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Also so einfach löschen lassen kann man das ja auch nicht. Wie will er beweisen, dass das sein Song ist? Auf welcher Grundlage sollte Youtube da handeln? Da könnte ja jeder kommen. Zumal man hier ja unterscheiden muss, zwischen urheberrschaft (um die geht es hier) und illegalen Kopien einer bestehenden Aufnahme. Nur bei letzteren greift Youtube ja normalerweise ein.

Es geht hier doch einfach darum, dass vielleicht irgendjemand ein Lied veröffentlicht und du feststellst "Hey, das hört sich genauso an wie meins, das ist ein Plagiat". Der andere sagt aber "Nö, umgekehrt, ich hatte das zuerst, du hast geklaut". Nun geht es einfach darum zu beweisen, wer das Lied zu erst geschrieben hatte. Eine Möglichkeit ist eben, dass ich das damals bei einem Notar hab hinterlegen lassen, da hab ich dann den Beweis, dass ich den Song schon vor mindestens zwei jahren geschrieben habe. Während der Songdieb eben jetzt nur diese veröffentlichung hat und keinen Nachweis dafür, dass er das Lied noch vor mir geschrieben hat. Ein Upload bei Youtube liefert aber eben doch in der Praxis (wenn auch nun nicht hochoffiziell notariell beglaubigt, aber das ist ja auch nicht unebdingt nötig) ebenso den Beweis, dass ich das Lied schon vor mindestens zwei Jahren geschrieben habe, weil ich es offebnsichtlich vor zwei Jahren hochgeladen habe.

Wenn es mir nur um diese Beweissicherung geht (und in diesem Thread geht es ja nur darum), dann würde ich das Video dann auch gar nicht veröffentlichen, sondern als "privat" deklarieren. Dann sieht das ja gar keiner und kann es auch nicht löschen lassen.
 
Wenn es mir nur um diese Beweissicherung geht (und in diesem Thread geht es ja nur darum), dann würde ich das Video dann auch gar nicht veröffentlichen, sondern als "privat" deklarieren. Dann sieht das ja gar keiner und kann es auch nicht löschen lassen.

Das ist natürlich eine gute Idee! Die Frage ist halt wie offiziell das ist!
 
Die Frage ist: Inwiefern muss das denn "offiziell" sein? Manche scheinen ja zu denken, dass man seine Werke irgendwie offiziell schützen müsste. Das ist aber nicht so! Das Urheberrecht greift ganz automatisch sobald man ein Werk erschafft, da muss man überhaupts nichts offiziell schützen lassen. Es geht also schlicht und ergeifend um einen Beweis in einem Streitfall. Und ich denke selbst bei einem schweren Verbrechen würde unter entsprechenden Umständen ein Youtube-Upload als Alibi anerkannt werden (also so in dem Sinne, dass ich oder jemand der meine Zugangdaten hat, an einem bestimmten Tag ein Video hochgeladen hat, und deshalb nicht an diesem Tag auf einer einsamen Insel ohne Internet gewesen sein kann...). Warum sollte das dann bei einer so simplen Sache wie dem Beweis eienr urheberrschaft nicht anerkannt werden?
 
Das ist natürlich eine gute Idee! Die Frage ist halt wie offiziell das ist!

Da würde ich mich auch nie auf eine einzelne Methode verlassen. Selbst bei der Hinterlegung beim Notar kann ja theoretisch immer noch jemand behaupten, er hätte die Idee trotzdem früher gehabt. Bloß muss er das beweisen können.

Die Summe verschiedener Sachen macht es. Wenn man seine Uploads mit dem entsprechenden Datum in den Videoportalen hat und genug Band-Freunde und Freunde von Freunden hat, die bezeugen können, den Song zum Zeitpunkt X beim Konzert in Y oder beim nicht-öffentlichen Proberaumkonzert gehört zu haben, so sammelt man doch eine Menge Indizien. Man könnte ja auch den Song im Proberaum mal schnell als Rohversion auf Video mitziehen und dabei eine aktuelle Tageszeitung in die Kamera halten. :)
 
Man könnte ja auch den Song im Proberaum mal schnell als Rohversion auf Video mitziehen und dabei eine aktuelle Tageszeitung in die Kamera halten. :)
Über sowas mit der zeitung hab ich auch schon nachgedacht, aber das funktioniert ja nur in die andere Richtung, also wenn ich beweisen will, dass das Video neu ist. Denn ich kann ja eine alte Zeitung auftreiben und in die Kamera halten.

