gitarrenkauf im i-net - eine wahre geschichte

  • Ersteller ike clanton
  • Erstellt am
Ganz ehrlich, ich finde da keinen Grund sich aufzuregen. Die Gitarre ist kaputt, sie haben dir zwei mal einen Freeway Sticker geschickt. Wenn der nach 2 Tagen nicht da ist ruf ich doch nicht an mach stress :rolleyes:
Hättest du das Paket unfrei zurückgeschickt und eine Kopie des Versandkostenbeitrages dazugelegt, hätten sie dir das Geld überwiesen und gut is ;)

nun, vielleicht solltest du's mal richtig lesen.
sie haben nichts geschickt (post). und das unfrei wollten sie nicht - was also dann?

btw: ich habe an montag (10.03.08) mal nachgefragt was denn jetzt wird mit der kaputten gitte - antwort: "Wir schicken eine Freewaymarke per Post!" - heute, mittwoch 12.03.08 ist noch nichts angekommen... ...und so steht die kaputte git im karton im eck und wartet... ...und ich warte immer noch auf meine kohle...
 
btw: ich habe an montag (10.03.08) mal nachgefragt was denn jetzt wird mit der kaputten gitte - antwort: "Wir schicken eine Freewaymarke per Post!" - heute, mittwoch 12.03.08 ist noch nichts angekommen... ...und so steht die kaputte git im karton im eck und wartet... ...und ich warte immer noch auf meine kohle...

Generell muss man sich aber wegen 2-3 tagen nicht gleich aufregen ;) wenn in 14 Tagen noch nichts da ist würd ich nochmal nachfragen. Und dass sie dir dein Geld nicht überweisen ist wohl klar oder? :)
 
Und du kennst echt keinen, der nen Drucker hat? In welcher Einöde lebst du denn, du Armer?:rolleyes:
 
Generell muss man sich aber wegen 2-3 tagen nicht gleich aufregen ;) wenn in 14 Tagen noch nichts da ist würd ich nochmal nachfragen. Und dass sie dir dein Geld nicht überweisen ist wohl klar oder? :)

nun, das ganze geht jetzt seit 3 wochen und es ist immer noch nichts zu sehen.
was mein geld betrifft ich habe es noch nicht zurück - ob das klar ist, steht auf einem anderen blatt. das BGD - also das fernabsatzgesetz - sagt, dass bei fristgerechtem vertragsrücktritt (und ein solcher liegt hier vor) der verkäufer den kaufbetrag unverzüglich zurück zu erstatten hat. unverzüglich heißt nun mal sofort.

die rücklieferung von waren ist davon unabhängig, denn das BGB sagt uns, dass der verkäufer die kosten der rücklieferung tragen muss, wenn der warenwert 40 euro übersteigt. d.h. dass wenn sie nicht in der lage oder willens sind dies zu tun (z.b. durch annahme einer meiner vorschläge), die rückahlung der kohle längst überfällig ist - das alleine wäre ein klagegrund.

das alles ist im übrigen unabhängig vom zugang zu einem drucker.

ich habe bis heute keine freewaymarke erhalten - inzwischen hat sich aber der verkäufer wieder mal gemeldet:

Schicken Sie das Ganze unfrei damit endlich die Sache erledigt ist.

das werde ich heute tun - wir werden sehen was geschieht.

im übrigen kann ich einem der vorredner nur beipflichten. die rücklieferung an S-in-FFM war überhaupt kein problem. innerhalb einer woche war alles erledigt und die rückzahlung da - es gab keiner probleme.
 

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