digitaljockey
Registrierter Benutzer
Hallo allerseits,
da im Forum keine Rechtsberatung stattfinden darf - Hier das Ganze unspeziell und ohne die per google auffindbaren 'Fachtermini' des Händlers:
Ich habe bei einem deutschen Händler eine Gitarre gekauft und per paypal bezahlt (Kaufbetrag plus Hinsendekosten) und direkt einen Tag nach Ankunft wieder ordnungsgemäß retourniert auf meine Kosten. Der Händler verkauft mit Differenzbesteuerung.
Zurückbekommen per paypal habe ich nun den Kaufbetrag ohne die Hinsendekosten und abzüglich einer dreistelligen Gebühr für seinen Aufwand.
Beides, Hinversand nicht retournierenund Gebühr wird auf seiner Internetseite unter den rechtlichen Bestimmungen erklärt (nicht in der Rechnung zum Beispiel), ansonsten unterwirft er sich dem Fernabsatzgesetz.
Ich denke das er mir Gebühren in Rechnung stellen muß und nicht direkt abziehen darf. Hinsendekosten abziehen bei seinem 'Normalversand' sehe ich als komplett rechtswidrig an und habe vor bei paypal einen Fall zu eröffnen - Würdet ihr das auch so angehen, also die zwei Abzüge einzeln behandeln. Das eine per paypal und das andere (die Gebühr) würde ich per Anwalt angehen?
da im Forum keine Rechtsberatung stattfinden darf - Hier das Ganze unspeziell und ohne die per google auffindbaren 'Fachtermini' des Händlers:
Ich habe bei einem deutschen Händler eine Gitarre gekauft und per paypal bezahlt (Kaufbetrag plus Hinsendekosten) und direkt einen Tag nach Ankunft wieder ordnungsgemäß retourniert auf meine Kosten. Der Händler verkauft mit Differenzbesteuerung.
Zurückbekommen per paypal habe ich nun den Kaufbetrag ohne die Hinsendekosten und abzüglich einer dreistelligen Gebühr für seinen Aufwand.
Beides, Hinversand nicht retournierenund Gebühr wird auf seiner Internetseite unter den rechtlichen Bestimmungen erklärt (nicht in der Rechnung zum Beispiel), ansonsten unterwirft er sich dem Fernabsatzgesetz.
Ich denke das er mir Gebühren in Rechnung stellen muß und nicht direkt abziehen darf. Hinsendekosten abziehen bei seinem 'Normalversand' sehe ich als komplett rechtswidrig an und habe vor bei paypal einen Fall zu eröffnen - Würdet ihr das auch so angehen, also die zwei Abzüge einzeln behandeln. Das eine per paypal und das andere (die Gebühr) würde ich per Anwalt angehen?
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