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GVL, Labelcode und Abrechnung

2) an die GEMA und nur an die GEMA -> Ja, aber es ist ein Verlustgeschäft für Dich, das was die an die GEMA zahlen, geht von deiner direkten Bezahlung ab und kommt irgendwann abzüglich GEMA-Bearbeitungsgebühren an dich zurück
3) ne, die melden keine Playlists, das läuft pauschalisiert
4) ja
5) ja

Einschränkung 4) und 5): Kleine Regionalsender und Internetradios melden glaube ich gar nix, da läuft das pauschal. Wenn Du da läufst, fällt's unter'n Tisch bzw. musst Du selbst die Plays nachweisen und melden. Weiss' ich aber nicht genau.

6) ja
7) ja, an die GEMA, bei CD macht das die Plattenfirma

Muss ich als Urheber der Lieder nun noch extra bei der GVL anklopfen?

Versteh ich jetzt nicht, die Frage...
 
2) an die GEMA und nur an die GEMA -> Ja, aber es ist ein Verlustgeschäft für Dich, das was die an die GEMA zahlen, geht von deiner direkten Bezahlung ab und kommt irgendwann abzüglich GEMA-Bearbeitungsgebühren an dich zurück

28 Cent behält iTunes als ihren Anteil und führt davon einen Teil an die Verwertungsgesellschaften ab. Wird wohl dann mir nicht mehr als 5 Cent zusätzlich bringen.

3) ne, die melden keine Playlists, das läuft pauschalisiert

Konnt ich mir schon denken. Bei manchen kleineren Discos schreiben sie aber noch fleißig die Playlist mit auf ;)

Wird das alles also auch in einen großen Topf geworfen und dann nach den Verkaufszahlen/Sendeminuten aufgeteilt?

Oder auf Basis der nicht-pauschalisierten Meldungen aufgeteilt?

Einschränkung 4) und 5): Kleine Regionalsender und Internetradios melden glaube ich gar nix, da läuft das pauschal.

Selbe Frage: Wie läuft dann hier die Verteilung?

7) ja, an die GEMA, bei CD macht das die Plattenfirma

Also das Sublabel kriegt von den richtigen Geschäften (oder dem Vertrieb) die Verkaufszahlen zurück und meldet es an die GEMA?

Versteh ich jetzt nicht, die Frage...

Weil Du meintest, als Label krieg ich nur 50% des GVL-Topfes... den Rest muss sich Urheber "manuell" holen.
 
Konnt ich mir schon denken. Bei manchen kleineren Discos schreiben sie aber noch fleißig die Playlist mit auf ;)

Ich denke aber kaum wegen der GEMA oder GVL. Ich weiss es nciht 100ig aber von Titellisten von der Klientel an die VGen hätt' ich noch nie gehört. Jeder Einzelhändler, bei dem z.B. Radio, CD etc. läuft muss ja auch zahlen. Der kann sicher nicht melden...



Wird das alles also auch in einen großen Topf geworfen und dann nach den Verkaufszahlen/Sendeminuten aufgeteilt?

Ja. Nicht Verkaufszahlen, Honorare aus der Erstverwertung. ;)


Selbe Frage: Wie läuft dann hier die Verteilung?

Kommt in einen großen Topf, verschwindet in dunklen Kanälen und taucht irgendwo wieder auf. Wie das exakt läuft, steht in den Verteilungsplänen. Die verstehen zu 100% wirklich nur wenige Experten.



Also das Sublabel kriegt von den richtigen Geschäften (oder dem Vertrieb) die Verkaufszahlen zurück und meldet es an die GEMA?

Das technisch-formale würde jetzt zu weit führen. Fakt ist, das Sublabel ZAHLT an die GEMA, das wie, wann und wo, ist für uns irrelevant.



Weil Du meintest, als Label krieg ich nur 50% des GVL-Topfes... den Rest muss sich Urheber "manuell" holen.

Achso, als INTERPRET, ja...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke aber kaum wegen der GEMA oder GVL. Ich weiss es nciht 100ig aber von Titellisten von der Klientel an die VGen hätt' ich noch nie gehört.

DJ-Kollege meinte gerade, dass er das nur als Spaß für sich aufgeschrieben hat damals ;)

Ja. Nicht Verkaufszahlen, Honorare aus der Erstverwertung. ;)

Da kommen bei mir ja eigentlich nur Tantiemen aus MP3-Verkäufe in Frage oder?

Das technisch-formale würde jetzt zu weit führen. Fakt ist, das Sublabel ZAHLT an die GEMA, das wie, wann und wo, ist für uns irrelevant.

Wird ein Song auf der GEMA-Abrechnung wenigstens dann aufgeschlüsselt, also welches Sublabel wieviel verkauft hat usw?

Ich krieg zwar die Abrechnungen vom Vertrieb und dem "Lizenzlabel", aber man weiß ja nie...

Weil Du meintest, als Label krieg ich nur 50% des GVL-Topfes... den Rest muss sich Urheber "manuell" holen. Achso, als INTERPRET, ja...

