Habt Ihr Euer Equipment versichert?

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hi zusammen,

wer von euch hat sein zeug bei ner musikinstrumentenversicherung versichert? gibt es da irgendwelche empfehlungen?
 
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holtman schrieb:
Gibt es da irgendwelche empfehlungen?
Ja und nein. Es kommt dabei weniger auf die Versicherungsgesellschaft oder den Vermittler (Makler oder Einfirmenvertreter) als vielmehr auf die Bedingungen (AVB) an. So gibt es am Markt sog. Einzelgefahrendeckungen, bei denen als Anspruchsvoraussetzung das Vorliegen einer der versicherten Gefahren nachzuweisen ist. Nehmen wir z.B. den Einbruchdiebstahl. Dabei ist längst nicht alles versichert, was den Straftatbestand eines Einbruchdiebstahls erfüllt.

Besser gestellt bist Du in dieser Frage mit Konzepten zur All-Gefahren-Versicherung. Da ist alles das an Gefahren und Schäden versichert, was nicht ausdrücklich vom Deckungsumfang ausgeschlossen wurde, z.B. politische Risiken, Kernenergie, Schäden aufgrund übermäßiger Abnutzung oder Bearbeitungsschäden etc.

Nur, wo viel Licht ist, ist auch viel Schatten. All-Gefahren-Versicherer neigen leider dazu, die Anforderungen an Deine Sorgfalstspflichten zu überspannen. Folge: Bei schuldhaftem Verstoß, insbesondere gegen Sicherheitsvorschriften, braucht der Versicherer keinen Ersatz zu leisten. Hierbei kommt es vor allem darauf an, welcher Grad des Verschuldens zur Leistungsfreiheit Deines Vertragspartners führt und wer im Streitfall was zu beweisen hat. In diesen Fragen sind All-Gefahren-Versicherungen gegenüber den meisten Einzelgefahren-Versicherungen eher nachteilig, sonst aber vorzugswürdig.

EDIT Ich habe gerade mal die Rubrik Musik & Recht unter dem Suchbegriff "Versicherung" https://www.musiker-board.de/vb/search.php?searchid=1936473 überflogen. Lies es ruhig mal, aber handele nicht danach. Leider ist vieles , was dort zu lesen ist, offenbar von Hörensagen und Halbwissen geprägt.
 
Hi,

da habe ich auch mal ne Frage zu. Wir haben demnächst bei uns ABIparty und wir spielen dort. Aufgrund dessen habe ich die Bedingung gestellt, dass meine Instrumente versichert sind(ihr wisst denk ich mal, was bei Abiparties so los ist;) ). Jetzt mal die Frage, mit was für einer Versicherung mache ich das am besten? zu versichern wären yamaha p 80(vermutlich),yamaha psr100, ultimate apex. Ach j noch ne anmerkung: Ich muss die Versicherung nicht bezahlen, das Geld wird aus der Abikasse vom Jahrgang über mir genommen. Dann ma her mit euren Vorschlägen

Liebe Grüße

Lena
 
Hi Lena,

ich denke, da wirst du derbe Probleme bekommen, dass zu einem vernünftigen Kurs hinzubekommen.
Es ist wie oben schon erwähnt auch so nicht einfach, dem Kram versichert zu bekommen.
Da darf man sich dann anhören, Rockmusiker, Risiko etc.

Zum Topic:
Ich selber habe den Kram nicht versichert. Hatte aber mal bei der Versicherung nachgefragt. Hörte sich auch alles gut an, bis dann die Ausnahmen kamen,
Der Proberaum muss so und so beschaffen sein. Um die und die Uhrzeit, darf nichts mehr im Auto sein. Usw. und sofort.

Bisher hatte ich aber auch immer Glück. Also ist nichts kaput gegangen. Da würde ich vielleicht gucken, ob man da was mit den Veranstalter, bzw. dann ihr unter euch regeln könnt, falls was kaput geht.
Mit Glück kann sowas aber auch über die Gesamtversicherung für die Party gemacht werden????
Denn der Nutzen kosten Faktor, bei deinem Equipment ist nicht unbedingt der beste glaube ich.

