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Gründung GbR - Folgen?

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Wie schon erwähnt wurde ist jede Band bereits bei Gründung eine GbR

Da bin ich nicht so sicher, bei uns gibt es keine feste personelle Besetzung, mal sind es 2 Leute, maximal 6, immer wer Zeit hat, und manchmal spielen wir unter dem Namen auch gleichzeitig an zwei Orten :D Da erinnere ich mich, gelesen zu haben, dass das nicht als GbR gilt, wenn einer die Verträge macht und die anderen Musiker dazuengagiert.

Ansonsten - also wenn die Band automatisch ne GbR ist - müsste ja jede Band verpflichtet sein, eine E-Ü-Rechnung zu machen und beim Finanzamt anzugeben, oder?
 
dann muss der Veranstalter den Vertrag aber bei Vertragsschluss (Gig) kennen und abnicken

Stimmt so nicht ganz, denke ich. Der Veranstalter hätte einen Anspruch gegen die GbR, und die GbR-Mitglieder untereinander gegenüber dem einen bösen Musiker. Die "braven" müssten sich also ihren Schadensanteil von dem einen ersetzen lassen.
Bin aber kein RA, also 100pro sicher bin ich da auch nicht...aber wenn's im Vertrag so drin steht, müsste es schon gehn.
 
dnalor schrieb:
Stimmt so nicht ganz, denke ich. Der Veranstalter hätte einen Anspruch gegen die GbR, und die GbR-Mitglieder untereinander gegenüber dem einen bösen Musiker. Die "braven" müssten sich also ihren Schadensanteil von dem einen ersetzen lassen.
Bin aber kein RA, also 100pro sicher bin ich da auch nicht...aber wenn's im Vertrag so drin steht, müsste es schon gehn.

Woher soll denn der Veranstalter den Vertrag kennen? Der muss schon wissen, worauf er sich einlässt... Haftungsbeschränkungen sind ansonsten absolut unwirksam.
 
Kam vielleicht nicht ganz rüber, also nochma deutlich:

Der Veranstalter kennt nur den Veranstaltungs-Vertrag, den er mit der GbR macht. Daher hätte er Ansprüche gegen die GbR.

Den internen GbR-Vertrag kennt er logo nicht. Ansprüche aus diesem müssten, wie ich oben geschrieben hab, die GbR-Mitglieder dann unter sich ausmachen.
 
dnalor schrieb:
Eine Frage an die Experten

Wir überlegen, ob wir für die Band eine GbR gründen, um z.B. ein Auto voll also Betriebsvermögen laufen zu lassen.
Mir ist jetzt allerdings nicht ganz klar, was das noch für Folgen hätte, z.B. Haftung - wenn jetzt einer was unterschreibt, sind dann alle mit Privatvermögen haftbar?
Gewerbesteuer dürfte bei reinem Konzertbetrieb ja eigentlich nicht anfallen, oder? Umsatzsteuerpflichtig dürften wir auch nicht werden, die Kleinunternehmergrenze gilt doch auch für GbR?

In dem Buch "Musiker im Steuerrecht" hab ich da halt nur Grundlagen gefunden. Vielleicht gibts ja da auch ein gutes Buch?

Danke!
dnaloR


Ich weiß nicht was du genau vorhast aber pass auf das du nicht auf die Schnauze fliegst. Es gibt schon genug Fälle die ich kenne wo so etwas schiefgegangen ist, da gehen auch die besten Freundschaften in die Brüche. Vor allem hast du ja augenscheinlich absolut keine Ahnung von den Gesellschaftsformen, entweder du investierst und lässt dich beraten oder ich würde es bleiben lassen. Ein wirklich gut gemeinter Tip!
 
entweder du ... lässt dich beraten
mach ich ja hier :D :D
oder ich würde es bleiben lassen
Tja, das Problem ist ja, dass es evtl. schon eine GbR ist :eek: und das Musikmachen möchte ich doch nicht bleibenlassen ...
Vor allem hast du ja augenscheinlich absolut keine Ahnung von den Gesellschaftsformen
Naja, bisschen was hab ich schon gelernt, immerhin weiss ich sogar, was ne GmbH & Co KG ist ;-)

Danke für alle hilfreichen Antworten! :great:
 
ich lese hier immer, eine Band wäre eine GbR. Das ist aber meines Erachtens nicht richtig. Ich mag einiges von dem früher erlernten vergessen haben oder es hat sich geändert aber eine Firma ist erst dann eine Firma, wenn man sie anmeldet!
Ein Zusammenschluss von Musikern, die Musik machen, könnte dann ja auch ein Verein sein - das ist es aber auch erst nach Eintragung als solcher :) (wäre allerdings Blödsinn)

Man kann es aber auch so machen, indem nur einer der Bandmitglieder ein Gewerbe anmeldet und dann mit den anderen entsprechend abrechnet. Muss halt jeder selbst entscheiden.
 