Hab das dazu gefunden *) (und etwas gekürzt):

In Deutschland und in den meisten anderen westeuropäischen Ländern wird das Leistungsschutzrecht als ein dem Urheberrecht verwandtes Schutzrecht anerkannt. Dadurch besitzt jeder ausübende Künstler und jeder Tonträgerhersteller einen Anspruch auf Vergütung seiner Leistung.Im Prinzip also kassiert die GVL Geld für die Performance des ausübenden Künstlers, ähnlich der GEMA, die das Geld für Komponisten, Texter und Verleger kassiert. In England und Irland wird dieses Recht nur für die Tonträgerhersteller anerkannt und in den USA wird ein Leistungsschutzrecht garnicht anerkannt.

Wahrnehmungsberechtigt sind alle ausübenden Künstler, also nicht nur Musiker, die Einnahmen aus Erstverwertungs-Entgelten aus Schallplatten, Funk, Fernsehen und Video erzielen. Jeder ausübende Künstler (also jedes Mitglied einer Gruppe) muß individuell der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten m.b.H (GVL) beitreten. Ausländische Künstler aus Ländern ohne einen Gegenseitigkeitsvertrag mit der GVL müssen einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen. Man muß sich bloß formlos anmelden, einen Berechtigungsfragebogen ausfüllen und einen Wahrnehmungsvertrag unterschreiben. Damit überträgt der Künstler oder Tonträgerhersteller seine Rechte der GVL. Somit hat die GVL das Recht, den Anspruch auf Vergütung geltend zu machen - sprich Geld von Zweit- und Drittverwertern zu kassieren, um es dann an die Mitglieder auszuschütten.

Wer sind aber diese sogenannten Zweit- und Drittverwerter, die an die GVL bezahlen müssen?

Für den Bereich "öffentliche Wiedergabe" bezahlen Boutiquen, Restaurants, Kinos, usw., insofern Tonträger abgespielt werden, Tantiemen in der Höhe von etwa 20% der Gebühren, die sie an die GEMA für die Urheber und Verleger bezahlen müssen.

Die GVL hat auch mit den Sendeanstalten Verträge über die Verwendung des gesamten Tonträgerrepertoires, die eine Pauschale pro zugelassenem Funk- oder Fernsehgerät. Werbefunk, und -fernsehen, sowie Privatsender bezahlen einen Prozentsatz ihrer Werbeerlöse.

Wir haben jetzt also einen großen Topf voll mit Geld. Wie wird der Inhalt aufgeteilt?

Diese auszuschüttenden Gelder werden dann in einem groben Verhältnis von 60:40, respektive für die ausübenden Künstler und die Tonträgerhersteller geteilt.

Ausübende Künstler beziehen nicht automatisch Geld aus den oben erwähnten 60 % des Topfes, sondern sie müssen jährlich ihre Einnahmen aus Erstverwertungen des vorangegangenen Kalenderjahres angeben und nachweisen können. Diese Einnahmen beinhalten beispielsweise Tantiemen aus Platten- und Videoverkäufen, Auftrittsgagen für Video, Funk und Fernsehen. Diese Einnahmen-Angaben aller ausübenden Künstler werden dann verschlüsselt und danach an die jeweils Berechtigten verhältnismäßig aufgeteilt und ausgezahlt.

Wahrnehmungsberechtigte Tonträgerhersteller dagegen erhalten von der GVL eine oder mehrere Label-Code-Nummern. Diese Nummer(n) sollten eigentlich auf allen hergestellten Tonträgern der Berechtigten verzeichnet sein. Wenn Funk- und Fernsehsender ihre sogenannten Play-Listen (Angaben über alle von ihnen eingesetzte Musik) an die GEMA schicken, müssen sie unter anderem die Spieldauer und die LC-Nummer angeben. Am Ende des Jahres werden dann alle Sendeminuten pro LC-Nummer zusammengezählt. Dividiert man den an die Tonträgerhersteller zu verteilenden Gesamtbetrag durch die Gesamtzahl der Sendeminuten, erhält man den Wert pro Minute. Der Wert pro Minute multipliziert mit der jeweiligen Sendezeit, ergibt die entsprechenden Einnahmen der einzelnen Berechtigten.


"Mein Label" bekommt also automatisch die 40%.

Bin ich nun "ausübender Künstler" oder "Interpret"? Ich trete ja nicht auf, ich habe nur Text/Komposition geschrieben und den Song produziert (Produzent = ausübender Künstler?).


*) EDIT: wenn Du schon so umfangreich zitierst (hier http://www.allmusic.de/), dann bitte künftig mit Quellenangabe. Gruß, Sticks
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bin ich nun "ausübender Künstler" oder "Interpret"? Ich trete ja nicht auf, ich habe nur Text/Komposition geschrieben und den Song produziert (Produzent = ausübender Künstler?).

Ist "Ausübender Künstler" und "Interpret" nicht dasselbe? Imho umschreiben beide Begriffe den- oder diejenigen, die die Songs "performen" - sei es auf CD oder auf der Bühne, also die Musiker/Sänger. Ein Produzent ist nach meinem Verständnis kein ausübender Künstler, ebenso wenig wie der Texter oder Komponist. Außer natürlich in den Fällen von Personalunionen. ;)
 

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