rockbuerosued
HCA Musik-Praxis
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Beispiel:
Band X hat einen tollen Hit geschrieben. Band Y hat für diesen tollen Hit die Genehmigung zum "BEARBEITEN" erhalten, diesen "verpunkt" und Veröffentlicht.
Wir, die Band Z, wollen nun den berbeiteten Hit der Band Y "COVERN".
hehe...wie ist denn in diesem Fall die Rechtslage?
Wenn die Punkversion als genehmigte Bearbeitung bei einer Verwertungsgesellschaft (GEMA) angemeldet wurde und diese Bearbeitung nunmehr Basis einer weiteren Bearbeitung sein soll, dann müssen beide Rechteinhaber gefragt werden - also der Originalautor und der Bearbeiter.
Das hätte ich Dir letztes Wochenende auch in Stuttgart beantworten können... Warum warst Du nicht bei den "Pop-50"-Tagen des Popbüros? ;-)
lg.