M
  • Gelöscht von .Jens
  • Grund: spam
dnalor schrieb:
Wir überlegen, ob wir für die Band eine GbR gründen...
Das deutsche Steuerrecht ist mit Abstand das komplizierteste der Welt, und ich kann nur jedem raten, die Finger von irgendwelchen Firmengründungen zu lassen, wenn das nicht unbedingt nötig ist.

Nötig isses dann, wenn zB mit einer Band längerfristig mehr Geld verdient wird, als der Aufwand kostet (Musikinstrumente, Proberaummiete etc).

Handelt es sich um eine Band, die nichts oder nur wenig verdient, dann sollte man wie folgt vorgehen:

Jeder Musiker kocht sein eigenes Süppchen, dh jeder bezahlt seine Instrumente und bekommt seinen Anteil an der Gage.

Für den Fall, dass man uU doch mal anfängt, zu verdienen, sollten alle Belege aufgehoben werden - also, alle Rechnungen für Instrumente & Equipment und alle Quittungen, die man zB für Gagen unterzeichnet hat.

Man sollte tunlichste vermeiden, Veranstaltern MwSt in Rechnung zu stellen, auch wenn die das gerne hätten - ist man nicht als Firma gemeldet und berechnet MwSt, ist dicker Ärger mit dem Finanzamt vorprogrammiert.


Wenn man mit den gesammelten Belegen nachweisen kann, dass man mehr Geld für Instrumente, Proberaummiete usw bezahlt, als man an Gagen einnimmt, dann wird das Finanzamt im Falle eines Falles die Band als "Liebhaberei" einstufen und diese in Ruhe lassen.

All diese Tipps gelten für Amateure - für die, die es sind, selbst wenn sie planen, Profis zu werden.

Wenn man Profi ist, und somit nennenswert Geld mit Musik verdient, dann und nur dann sollte man über eine Anmeldung beim Finanzamt nachdenken. Man darf ruhig die Entwicklung der Band eine Zeit lang beobachten, bevor man sich anmelden muss. Wer ordentlich - wie oben erwähnt - Belege gesammelt hat, kann dann zT rückwirkend seine Investitionen geltent machen. Ist es mal so weit, dann ist meineserachtens professionelle Hilfe von einem Steuerberater nötig - in diesem Fall tät ich mich nicht auf Steuertipps aus einem Musikerforum verlassen.

Und noch mal: Wenn eine Band (fast) nichts verdient: Lasst es lieber sein, sie anzumelden... ihr habt sonst eher einen Haufen Stress denn irgend einen Vorteil.
 
Johannes Hofmann schrieb:
Für den Fall, dass man uU doch mal anfängt, zu verdienen, sollten alle Belege aufgehoben werden - also, alle Rechnungen für Instrumente & Equipment und alle Quittungen, die man zB für Gagen unterzeichnet hat.

Man sollte tunlichste vermeiden, Veranstaltern MwSt in Rechnung zu stellen, auch wenn die das gerne hätten - ist man nicht als Firma gemeldet und berechnet MwSt, ist dicker Ärger mit dem Finanzamt vorprogrammiert.


Wenn man mit den gesammelten Belegen nachweisen kann, dass man mehr Geld für Instrumente, Proberaummiete usw bezahlt, als man an Gagen einnimmt, dann wird das Finanzamt im Falle eines Falles die Band als "Liebhaberei" einstufen und diese in Ruhe lassen.

All diese Tipps gelten für Amateure - für die, die es sind, selbst wenn sie planen, Profis zu werden.