Aber generell denke ich auch, dass es am besten ist, mehrgleisig zu fahren. Ich hab mit meiner aktuellen Band bisher noch keine richtigen Aufnahmen gemacht und wir hatten auch noch kei nen größeren Auftritt. Aber vieler unserer Freunde kennen durch diverse Proberaum-Gigs schon unsere Songs und wären dann Zeugen.
 
Über sowas mit der zeitung hab ich auch schon nachgedacht, aber das funktioniert ja nur in die andere Richtung, also wenn ich beweisen will, dass das Video neu ist. Denn ich kann ja eine alte Zeitung auftreiben und in die Kamera halten.

haha, ich Trottel! Stimmt!
 
Doch noch ein Posting dazu - Ach verdammt, ich kann´s doch nicht lassen...

Ist eine Idee von mir, die in den hunderten Beiträgen dazu noch nicht vorkam. Desh. vll. aber diskutabel:

Wie beyme schon erwähnte ist (neben der notariellen Hinterlegung) die Veröffentlichung die wirksamste Weise seine Werke zu schützen; und das trifft unumstößlich auf Veröffentlichungen eurer Sachen durch Musikverlage zu. Nicht jeder hat aber gleich einen Vertrag mit Verlagen oder will selber einen gründen.

=> Eine "durch die Brust in´s Auge Möglichkeit" wäre sein eigenes Songbook bei Books On Demand (BoD) rauszubringen. Da schert sich keiner um den Inhalt und da wird sowieso zu 90% nur Unfug publiziert (Anwesende ausgenommen :hail:). Lediglich wenige Exemplare (drei glaube ich) müssen gedruckt und an die Dt. Zentralbibliothek gesand werden. Das kostet im bezahlbaren Rahmen und man hat eine Veröffentlichung mit ISBN-Nummer, die einer CD im Musikbiz vergleichbar ist; BoD ist meines Wissens ein Verlag, nur eben für Druckwerke. Was ich nicht weiß, ob der Text durch BoD automatisch über die VG Wort registriert wird; das könnte vll. irgendwelche Probleme machen? VG Wort ist das GEMA-Pendant für Druckwerke.

Als Komplettsicherung taugt das sicher auch nicht so richtig, denn wenn wir so weit sind, werden wir wohl eher ne Scheibe rausbringen wollen als ein Heftchen. Sinn macht es aber vll. als Sicherung von eigenen Texten, die sich so angesammelt haben. Damit hat man immerhin 40-50% des Werkes unkompliziert für lau abgesichert. GGf. könnte man die Noten einer Gesangsmelodie zufügen, sofern die aussagekräftig genug ist.

Diese Idee wollte ich mal in den Raum stellen. Nach vielem Qerlesen im Forum scheint mir trotzdem eine schnelle Beglaubigung (macht auch Polizei, Ämter,... für nen schmalen Taler) die beste Mischung aus Sicherheit und Unkompliziertheit zu sein, vor allem inmitten eines Schaffensprozess. Zu PriorMart gab es ja offens. keine Erfahreungswerte oder?

Keep On Rockin´ :rock:
Gruß vom adola
 
Wie schwierig sowas in der Praxis sein kann, sieht man meiner Meinung nach an diesem Beispiel:
http://www.spiegel.de/kultur/musik/...still-got-the-blues-war-geklaut-a-594279.html
(ist aus 2008, aber immer noch "schön").

Hier im Forum ist ja vor allem der "band-interne" Klau bzw. die Weiterverwendung durch (ehemalige) Mitmusiker ein Thema. Threads wie "dürfen 2 aus der alten Band mit einer neuen Band die alten Stücke auch noch spielen, weil sie sie ja (mit)geschrieben haben" kommen immer wieder hoch. Und klar - wer etwas geschaffen hat, hat berechtigtes Interesse, dass das nicht ungefragt kopiert und weitergereicht wird.