Ansonsten: Aufbauen und Instrumente nicht mehr alleine lassen. :)
 
toeti schrieb:
Hi Lena, ich denke, da wirst du derbe Probleme bekommen, dass zu einem vernünftigen Kurs hinzubekommen.
Das vermute ich auch, denn häufig wird die administrative Komponente eines Versicherungsvertrages unterschätzt. Geh' mal davon aus, daß allein das Erstellen des Versicherungsscheines (dazu ist das Versicherungsunternehemn gesetzlich verpflichtet!) und die Vertragsverwaltung einen satten dreistelligen Euro-Betrag ausmachen. Darin steckt dementsprechend noch kein einziger Cent für die Übernahme des Risikos bzw. für Schadenrückstellungen. Mithin ist die Geschichte bei kurzfristigen Verträgen relativ teuer.

Toeti hat sicherlich recht, wenn er auf den Veranstalter verweist. Der hat zwar - neben Verkehrssicherungspflichten - keine besondere Obhutspflichten, was Dein persönliches Equipment angeht. Dennoch existieren oftmals "Reptilienfonds", aus denen bei Verlust oder Beschädigung, (wenn von Dir unverschuldet), auf dem 'kleinen Dienstweg' Ersatz geleistet wird. Ein Rechtsanspruch auf Ersatz besteht aber in den meisten Fällen nicht, jedenfalls nicht auf gesetzlicher Ebene.
 
@Lena: Wie wäre es, wenn ihr eine Art "Gastspielvertrag" macht, der eine Klausel enthält, nach der der Veranstalter für alle Schäden an der Ausrüstung der Band aufkommt, die nicht durch die Band(also direkt oder indirekt durch Veranstalter oder dessen Gäste) verursacht werden. Das dürfte für den Abi-Jahrgang im Normalfall um einiges billiger kommen und ihr als Band seid trotzdem abgesichert, falls was passiert.


Ich selbst hab auch mal drüber Nachgedacht, eine Versicherung abzuschließen, hab es dann aber auch aus den von toeti genannten Gründen sein lassen. Man muss halt einfach ein bisschen acht geben, dass den Sachen keiner zu nahe kommt und möglichst schnell wieder an einen sicheren Ort bringen. Dann passt das im normalfall. Ausserdem wird da eh wieder Murphys Gesetz greifen. Wenns versichert ist, bleibt alles heile und ich hab über die Jahre die Kohle für nen OASYS an die Versicherung bezahlt, oder es gibt nen Schaden, der davon nicht abgedeckt wird. Und wenns halt nicht versichert ist, wird früher oder später was passieren und man beisst sich in den A****, dass mans nicht versichert hat.
 
Das Problem ist, dass der Veranstalter der Abijahrgang 06 von meiner Schule ist(also kein öffentlicher). Die engagieren auch Security dienst und sowas alles. Wir haben halt das Glück, dass die Abiparty immer auf dem Gelände von Omega(sound&light) stattfindet, sodass in der platzmiete eine volle PA+Bühne+Mischer drin ist...
Dann Weiß ich ja, was ich bei der nächsten Probe zur Sprache bringen muss:(
Lg
lena
 
degger schrieb:
@Lena: Wie wäre es, wenn ihr eine Art "Gastspielvertrag" macht, der eine Klausel enthält, nach der der Veranstalter für alle Schäden an der Ausrüstung der Band aufkommt, die nicht durch die Band(also direkt oder indirekt durch Veranstalter oder dessen Gäste) verursacht werden. Das dürfte für den Abi-Jahrgang im Normalfall um einiges billiger kommen und ihr als Band seid trotzdem abgesichert, falls was passiert.
Machen wir die Sache rund (ich mische mich jetzt mal ein, obwohl ich nicht angesprochen wurde). Als Veranstalter würde ich mir eher den rechten Arm abhacken, als einen derartigen Vertrag zu unterschreiben.

