
Matthaei
Registrierter Benutzer
Hallo Ihr,
eine Frage, die mich zur Zeit beschäftigt:
Gesetz des Falles eine bereits volljährige Person möchte rein Hobbymäßig, mal hier mal da, für Bekannte, Freunde ein paar Songs (Demos) aufnehmen, mischen und mastern.
Das ist ja meistens mit viel Arbeit und Equipment was benutzt wird verbunden.
Dürfte diese Person dafür eigentlich Geld erhalten, sozusagen als Taschengeld/Aufwandsentschädigung?
Also zumindest so, dass es rechtlich einwandfrei ist?
und wenn ja: wie hoch ist denn dann die maximale Einnahmegrenze?
Wäre nett, wenn da jemand ne Antwort hätte.
Gruß
Matthaei
eine Frage, die mich zur Zeit beschäftigt:
Gesetz des Falles eine bereits volljährige Person möchte rein Hobbymäßig, mal hier mal da, für Bekannte, Freunde ein paar Songs (Demos) aufnehmen, mischen und mastern.
Das ist ja meistens mit viel Arbeit und Equipment was benutzt wird verbunden.
Dürfte diese Person dafür eigentlich Geld erhalten, sozusagen als Taschengeld/Aufwandsentschädigung?
Also zumindest so, dass es rechtlich einwandfrei ist?
und wenn ja: wie hoch ist denn dann die maximale Einnahmegrenze?
Wäre nett, wenn da jemand ne Antwort hätte.
Gruß
Matthaei
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