Wenn man Profi ist, und somit nennenswert Geld mit Musik verdient, dann und nur dann sollte man über eine Anmeldung beim Finanzamt nachdenken. Man darf ruhig die Entwicklung der Band eine Zeit lang beobachten, bevor man sich anmelden muss. Wer ordentlich - wie oben erwähnt - Belege gesammelt hat, kann dann zT rückwirkend seine Investitionen geltent machen. Ist es mal so weit, dann ist meineserachtens professionelle Hilfe von einem Steuerberater nötig - in diesem Fall tät ich mich nicht auf Steuertipps aus einem Musikerforum verlassen.

Und noch mal: Wenn eine Band (fast) nichts verdient: Lasst es lieber sein, sie anzumelden... ihr habt sonst eher einen Haufen Stress denn irgend einen Vorteil.

was hat das mit der Frage zu tun? :confused:

Das ist AUSSCHLIESSLICH nicht nachgefragtes, dennoch abgeladenes Wissen...
 
@MOD: Es wäre schön, wenn du hier statt Provokationen und Unsinn mal was produktives beitragen würdest. Der Post von Johannes geht absolut auf die Frage ein, was man von deinen Beiträgen nicht sagen kann.

Also bitte entweder begründete Statements zur Sache oder schweigen.

Jens
 
natürlich geht das Posting von Johannes auf die Frage ein. Er hat sogar das Für und Wider, dem ich nur zustimmen kann, ausführlich beschrieben.

Eins möchte ich noch hinzufügen:
Man darf allerdings seine Einnahmen nicht außer acht lassen! Wer kein Gewerbe hat, hat durch die Gagen Nebeneinkünfte und muss diese bei der Steuererklärung angeben. Auch wenn jetzt das Argument kommt, dass man ja Ausgaben hat, so kann man diese nicht rechnen, solange man kein Gewerbe hat. (wie Johannes schon meint, eben sehr kompliziert)
Wer also einkommensteuerpflichtig ist, sollte diese "Nebeneinkünfte" angeben. Ich empfehle deshalb, sich in einem solchen Fall mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen und nachzufragen. Die Finanzämter geben gerne Auskunft.
 
Das ist AUSSCHLIESSLICH nicht nachgefragtes, dennoch abgeladenes Wissen...
@ M.O.D.: Versteh es als freundlichen Tipp, andere interessierts vielleicht.
Und wenn du sonst nichts zu schreiben weißt, erspare uns zumindest deine ellenlangen Quotings, die machen den Thread nur unübersichtlich ! Danke sehr !
 
.Jens schrieb:
@MOD: Es wäre schön, wenn du hier statt Provokationen und Unsinn mal was produktives beitragen würdest. Der Post von Johannes geht absolut auf die Frage ein, was man von deinen Beiträgen nicht sagen kann.

Also bitte entweder begründete Statements zur Sache oder schweigen.

Jens

Jungs, Ihr habt einfach keinen blassen Schimmer, wovon Ihr redet... eine GbR entstaht automatisch... sogar Eheleute sind ne GbR, wenn sie was zusammen kaufen...
das hat lediglich was mit zivilrechtlichen, aber nicht mit steuerlichen Regelungen zu tun... das hat auch nix mit ner Gewerbeanmeldung zu tun... hier wird einfach nur Halbwissen vermischt und abgeladen...

Fazit:
Die Frage war lediglich, ob es steuerliche und haftungsrechtliche Auswirkungen hat, wenn man eine GbR "gründet". Diese Frage wurde bereits beantwortet. Sein zusätzlich "gelerntes" Wissen abzuladen ist vollkommen überflüssig.

@ Witchcraft: das soll ein freundlicher Tipp sein, der nicht auf die Frage eingeht? soll ich hier noch ne Runde aus dem Recht der GmbH & Co. KG erzählen, nur weil es jemanden interessieren könnte und irgendwie mit dem Thema zu tun hat?
natürlich nicht! Denn es gehört nicht hierher...

aber es ist mir egal... schreibt was Ihr wollt
 
M.O.D. schrieb:
Jungs, Ihr habt einfach keinen blassen Schimmer, wovon Ihr redet... eine GbR entstaht automatisch... sogar Eheleute sind ne GbR, wenn sie was zusammen kaufen...
das hat lediglich was mit zivilrechtlichen, aber nicht mit steuerlichen Regelungen zu tun... das hat auch nix mit ner Gewerbeanmeldung zu tun... hier wird einfach nur Halbwissen vermischt und abgeladen...
Wenn du besser Bescheid weißt, dann wäre es sehr viel hilfreicher, wenn du das Halbwissen hier nicht nur anprangern würdest, sondern fundierte Auskünfte gibst oder weitere zuverlässige Quellen nennst.