Überleg' mal, degger, dann haftet der Veranstalter ja nicht nur für eigenes Verschulden sondern sogar verschuldensunabhängig. D.h. er muß für das Verhalten Dritter genau so einstehen, wie für eigenes Verhalten. Zudem wäre er für so Sächelchen wie Witterungseinflüsse uneingeschränkt haftpflichtig etc. (Beispiel Dacheinbruch durch Schneelast in Bad Reichenhall.). Und das nicht nur für läppische Sachschäden sondern auch für Personen- und Vermögensschäden. Und das allerschönste: er selbst kann eine vertraglich freiwillig übernommene, uneingeschränkte Haftung selbst nicht versichern.
 
Sportmusicgirly schrieb:
Das Problem ist, dass der Veranstalter der Abijahrgang 06 von meiner Schule ist(also kein öffentlicher). Die engagieren auch Security dienst und sowas alles. Wir haben halt das Glück, dass die Abiparty immer auf dem Gelände von Omega(sound&light) stattfindet, sodass in der platzmiete eine volle PA+Bühne+Mischer drin ist...
Dann Weiß ich ja, was ich bei der nächsten Probe zur Sprache bringen muss:(
Lg
lena
Na, ja. Du bzw. Deine Eltern verfügen vielleicht über eine Hausratversicherung. Dann stehst Du nicht ganz 'im Regen', jedenfalls nicht, wenn es sich bei Schäden an Deinem Equipment um Folgen eines Leitungswasser-, Brand-, Hagel-, Einbruchdiebstahl- (über Nacht) oder Sturmschadens handelt. Was viele nicht wissen: die Hausratversicherung ist grundsätzlich eintrittspflichtig, wenn sich versicherte Sachen vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Dein Equipment ist selbstverständlich 'Hausrat', auch wenn Du es gelegentlich "zu Erwerbszwecken" einsetzt.
 
Sportmusicgirly schrieb:
Das Problem ist, dass der Veranstalter der Abijahrgang 06 von meiner Schule ist(also kein öffentlicher). ....
Damit ist der Abijahrgang automatisch! eine GbR -- Gesellschaft bürgerlichen Rechts, denn diese benötigt keine Eintragung - ergo würde ich als Band mit dieser juristischen Person einen Vertrag machen - in dem folgendes drinsteht:
Der V. haftet für die Sicherheit der Künstler und ihrer technischen Anlage für die Zeit der Anwesenheit am Veranstaltungsort und haftet für Schäden, die ohne Verschulden der Künstler und ihrer Hilfskräfte entstanden sind.
Damit solltet ihr abgesichert sein, allerdings hat der Abijahrgang ein Problem sobald was passiert - dem Festkommittee sollte man raten, sich mal juristisch schlau zu machen.
ciao,
Stefan
 
Danke für die Hilfe:)
Der Abijahrgang wird sich freuen:p ..naja mir egal...ist ja ihre Abiband:D
 
Moin !

Meld mich nun auch mal zu Wort.

Sticks schrieb:
die Hausratversicherung ist grundsätzlich eintrittspflichtig, wenn sich versicherte Sachen vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Dein Equipment ist selbstverständlich 'Hausrat', auch wenn Du es gelegentlich "zu Erwerbszwecken" einsetzt.

Das ist leider nicht ganz richtig. Die Hausrat übernimmt Schadensfälle bei Instrumenten außerhalb des Wohnung nur dann wenn der Auftritt unentgeltlich (Hobby) ist und wenn im Vertrag die Klausel eingeschlossen ist, dass der Hausrat auch außerhalb der Wohnung versichert ist.
Grund: Bei einem Enteltempfang wird ein Gewerbe zu Grunde gelegt wodurch eine separate Instrumenten-Versicherung erforderlich ist.

So ähnlich verhält es sich wenn Instrumente (oder CDs, Sonnenbrillen ...) aus Autos geklaut werden. Da kommt weder die KFZ-Teilkasko für auf, da ein Musikinstrument nicht zur ausschließlichen Nutzung im KFZ ist wie zum Beispiel ein Autoradio oder Autotelefon, noch die Hausrat da sich die "gestohlene Sache" außerhalb des "versicherten Objekts" (Wohnung) befindet. Es sei denn, wie oben bereits erwähnt, im Hausrat-Vertrag ist ein solcher Schaden mit eingeschlossen.

