Gitarre verschickt und nun defekt. Was nun?

jojo84
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Hallo zusammen,
ich wäre über ein paar Tips dankbar, wie ihr in meinem Fall verfahren würdet.

Ich habe eine recht teure Gitarre über ebay Kleinanzeigen an einen netten Holländer verkauft.
Es ist eine Gibson Custom Shop ES 335. Wir haben uns auf einen Preis von 3200 EUR geeinigt.
Ich habe das Paket sicher verpackt (Koffer, großer Karton, viel Verpackungsmaterial) und bei DHL
eine Versicherung bis 4000 EUR gewählt. Der Versand war nicht billig, von D nach NL für knapp 90 EUR.

Heute schreibt mir der Käufer, die Gitarre sei beschädigt. Der Trussrod lasse sich nicht vernünftig bedienen und
beim vergleich der Fotos von der Halsrückseite am Übergang Hals/Kopf ist eindeutlich im Vorher/Nachher Vergleich
ein Riss erkennbar. Von uns beiden macht keiner dem anderen einen Vorwurf, wir sind uns einig, dass das beim Transport
passiert sein muss. Echt ärgerlich.

Weiß jemand von euch, wie man in so einem Fall konkret vorgeht? Ich werde mich natürlich an DHL wenden, schließlich habe
ich ja extra hoch versichert. Machen die da viel Zicken? Wer muss jetzt was genau beweisen?
Zb dass ich gut genug verpackt habe usw.... Wie wird der entstandene Schaden berechnet?

Es gibt ja verschiedene Szenarien:
- DHL erstattet den Betrag und Gitarre wird weggeworfen
- Ein Fachhändler beim Käufer vor Ort würde das defekte Instrument zu irgendeinem Restwert ankaufen und DHL erstattet die Differenz.
- Käufer lässt es reparieren und DHL erstattet Reparaturkosten und Wertminderung (wer ermittelt diese? Braucht ja irgendwie einen Gutachter oder so...)
- usw.....

Vielleicht kann mir ja jemand einen Rat geben. Vielen Dank.
Jojo

IMG_5717.jpg IMG_5719.jpg
 
Eigenschaft
 
Stellen die Fotos jeweils vorher und nachher dar? Ich sehe auf beiden Fotos einen Riss. Einmal ist er einfach weiter aufgebrochen-
 
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Der Riss ist wirklich schon vorher da, jetzt nur deutlich größer.

...Es gibt ja verschiedene Szenarien:
- DHL erstattet den Betrag und Gitarre wird weggeworfen
- Ein Fachhändler beim Käufer vor Ort würde das defekte Instrument zu irgendeinem Restwert ankaufen und DHL erstattet die Differenz.
- Käufer lässt es reparieren und DHL erstattet Reparaturkosten und Wertminderung (wer ermittelt diese? Braucht ja irgendwie einen Gutachter oder so...)
- usw.....

Das einzige Szenario das ich hier sehe ist, das DHL sich tot stellt und nichts macht.

Um den Versicherungsanspruch zu benennen muss das Paket bei Annahme als beschädigt gemeldet werden - Tage später zu behaupten der Schaden käme vom Versand klappt nicht. DHL wird sagen "versichert ja, aber nur bei richtig verpackten Gütern - ihre Gitarre war nicht richtig verpackt ".
 
Der Absender muss bei DHL die Reklame einreichen. Durch die Annahme des Paketes hat der Empfänger die Unversehrtheit von außen zu mindest bestätigt. Das schwierige ist wirklich die Beweislast, welche bei dir liegt. Du musst beweisen, dass der Riss vom Transport kam ohne das der Karton beschädigt wurde. Stelle ich mir schwer vor. Mehr kann ich dir aus eigener Erfahrung wohl kaum sagen. Die Versicherung wird das gut prüfen wollen, bevor sie zahlt. Den kompletten Betrag kannst du versuchen zu bekommen, wenn du in einem Kaufvetrag nachweisen kannst was die Ware gekostet hat, einigt man sich auf eine Reperatur wirst du einen Kostenvoranschlag vom Gitarrenbauer vorzeigen müssen (möglicherweise von mehreren). Einem Fachhändler werden sie die Gitarre kaum verkaufen wollen, da fehlt denke ich einfach die Infrastruktur. Das ist mehr üblich bei Autoversicherungen bei denen es um ein spezifisches Produkt geht.

