ars ultima
HCA Recording
Also so einfach löschen lassen kann man das ja auch nicht. Wie will er beweisen, dass das sein Song ist? Auf welcher Grundlage sollte Youtube da handeln? Da könnte ja jeder kommen. Zumal man hier ja unterscheiden muss, zwischen urheberrschaft (um die geht es hier) und illegalen Kopien einer bestehenden Aufnahme. Nur bei letzteren greift Youtube ja normalerweise ein.
Es geht hier doch einfach darum, dass vielleicht irgendjemand ein Lied veröffentlicht und du feststellst "Hey, das hört sich genauso an wie meins, das ist ein Plagiat". Der andere sagt aber "Nö, umgekehrt, ich hatte das zuerst, du hast geklaut". Nun geht es einfach darum zu beweisen, wer das Lied zu erst geschrieben hatte. Eine Möglichkeit ist eben, dass ich das damals bei einem Notar hab hinterlegen lassen, da hab ich dann den Beweis, dass ich den Song schon vor mindestens zwei jahren geschrieben habe. Während der Songdieb eben jetzt nur diese veröffentlichung hat und keinen Nachweis dafür, dass er das Lied noch vor mir geschrieben hat. Ein Upload bei Youtube liefert aber eben doch in der Praxis (wenn auch nun nicht hochoffiziell notariell beglaubigt, aber das ist ja auch nicht unebdingt nötig) ebenso den Beweis, dass ich das Lied schon vor mindestens zwei Jahren geschrieben habe, weil ich es offebnsichtlich vor zwei Jahren hochgeladen habe.
Wenn es mir nur um diese Beweissicherung geht (und in diesem Thread geht es ja nur darum), dann würde ich das Video dann auch gar nicht veröffentlichen, sondern als "privat" deklarieren. Dann sieht das ja gar keiner und kann es auch nicht löschen lassen.
Es geht hier doch einfach darum, dass vielleicht irgendjemand ein Lied veröffentlicht und du feststellst "Hey, das hört sich genauso an wie meins, das ist ein Plagiat". Der andere sagt aber "Nö, umgekehrt, ich hatte das zuerst, du hast geklaut". Nun geht es einfach darum zu beweisen, wer das Lied zu erst geschrieben hatte. Eine Möglichkeit ist eben, dass ich das damals bei einem Notar hab hinterlegen lassen, da hab ich dann den Beweis, dass ich den Song schon vor mindestens zwei jahren geschrieben habe. Während der Songdieb eben jetzt nur diese veröffentlichung hat und keinen Nachweis dafür, dass er das Lied noch vor mir geschrieben hat. Ein Upload bei Youtube liefert aber eben doch in der Praxis (wenn auch nun nicht hochoffiziell notariell beglaubigt, aber das ist ja auch nicht unebdingt nötig) ebenso den Beweis, dass ich das Lied schon vor mindestens zwei Jahren geschrieben habe, weil ich es offebnsichtlich vor zwei Jahren hochgeladen habe.
Wenn es mir nur um diese Beweissicherung geht (und in diesem Thread geht es ja nur darum), dann würde ich das Video dann auch gar nicht veröffentlichen, sondern als "privat" deklarieren. Dann sieht das ja gar keiner und kann es auch nicht löschen lassen.