So verfahren die meisten deutschen Versicherer, kann aber im Einzelfall je nach Gesellschaft unterschiedlich sein.

Grooves,

Miguel
 
TritonFreak schrieb:
Das ist leider nicht ganz richtig...
Sei mir jetzt nicht böse Tritonfreak, aber das ist genaus das, was ich in meinem ersten Post mit Halbwissen und Hörensagen gemeint habe :mad:.
TritonFreak schrieb:
Die Hausrat übernimmt Schadensfälle bei Instrumenten außerhalb des Wohnung nur dann wenn der Auftritt unentgeltlich (Hobby) ist und wenn im Vertrag die Klausel eingeschlossen ist, dass der Hausrat auch außerhalb der Wohnung versichert ist.
Wo hast Du diesen Nonsens her? Lies mal: http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/1.0.168;crid;21;cmid;6
Das ist die offizielle Seite der Interessenvertretung aller in Deutschland tätigen Versicherungsunternehmen. Dort kannst Du (rechts) die Konditionenempfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zur Hausratversicherung (VHB) als pdf-datei herunterladen. Fast alle deutschen Versicherer verwenden diese Empfehlung als Vertragsgrundlage zur Hausratversicherung, mittlerweise in der Fassung von 2000.

Lies dort, z.B. § 12, Ziffer 2. Danach besteht Versicherungschutz für vorübergehende Aufenthalte (3 Monate) versicherter Sachen ausserhalb der Wohnung, und zwar
weltweit. Wie Du ferner § 1, Ziffer 2 e) der VHB entnehmen kannst, gelten Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die einem Beruf oder Gerwerbe dienen ausdrücklich mitversichert.
TritonFreak schrieb:
Grund: Bei einem Enteltempfang wird ein Gewerbe zu Grunde gelegt wodurch eine separate Instrumenten-Versicherung erforderlich ist.
Interessant! Nenn doch bitte mal eine Rechtsquelle. Darauf käme ich sehr gern zurück.

Du bist ja ein wirklich sympathischer Zeitgenosse, aber was Du heute von Dir gegeben hast, das grenzt an Umweltverschmutzung. Ich ärgere mich persönlich darüber, weil Mitleser aufgrund solcher 'Rechtsberatung' (wie z.T. auch einige Beiträge im Forum Musik & Recht) böse auf die Nase fallen können, teils mit schwerwiegenden finanziellen Folgen.
 
stefan64 schrieb:
... dem Festkommittee sollte man raten, sich mal juristisch schlau zu machen.
Das ist der Punkt. :great: Haftungsfreizeichnungsklauseln sind nicht so leicht "wasserdicht" zu formulieren...

.. ich will ja nix sagen, aber langsam bewegen wir uns in den Bereich der unerlaubten Rechtsberatung .
 
Moin !

ich bin dir nicht böse .... ;)
und nehme gerne Stellung.

sticks schrieb:
Zitat:
Zitat von TritonFreak
Die Hausrat übernimmt Schadensfälle bei Instrumenten außerhalb des Wohnung nur dann wenn der Auftritt unentgeltlich (Hobby) ist und wenn im Vertrag die Klausel eingeschlossen ist, dass der Hausrat auch außerhalb der Wohnung versichert ist.

Wo hast Du diesen Nonsens her?

Das ist kein Nonsens.
-> AVB §10.3. -> Nicht zur Wohnung (also versichertem Objekt) gehören Räume die auschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden.