Aus der eigenen Erfahrung heraus kann man den "Klau" an sich wirklich kaum verhindern - und sollte sich auch emotional vom Thema und Stück befreien, sondern ganz unemotional auf die eigenen Rechte verweisen. Wenn mein Stück ein Erfolg wird, dann will ich ja wenigstens finanziell dran teilhaben. Wenn es "nur" um einen Klau geht, wo eine Nachfolge-Hobbyband den alten Song weiterspielt... mei, in den meistne Fällen ist ein "Schwamm drüber" rein praktisch halt der einfachere Weg. Kommt eh keine Kohle rein dadurch, also brauche ich mir auch nix zu holen.

In 99,999% (gefühlt zumindest) der Fälle kommt es ja dazu nicht. Man schreibt tolle Songs, spielt die, hat ein paar Gigs, bringt im Selbstverlag vielleicht mal ein Demo raus oder so... oder stellt was online... und dann hat sich's mit der Band und man zieht weiter und macht mit neuen Songs was Neues, und freut sich an den alten Aufnahmen. Daher sind in den allermeisten Fällen auch die theoretisch möglichen rechtlichen Schritte eine ziemliche Aufwands- und Geldverschwendung meiner Meinung nach. Für den "Hausgebrauch" mit lieben Band-Kollegen bietet sich an, für neue Songs ein entsprechendes Blatt-Sammelwerk mit Text, Akkorden + Melodie-Noten, idealerweise auch CD/Stick mit Proberaum-Aufnahme zu machen, dieses dann je Bandmitglied zu vervielfältigen und von jedem jeweils im Original unterschreiben zu lassen. Klar festgehalten sein müssen der/die Textschreiber und der /die Melodieschreiber, der Rest der Band "bezeugt" das. Das bringt rein rechtlich im Zweifelsfall natürlich "nix" im Vergleich zum Gang zum Notar - aber es bringt klares Bewusstsein, wem was "gehört" und allein der Akt der Unterschrift bringt eine gewisse Verbindlichkeit rein. Wer mal sowas unterschrieben hat tut sich später schwerer, dagegen zu verstoßen (und weiß auch, dass die Anderen ebenfalls ein Exemplar mit Unterschrift haben, es gibt also "Beweise"). Schon allein das Festhalten der Komponisten/Texter auf intern verwendeten Lead Sheets bringt da echt was.

Nicht falsch verstehen - ich will hier keine Alternative vorschlagen, zumal mein Ansatz auch keine rechtliche Absicherung in irgendeiner Form darstellt. Aber einen Blick in die "Praxis" und die Relation für die sicherlich meisten hier anwesenden wollte ich schon noch reinbringen. Wer mehr Sicherheit will, der soll natürlich auf jeden Fall den offiziellen Weg beschreiten - dann aber bitte gleich zum richten Anwalt/Notar und ohne Zwischenlösung.
 
Also so einfach löschen lassen kann man das ja auch nicht. Wie will er beweisen, dass das sein Song ist? Auf welcher Grundlage sollte Youtube da handeln? Da könnte ja jeder kommen.

Ich vermute mal, dass YouTube da auf Nummer sicher geht, wenn eine Copyright-Beschwerde kommt. Wir haben das als Band mal durchgezogen, nachdem ein aufdringlicher Fan gegen unseren erklärten Willen Live-Videos von einem Gig auf YT gestellt hat. Da gibts ein Formular iwo auf YouTube, das haben wir ausgefüllt und schwupp waren die Videos weg und er hatte auch noch Stress mit YouTube. Groß bweisen mussten wir da nichts.

Insofern ist das "Beweismittel YouTube" vielleicht nicht ganz so sicher.

Banjo

P.S. Hallo ars;)
 
Insofern ist das "Beweismittel YouTube" vielleicht nicht ganz so sicher.
Ich würde das deshalb wie gesagt auch gar nicht veröffentlichen sondern als "privat" markieren.

Hallo, bin aber wahrscheinlich nur mal kurz zu Besuch hier ;)
 

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