. wo man öfter mal klamm mit Kohle ist und nicht weiß, ob man direkt im Verlustfall das nötige Geld hinblättern kann, um sich direkt was adäquates zu kaufen.

x-Riff

hier muss ich dir teilweise widersprechen.
bei abschluß dieser versicherung wird für jede sache ein versicherungswert festgelegt.
werte werden entweder durch kaufbelege oder durch entsprechende gutachten von sachverständigen nachgewiesen. die entschädigung im versicherungsfall erstreckt sich auf den wiederbeschaffungswert, maximal jedoch auf den im versicherungsschein genannten wert einer sache. sprich wenn man sammlerwerte (wobei affektive sammlerwerte sowieso nicht versicherbar sind, zumindest nicht in deutschland) absichern will, muss man eben in regelmäßigen abständen neue sachverständigen-gutachten beibringen. und das ist im regelfall teurer als der nutzen den man dadurch hat.
 
Möööp: nicht korrekt, da musikinstrumente nunmal kein hausrat sind. deshalb sind in der hausratversicherung musikinstrumente nicht eingeschlossen. sonst bräuchte man ja auch keine separate instrumentenversicherung.
Musikinstrumente gehören selbstverständlich zum Hausrat. Die Spezialversicherung "Musikinstrumenteversicherung" gibt es jedoch deshalb, da im Rahmen der Hausratversicherung ein Musikinstrument nicht gegen die Gefahren versichert ist, denen es üblicherweise ausgesetzt ist (z.B. Transportschaden).

Ob im Rahmen einer Hausratversicherung die Versicherungssumme ausreicht, ist wieder eine andere Frage (üblich sind 650 EUR je Quadratmeter). Ist ein Musikinstrument sehr wertvoll, kann Unterversicherung eintreten.
 
musikinstrumente sind kein hausrat im sinne der AHB sondern Freizeitgeräte, vergleichbar mit sportgeräten, die sich eben nicht im ständigen gebrauch befinden...

ich will da jetzt auch nicht mit dir drüber streiten, fakt ist: wer sich auf die hausratversicherung verlässt wird von dieser nur ein großes ofenrohr bekommen und das wars dann.
wer sein zeug absichern will braucht nunmal ne instrumentenversicherung, oder zumindest ne elektronikversicherung (falls es nur um die teueren amps geht) aber aufpassen, oftmals sind hier röhren- und fadenbruch nicht mitversichert, also wie schon mal erwähnt, die versicherungsbedingungen genau lesen...
 
Wir streiten ja nicht, wir klären nur die Begrifflichkeiten. Und das ist auch gut so, denn:

Für den einen oder anderen hier, der sich eine Musikinstrumenteversicherung nicht leisten kann/will, ist es vielleicht doch wichtig zu wissen, ob z.B. seine Gitarre über die Hausratversicherung versichert ist (z.B. bei einem Einbruch oder einem Wasserschaden). Deshalb kann ich Deine obige Aussage so nicht stehen lassen. Sehr leicht verständlich:

Was ist die Hauratversicherung

Im übrigen gehören auch Sportgeräte zum Hausrat (z.B. ein Gymnastikband). Falls Du das in den AHB Deiner Hausratversicherung anders gelesen hast, solltest Du mich bei Gelegenheit (ich empfehle spätestens 3 Monate vor Fälligkeit) mal anrufen. ;)

Ungeachtet dessen empfehle ich für hochwertiges Equipment natürlich auch eine Spezialversicherung.
 
Mal konkret. Beim Van einladen nach der Show verschwindet ne Gitarre. In weit bin ich in der Beweißpflicht? Muss ich Anzeige erstatten? Ich meine - da könnte ja jeder kommen (Stichwort Versicherungsbetrug).
 
Wenn der einfache Diebstahl zum versicherten Risiko gehört, verlangen die Versicherungen i.d.R. eine polizeiliche Anzeige. Das ist der Ausgleich dafür, dass der Diebstahl selbst meist nicht bewiesen werden kann (das Diebesgut ist ja weg und der Dieb unbekannt), man sich mit einer Falschanzeige bei der Polizei jedoch selbst strafbar machen würde.
 

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