Gitarre verschickt und nun defekt. Was nun?

Ich bin mittlerweile auch schon dabei mich beim Verpacken zu filmen, um was in der Hand zu haben. Ob es letztendlich im Schadensfall was bringt oder mich eher belastet (unzureichend verpackt o.ä.) weiß ich nicht.

Gruß
Jörg
 
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Da könnte man wohl fast einen Jura-Klausur- Fall draus machen...

Hast du das Geld vom Käufer schon erhalten ?

Meines Wissens bist du als Verbraucher nach deutschem BGB (!) mit Übergabe der Kaufsache an den "sorgfältig ausgewählten" Transporteur schon auf der sicheren Seite und das Transportrisiko liegt beim Käufer...

Einfach mal nach " Versendungskauf" googeln... setzt aber voraus, dass die Kaufsache bei dir noch keinen Mangel hatte...

Ach ja, zu klären wäre noch, ob auf den Kaufertrag deutsches Recht anzuwenden wäre...

Genau der Transport geht auf Risiko des Käufers, aber korrekter Weise sollte man die Versicherung in Kenntnis setzen, wenn der Käufer diese mitbezahlt.

Deutsches Recht müsste sehr wohl passen, da der Kaufvetrag quasi hier abgeschlossen wurde und nur der Versand ins Ausland geht. Wenn ich online kaufe muss ich zu mindest nach AGB mit geltendem Recht von dort leben.

Wäre nicht der ganze Ärger, wäre es eine ganz nette juristische Frage
 
Das Problem sehe ich eher darin, das die Gitarre schon vorher eine Beschädigung aufwies. Melde halt mal den Schaden an DHL und schau was dann passiert. Eins kann ich Dir aber jetzt schon sagen: es dauert (in meinem Fall, wo eine Gitarre auf dem Transportweg gestohlen wurde und nachweislich nie ankam) 6 Monate bis ich entschädigt wurde.
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Ich bin mittlerweile auch schon dabei mich beim Verpacken zu filmen, um was in der Hand zu haben. Ob es letztendlich im Schadensfall was bringt oder mich eher belastet (unzureichend verpackt o.ä.) weiß ich nicht.

Gruß
Jörg

Ich mache Fotos vor dem Versand, beim Verpacken, wenn fertig verpackt ist und auch noch vom Versandkarton sowie dem Label.
 
Da sollte man sich tatsächlich bei Gebrauchtkäufen über Summe X die Frage stellen, ob man tatsächlich als Verkäufer auf ein paar Mark Benzingeld verzichtet und sich mit dem Käufer irgendwo in der Mitte trifft.

Klar - so etwas kommt selten vor - aber wenn ist es gleich richtig ärgerlich bei einem teuren Teil. Im schlimmsten Fall muss man die Kaufsummer rückerstatten und hat ein kaputtes Instrument zurück.
 
lieber gleich nen anwalt mit in's boot holen, seh ich auch so....
 

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