Jens
 
.Jens schrieb:
Wenn du besser Bescheid weißt, dann wäre es sehr viel hilfreicher, wenn du das Halbwissen hier nicht nur anprangern würdest, sondern fundierte Auskünfte gibst oder weitere zuverlässige Quellen nennst.
Jens

Noch besser wäre es, wenn diejenigen, die Halbwissen verbreiten ebendieses mit Quellen belegen und nicht derjenige, der das Halbwissen bestreitet.
 
nochmal:
eine Firma ist erst eine Firma, wenn sie angemeldet ist. Eine GbR = Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehört meines Erachtens zu einer Betriebsform wie oHG, GmbH usw.
Wir reden hier nicht über Zivilrecht, sondern über eine Firmengründung, was nach offizieller Anmeldung ganz andere Voraussetzung schafft.
Wie auch immer zivile Zusammenschlüsse von mehreren Personen genannt werden, das ist hier nicht relevant. Ich suche jetzt nicht nach den Paragraphen, denn ich gebe hier ausschließlich nur meine persönliche Meinung ab.

PS: Auch wenn eine Ehe ähnlich ist, so ist es keine Firma!
 
M.O.D. schrieb:
Noch besser wäre es, wenn diejenigen, die Halbwissen verbreiten ebendieses mit Quellen belegen und nicht derjenige, der das Halbwissen bestreitet.
Deine Kritik hilft aber ohne eine konkrete Richtigstellung dem Thema auch nicht weiter. Und ohne Belege sind deine Äusserungen leider auch nicht als "richtiger" zu erkennen. Jedenfalls nicht für die, die von dem Thema keine Ahnung haben.

Jens
 
Habe noch nie so viel Müll gelesen...
Selbst die Antworten des selbsternannten "Wirtschaftswissenschaftlers" gehen extren an der Realität vorbei.

Ich behaupte mal einfach, dass ich mich auskenne :mad:

Dass nur gemeinsam Verträge unterschrieben werden dürfen stimmt NICHT!

Jeder darf selbst im Namen der GbR Verträge abschliessen, wenn diese zum normalen Tagesgeschäft gehören.

Beispiel:
Bleistift-Handlung Schmidt und Kunz GbR bestellt 100 Bleistifte. Dieser Vorfall gehört zum normalen Tagesgeschäft und es reicht eine Unterschrift.

Kredit soll aufgenommen werden: Dies gehört NICHT zum Tagesgeschäft weshalb alle unterschreiben müssen!

und der ganze Käse mit dem Innenverhältnis, was ich hier lese, stimmt auch nicht!
 
M.O.D. schrieb:
wie haftet man da wohl im Innenverhältnis? Jungs, das is totaler Quatsch... die Haftung gegenüber Dritten kann man sowieso nicht beschränken...

Keine Ahnung...

ALSO:

Wenn Schulden anlaufen, kann der Gläubiger würfeln, bei wem er diese reinholt. Haftung im Innenverhältnis heisst, dass ein interner Gesellschaftsvertrag geschlossen wird, in dem festgelegt wird, dass jeder sich von den anderen den anteiligen Betrag zurückholen kann.
Wenn einer aber seine 3 Finger hebt müssen die anderen zahlen.
 
michaelkle schrieb:
Das ist sooo nicht richtig!!!
Wenn ich als Band zur gesetzlichen Grundlage der GbR einen sog. Gesellschaftsvertrag geschlossen habe kann ich als Band die Haftung bei Verschulden eines Bandsmitgliedes die Haftung der anderen Bandmitglieder für bestimmte Bereiche ausschließen, was ohne gesonderten Gesellschaftsvertrag nicht der Fall wäre.

Stimmt auch nicht:
Der Vertraspartner kann sich bei JEDEM die Strafe holen und einen internen Vertrag ignorieren!
Dann ist die Rennerei unter den Gesellschaftern groß! Wer kriegt von wem Geld, wessen Fehler war das... mit der haftung im Außenverhältnis hat das nichts zu tun...
 
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