Ich befürchte jedoch das du da alleine nicht weit kommst. Hast du eine Rechtschutzversicherung? Oft ist da ein kostenfreies Beratungsgespräch am Telefon dabei. Das wäre doch eine gute Lösung oder?

Fotos könnte man natürlich von der Verpackung noch machen, aber Zweifelhaft, ob das DHL interessiert.
 
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Keine Chance. Ich wette du hast die AGBs nicht gelesen und somit sicher auch nicht so verpackt wie vorgeschrieben. Des Weiteren hätte man das sofort melden müssen.
 
Tja, grundsätzlich kann man schon den Transporteur in Regress nehmen, aber …

Es muss nachgewiesen werden,
dass die Gitarre VOR dem Versand unbeschädigt war (geht ja vielleicht mit den Bildern, die für den Verkauf erstellt wurden),
dass die Verpackung äußerlich eine (passende) Beschädigung aufweist, und
dass die Verpackung (innen) so war, dass eine Beschädigung der Gitarre (ohne Beschädigung der Verpackung) auszuschließen war.

Und beim letzten Punkt spätestens geht das Drama los. War die Verpackung (innen) nicht ausreichend, so ist es die Verantwortung des Versenders. War die Verpackung ausreichend, kann ja beim Transport (ohne Beschädigung der Verpackung) keine Beschädigung der Gitarre aufgetreten sein. Was leider noch gravierend gegen eine Haftung des Transporteurs spricht ist, wenn die Gitarre in Ihrem (originalen) Koffer verpackt war (innerhalb einer Umverpackung).

Ich hatte mal einen Schlaumeier, der den Koffer mit Gitarre noch mit Stoffknäuel vollgestopft hat. Er merkte beim strengen Schließen des Koffers (wegen den zusätzlichen Stoffknäueln nicht, dass er damit die Kopfplatte unter Spannung setzte und dann hatten wir das Malheur - sah ähnlich aus wie bei Dir. Der Transporteur hat erfolgreich die Haftung abwenden können. Ich hab insgesamt bestimmt 50 Gitarren vor allem aus den USA geschickt bekommen, und nur zwei deutsche Versender haben ungeeignet verpackt und es kam prompt zum Schaden.

Übrigens scheint Saiten lockern sich nicht auszuwirken. Ich hatte mit und ohne gelockerte Saiten einwandfreie Versandergebnisse.

Einen positiv vom Transporteur regulierten Schaden hatte ich nur mal mit einem Moog Voyager aus den USA via Fedex in einem originalen Flightcase von einem Händler. Es waren zwei Tasten verbogen und ich hab die Reparatur mit einer komplett neuen Tastatur bekommen. Allerdings hatte ich eine eidesstattliche Versicherung des Versenders und ein Gutachten der "Werkstatt" in Deutschland.

Also, es sind hohe Anforderungen an die Nachweise zu erbringen und hier kann man eigentlich nur Fehler machen. Das ist höchst sensibel. Am besten erst mal telefonieren und das Schadensmeldungsformular anfordern und genau studieren, damit nicht Angaben gemacht werden, die eigenes Verschulden belegen oder auch nur nahelegen.
 
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Hallo,
Ja das oben ist beides ein nachher Bild. Hier vorher:
DFD2BC9D-CA13-4BDC-8771-0799199C93FB.jpeg
Ich finde das ist eindeutig vorher nicht vorhanden.
Aber echt Sau ärgerlich. Ich hoffe die machen mir
das Leben nicht zu schwer!
 
Das ist ein "klassischer" Kopfbruch bzw. Anbruch.
Bei dieser Art der Beschädigung muss nicht unbedingt der Verpackungskarton eine Beschädigung aufweisen. Es genügt wenn die Gitarre beim Transport einmal unglücklich, stumpf umfiel.

Der Empfänger muss den Schaden (Zeitnah) bei DHL melden - leider hat er ja schon das Paket angenommen ohne zu Reklamieren. Ich weiß, kein Mensch packt einen Karton im Beisein des Lieferfahrers aus um zu überprüfen ob alles in Ordnung ist - außerdem würde der Fahrer wahrscheinlich nicht die Zeit aufbringen so lange zu warten.

