• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

INFO: Covern vs. Bearbeiten

  • Ersteller XwaldiX
  • Erstellt am
Beispiel:
Band X hat einen tollen Hit geschrieben. Band Y hat für diesen tollen Hit die Genehmigung zum "BEARBEITEN" erhalten, diesen "verpunkt" und Veröffentlicht.
Wir, die Band Z, wollen nun den berbeiteten Hit der Band Y "COVERN".
hehe...wie ist denn in diesem Fall die Rechtslage?

Wenn die Punkversion als genehmigte Bearbeitung bei einer Verwertungsgesellschaft (GEMA) angemeldet wurde und diese Bearbeitung nunmehr Basis einer weiteren Bearbeitung sein soll, dann müssen beide Rechteinhaber gefragt werden - also der Originalautor und der Bearbeiter.

Das hätte ich Dir letztes Wochenende auch in Stuttgart beantworten können... Warum warst Du nicht bei den "Pop-50"-Tagen des Popbüros? ;-)

lg.
 
Ich hab vor Iron Maiden zu covern und zwar für solistische klassische bzw. Fingerstyle Gitarre arrangiert. Zu Promo-Zwecken würd ich das gern kostenlos als stream auf der Homepage und bei myspace anbieten wollen.
Erstmal die Frage ob es sich hierbei um eine Bearbeitung oder ein Cover handelt, der Text fällt natürlich weg, die Gesangsmelodie spiel ich mit der Gitarre nach, ebensolches gilt für den Bass. YouTube - Man in the Mirror Tuck Andress´Cover/Bearbeitung von Michael Jacksons "Man in the Mirror" ist ungefähr das was man sich darunter vorstellen kann (auch wenn ich da qualitativ natürlich nicht rankomme und der Stil auch anders wär).
Nun ist Iron Maiden leider dafür bekannt auch mal Bearbeitungen zu untersagen, so geschehen bei J.B.O. als die eine Verarsch.. auf "Hallowed be thy name" machen wollten ...
Macht es eventuell einen Unterschied, daß ich nicht vorhabe mein Arrangement kommerziell zu nutzen? Oder einen Unterschied wenn ich nicht stupide einen Song nachspiele, sondern jeweils bestimmte riffs rausnehme und damit ein komplett neues Stück erschaffe, also quasi Zitate als Bausteine betrachte?
 
Interessanter Thread

Wenn die Punkversion als genehmigte Bearbeitung bei einer Verwertungsgesellschaft (GEMA) angemeldet wurde und diese Bearbeitung nunmehr Basis einer weiteren Bearbeitung sein soll, dann müssen beide Rechteinhaber gefragt werden - also der Originalautor und der Bearbeiter.
....

Und wenn ich die bearbeitete Fassung lediglich covern will?

Beispiel: Bowling for Soup haben "Summer of '69" von Bryan Adams bearbeitet und die bearbeitete Version veröffentlicht. Wenn ich jetzt die Version von Bowling for Soup nachspiele, also cover, dann brauch ich doch eigentlich niemanden um Erlaubnis fragen, oder? :confused:
 
Wenn die Punkversion als genehmigte Bearbeitung bei einer Verwertungsgesellschaft (GEMA) angemeldet wurde und diese Bearbeitung nunmehr Basis einer weiteren Bearbeitung sein soll, dann müssen beide Rechteinhaber gefragt werden - also der Originalautor und der Bearbeiter.
ich glaub er wollte die bearbeitung nicht weiter bearbeiten sondern die genehmigte barbeitung covern, also melodie, text und stil beibehalten. wie siehts dann aus? würd mich auch mal intressiern...
 
Hi,

versteht es nicht falsch. Der Bearbeiter hat lediglich einen Anteil der Urheberrechte an der genehmgiten Bearbeitung. Die Originalfassung als Grundlage des Covers bleibt weiterhin urheberrechtlich geschützt und zwar beim Komponisten (Aufteilung: 1/12 Bearbeiter, 11/12 Komponist - bei der Tantiemenausschüttung durch die GEMA. Dies aber auch nur, wenn der Bearbeiter GEMA-Mitglied ist)´.

D.h. wann immer eine Bearbeitung wiedergegeben / aufgeführt wird, bleibt es ein urheberrechtlich geschütztes Werk, wenn die Vorlage geschützt ist!

Grüße
Marc
 
Wie stehts eigendlich mit Songs von bereits verstorbenen Musikern aus?


Wir spielen die bearbeitete Version von Jailhouse Rock (Elvis the King), stecken mitten in der CD-Produktion und hatten eigendlich vor das Teil auch raufzupacken...

Bin gespannt was draus wird.
 
Hi Schpaddl,

der urheberrechtliche Schutz besteht immer bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Wenn Ihr den Song also bearbeitet auf die CD packt, müsst Ihr auf jeden Fall mit Vergütungsansprüchen der GEMA für die Vervielfältigung rechnen.

Habt Ihr das Stück selbst bearbeitet (wurde mir nicht ganz klar) so müsstet Ihr den derzeitigen Rechteinhaber (Verlag) nach einer Erlaubnis zur Bearbeitung fragen (kostet auch wieder :rolleyes: ). Covert Ihr eine bereits bearbeitete Version, so erhält der Inhaber der Rechte am Originalwerk wie auch der Bearbeiter aus Euren Lizenzzahlungen Tantiemen.

Grüße
Marc
 
ich glaub er wollte die bearbeitung nicht weiter bearbeiten sondern die genehmigte barbeitung covern, also melodie, text und stil beibehalten. wie siehts dann aus? würd mich auch mal intressiern...

Bin wieder da und wühle mich durch die inzwischen aufgelaufenen Beiträge.

Wenn ein Werk nur gecovert wird, dann müssen die Rechteinhaber (egal ob Originalrechte oder Bearbeiterrechte) NICHT um Erlaubnis gefragt werden.

Das gilt sowohl für den Livebereich als auch für die Verwendung eines Covers auf einem Tonträger.

STRITTIG ist aber manchmal die Definition von "covern". Eigentlich bedeutet sie 1:1 im Original. Die meisten Künstler und Verlage gehen nach unserer Erfahrung sehr leger damit um, will heißen, sie haben Toleranzmargen insbesondere im Arrangementbereich, wenn Melodie und Text nicht verändert werden.

Es gibt aber auch Zeitgenossen wie Herrn Bobbb Siiiieger (ich verfremde den gerne, weil der Herr nicht sehr freundlich sein soll), der will angeblich und grundsätzlich nicht gecovert werden. Deshalb findet er i.d.R. an jeder Cover-Version ein paar Noten oder ein Instrument, das ihm nicht passt. Damit untersagt der Herr dann das Covern seiner Songs. Also 1:1 covern und nicht 1:1,00000001 !

Üblich ist aber durchaus 1 : 0,75 ! Entsprechende Post, dass Musikverlage hier locker agieren, gab es ja bereits.

Wir haben das Thema letztes Jahr auch ausführlich am Beispiel Maffay / Olli P. durchgekaut. Wen es interessiert, der kann sich ja mal zurückklicken: https://www.musiker-board.de/vb/mus...nig-umtexten.html?highlight=Maffay#post664107

lg.
 

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