Dementspechend stimmt meine Aussage. Wenn du für den Auftritt Geld bekommst, gilt der Ort an dem der Auftritt stattfindet als gewerblicher Raum, weil der Versicherer davon ausgehen kann dass du einem Gewerbe nachgehst. Also kann der Versicherer den Schadeneratz verweigern.

sticks schrieb:
Wie Du ferner § 1, Ziffer 2 e) der VHB entnehmen kannst, gelten Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die einem Beruf oder Gerwerbe dienen ausdrücklich mitversichert.
richtig, aber im folgenden steht: Die Einschränkungen gemäß §10 Ziffer 3 bleibt unberührt.

sticks schrieb:
Zitat von TritonFreak
Grund: Bei einem Enteltempfang wird ein Gewerbe zu Grunde gelegt wodurch eine separate Instrumenten-Versicherung erforderlich ist.

Interessant! Nenn doch bitte mal eine Rechtsquelle. Darauf käme ich sehr gern zurück.

Ist Sinngemäß genau das was in den beiden oben genannten Paragraphen steht. Habe auch noch mal mit einem befreundeten Versicherungsvertreter gesprochen, der mir das bestätigt hat.

Ich werde mich aber nochmal genau erkundigen, weil ich natürlich auch niemanden durch eine (ungewollt) falsche Aussage verunsichern will.

Näheres hierzu am dann am Dienstag, wenn ich wieder jemanden aus unserer Versicherungsabteilung meines Arbeitgebers erreiche !

Grooves,

Miguel
 
TritonFreak schrieb:
-> AVB §10.3. -> Nicht zur Wohnung (also versichertem Objekt) gehören Räume die auschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Dementspechend stimmt meine Aussage.
Richtig zitiert, aber falsche Schlussfolgerung. Die "Wohnung" gilt als Versicherungsort im Sinne der VHB 92 bzw. VHB 2000. Der Außenversicherungsschutz gem § 12 bestimmt sich ausdrücklich für alle versicherten Sachen, die sich außerhalb des Versicherungsortes, (nämlich der "Wohnung") befinden. Damit stimmt Deine Aussage genau nicht.

TritonFreak schrieb:
Richtig, aber im folgenden steht: Die Einschränkungen gemäß §10 Ziffer 3 bleibt unberührt. Ist Sinngemäß genau das was in den beiden oben genannten Paragraphen steht.
Nein, aus den genannten Gründen eben nicht. Dr Ausschluß beschränkt sich auf sonst versicherten Hausrat, der nur und allein deshalb nicht unter den Versicherungsschutz fällt, weil die Räume innerhalb der Wohnung rein gewerblich genutzt werden. Es kommt also nicht auf die Sachen selbst an, sondern auf die Nutzung der Räumlichkeiten.
TritonFreak schrieb:
Habe auch noch mal mit einem befreundeten Versicherungsvertreter gesprochen, der mir das bestätigt hat.
Traurig, traurig, traurig - bestätigt aber meine Vorbehalte im Hinblick auf Rechtsauskünfte von Versicherungsvertretern. Verlaß' Dich lieber auf die einschlägigen Kommentare (Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz und Dietz, Hausratversicherung 84) sowie die (BGH)-Rechtsprechung, letztere abrufbar unter http://www.bundesgerichtshof.de/)
TritonFreak schrieb:
Ich werde mich aber nochmal genau erkundigen, weil ich natürlich auch niemanden durch eine (ungewollt) falsche Aussage verunsichern will.
Schön. Die Quellen habe ich Dir ja genannt.

Sorry, wenn ich vorhin etwas aufbrausend war...
 
durch Feuer
Einbruchdiebstahl/Raub
Raub
Vandalismus nach Einbruch
Sturm (ab Windstärke 8)
Hagel
Leitungswasser, z. B. bei einem Wasserrohbruch.

Das habt ihr sicher auch gelesen?! Wenn da einer ein Bier drüber schüttet ist schonmal Ende. Voraussetzung: Die von Sticks genannten Quelle ist da zuverlässig.
Ebenso Randalierer auf der Bühne. Die sind da auch nicht mit drin, oder interpretiere ich das jetzt so falsch?!
Sprich Hausrat würde für mich rausfallen. Da Bier und Menschen auf der Bühne, wohl bei sowas als erstes Auftreten.

mfG
Thorsten
 
Moin !