Gleichzeitig musst Du bei DHL melden, das der Empfänger die Beschädigung festgestellt hat und es sich somit um einen Versicherungsschaden handelt.
Das geht dann seinen Gang (kann länger dauern) und dann kommt (wenn Du Pech hast) eine Ablehnung der Kostenübernahme. Spätestens jetzt brauchst Du einen Anwalt.

Bei der Schadensermittlung bitte auch beachten, das nicht nur die Kosten für einen fachgerechte Reparatur bei einem guten Gitarrenbauer angegeben wird, sondern auch der Wertverlust des Instrumentes. Der kann immerhin bis zu 50% betragen. Muss eine Sachverständiger ermitteln. Unter Umständen kann das auch der Gitarrenbauer - es gibt aber staatlich anerkannte Sachverständige dafür.
Weiterhin kommen dann noch die Kosten für den Anwalt und die für den Sachverständigen hinzu.
Man könnte also DHL mit dem Hinweis darauf, das es für sie teurer wird wenn sie nicht zahlen, auch etwas Druck machen. :)

Gruß
 
Das ist echt ärgerlich und ich hoffe es geht gut aus für den TE. Ich würde mich sehr freuen, wenn hier über die Ergebnisse berichtet wird.

Ich habe schon mehrfach gelesen, dass es insbesondere bei DHL so schwierig ist Schaden geltend zu machen. Sind andere Versandunternehmen da besser? :nix:
Eigentlich bin ich mit DHL sehr zufrieden, zumindest was das liefern angeht. Wir haben eher Probleme mit Hermes und DPD, die ständig Pakete irgendwo abstellen und auch Unterschriften fälschen.

Gruß Jörg
 
Tja, grundsätzlich kann man schon den Transporteur in Regress nehmen, aber …

Es muss nachgewiesen werden,
dass die Gitarre VOR dem Versand unbeschädigt war (geht ja vielleicht mit den Bildern, die für den Verkauf erstellt wurden),
dass die Verpackung äußerlich eine (passende) Beschädigung aufweist, und
dass die Verpackung (innen) so war, dass eine Beschädigung der Gitarre (ohne Beschädigung der Verpackung) auszuschließen war..

Das spielt für die AGBs der DHL keine Rolle, einfach mal durchlesen.
Da steht explizit drin, dass das Instrument so verpackt sein muss, dass dieses einen Sturz aus 1m Höhe ohne Schaden überstehen kann. Dabei ist z.b. die Richtig nicht relevant.
Der zweite Punkt wäre dann der, dass man das Paket vor der Übernahme prüfen muss. Sobald der Postbote weg ist, wird es noch einmal um ein vielfaches schwerer, selbst wenn die Verpackung den AGBs entsprochen hat.
 
Machen die da viel Zicken?
ja, leider
Die DHL zahlt nur Schäden bis 500 €, alles was drüber ist läuft über die Assekuranz und die lassen sich zeit (spreche aus Erfahrung)
Da braucht man schon sehr langen Atem
 
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Du kannst auch für mehr versichern. Sobald jedoch der Warenwert den Versicherungswert übersteigt, wird diese ungültig.
Wenn du also etwas für 1000€ versendest und das mit 500€ versicherst, wird bei einem Unfall die Versicherung ungültig, da du die falsche Versicherung abgeschlossen hast. Du hättest die nächst höhere Kategorie nehmen müssen.
 
Bei dieser Art der Beschädigung muss nicht unbedingt der Verpackungskarton eine Beschädigung aufweisen. Es genügt wenn die Gitarre beim Transport einmal unglücklich, stumpf umfiel.
Genau, und wenn dann die Gitarre kaputt ist, war sie schlecht verpackt - sagt der Transporteur.

Man könnte also DHL mit dem Hinweis darauf, das es für sie teurer wird wenn sie nicht zahlen, auch etwas Druck machen. :)
Das wird DHL wenig interessieren. Dort gibt es extra dafür Mitarbeiter. Die würden sich sonst auch dumm und dämlich zahlen.