In meinen Augen interpretierst du das richtig, da im Fall einer ungewollten Beschädigung (wenn dir jemand versehentlich Bier über die Keys kippt) eigentlich dessen Haftpflicht greifen sollte, sofern dieser eine hat.
Wie gesagt, ich kläre das mit unserer Schadensregulierung. Dann sollte Klarheit herrschen.

Grooves,

Miguel
 
Also ich habe meine Geräte bzw. unsere gesamte Band-PA komplett versichert! War überhaupt kein Problem und ist m.E. auch nicht so teuer. Dass es was kostet ist klar.

Hab auch alle bisherigen Schadensfälle problemlos abgewickelt und ersetzt bekommen. Bei meiner Versicherung sind zwar auch Bestimmungen bezgl. Beschaffenheit des Probenraumes usw. vorgegeben, die stellen aber kein Problem dar. Voraussetzung ist lediglich, dass der Raum abgesperrt werden kann mit einem Schloss wie an einer Haustür. Wenn so ein Schloss nicht dran wäre, dann würd ich mein Zeug sowieso nicht drin stehen lassen.

Versichert ist alles vor allem auch bei Transport und Aufbau. Klar ist vorgeschrieben, dass die Instrumente geeignet verpackt und geschützt sein müssen, aber dass ich für mein Piano ein Case habe ist ja eh klar. Nur wenn mir das Ding beim Einladen doch mal auskommt und fällt vor dem Anhänger auf den Boden, dann zahlt die Versicherung. Auch haben wir schon einige Kabel wieder ersetzt bekommen. Wem passiert nicht, dass irgendein Kabel am Rack eingeklemmt ist und dann zieht einer dran. Für sowas ist es wirklich praktisch.

Allerdings muss man aufpassen, da es sich nicht lohnt, alles zu versichern, aber das ist genauso wie bei jeder Versicherung.

Eins noch: Da wir uns öfter mal was dazumieten, hab ich mit meinem Versicherer eine Absprache, dass ich ihm lediglich telefonisch oder per Email mitteilen muss, was wir ausgeliehen haben und dann wird es KOSTENFREI für die Ausleihdauer mitversichert.

Ich kanns nur empfehlen, zumindest die wichtigsten und teuersten Geräte zu versichern. Selbst der Fall, dass einer ein Bier auf mein Klavier schüttet und derjenige wäre nicht zu ermitteln ist versichert. Und was wir auch schon in Anspruch genommen haben: Wasserschaden bei einer OpenAir-Veranstaltung.

vg
Christian
 
Ich habe nicht alles gründlich gelesen, aber zumindest überflogen.

Und ich kenne die Situation sowohl aus Sicht des Musikers, als auch aus Sicht des Veranstalters.

a) Es ist sinnvoll, sein Equipment als Musiker generell zu versichern, sofern man öfter auftritt, das Zeug im Proberaum hat usw. Dafür gibt es sog. Musikinstrumentenversicherungen, die auch gar nicht sooo teuer sein müssen.
b) es ist sicher NICHT sinnvoll, sein Equipment für ein einzelnes Event zu versichern. Weder preislich noch administrativ.
c) Dem Veranstalter eine Haftungsverantwortung aufs Auge zu drücken, ist durchaus üblich und sinnvoll, denn DER hat es letztlich in der Hand (Security-Personal etc.), wer wo wann in welchem Teil der Halle/Bühne rumläuft.
d) Der Veranstalter ist OHNEHIN gut beraten (ich möchte fast sagen: da führt kein weg dran vorbei), sich eine sog. Veranstalterhaftpflichtversicherung für diesen Abend zuzulegen. Sachschäden am Equipment der Band sind da das kleinste Probelm (allerdings natürlich auch abgedeckt). Denkt mal an Personenschäden, wenn z.B. sich jemand an heruntergefallenen Biergläsern verletzt, über Kabel stolpert usw. Das sollte das Festkommittee bedenken und schon ist es auch kein Thema mehr,so abgesichert die Haftung für dein Equipment zu übernehmen.
 

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