Das spielt für die AGBs der DHL keine Rolle, einfach mal durchlesen.
Danke, ich kann lesen und verstehe AGBs berufsbedingt vielleicht besser als Du

Da steht explizit drin, dass das Instrument so verpackt sein muss, dass dieses einen Sturz aus 1m Höhe ohne Schaden überstehen kann. Dabei ist z.b. die Richtig nicht relevant.
Du schreibst die Regelung ab und ich gehe auf den Effekt ein - was ist anders?

Fakt bleibt: Der zum Schaden führende Fehler muss dem Transporteur nachgewiesen werden. Da das Innenleben der Verpackung nicht mehr nachzuweisen sein wird, bleibt nur das Kriterium des äußeren Schadens an der Verpackung. Vor nachträglichen Fakes warne ich; Fahrer vermerken so manches mal selbst, wenn die Verpackung außen einen Schaden hat - ansonsten gilt sie als unversehrt. Es haben halt inzwischen zu viele Leute Oma's Chinaporzelan in Scherben in einen Karton geschüttet und hoch versichert verschickt und dann eine Beschädigung reklamiert, um die Versicherung abzuzocken. Sowohl die Abteilungen für Schadensregulierung als auch die Versicherungen haben hier die meisten Erfahrungen und stellen sich grundsätzlich erst mal quer. Darunter leiden jetzt eben auch ehrliche Versender.
 
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Hallo,
ja ich werde auch auf dem Laufenden halten. Werde gleich mal DHL kontaktieren und nach dem Ablauf fragen.
Es ist eine etwas erschwerte Situation, da der Versand ins Ausland ging, ich kein holländisch kann (falls ich da bei DHL irgendwen kontaktieren muss)
und mit dem Käufer auch nur Kommunikation auf Englisch möglich ist.
Naja, einen Strohhalm habe ich noch. Ich schrieb nämlich explizit auf das Paket, dass es undbedingt persönlich zugestellt werden soll und nicht an wen anders geliefert
werden darf. Dennoch wurde es beim Nachbarn abgegeben. Vielleicht bringt mich das in eine etwas bessere Position.
Die Versicherung habe ich extra höher gewählt. Bis 4000 EUR ist es versichert.
Liebe Grüße
Jojo
 
Danke, ich kann lesen und verstehe AGBs berufsbedingt vielleicht besser als Du

Faszinierend, dass du anhand von diesen wenigen Sätzen, nicht nur meinen Bildungsstand einzuschätzen weißt, nein du scheinst dir sogar darüber im klaren zu sein, welche Ausbildung ich habe, wo ich schon gearbeitet habe und was du vielleicht sogar besser kannst als ich.
Puh, ich hoffe du wechselst bald zu HR, den Menschen mit solchen herausragenden Fähigkeiten, so kann ich mir denken, können in solchen Positionen ungemein viel Geld verdienen.
 
Ich kann aus eigener Erfahrung nur dringend dazu raten, einen Fachanwalt zu engagieren. Mir hat DHL eine vom Absender extra versicherte Gibson zerstört und ich habe das ganze Prozedere durchlaufen - selbst das Schiedsverfahren vor der Bundesnetzagentur ist zu meinen Gunsten ausgegangen. DHL hat trotzdem nicht gezahlt. Die lassen es auf eine Klage und einen Prozess ankommen (Gerichtsstand ist Bonn). Dann brauchst Du sowieso einen Anwalt.
 
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Die lassen es auf eine Klage und einen Prozess ankommen (Gerichtsstand ist Bonn).

Ich fürchte auch, hier ist wieder so ein Fall, bei dem Recht haben und Recht bekommen zweierlei sind.

Rein rational ist es vermutlich billiger nun mit dem Preis ´runterzugehen und / oder eine Reparatur zu bezahlen.

Aber natürlich geht einem das wahnsinnig gegen den Strich. Da hier aber seine Zeit, Geld und Nerven auf dem Spiel stehen, will das gut überlegt sein. Sehr ärgerlich das Ganze (schon jetzt).
 
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Da könnte man wohl fast einen Jura-Klausur- Fall draus machen...

Hast du das Geld vom Käufer schon erhalten ?

Meines Wissens bist du als Verbraucher nach deutschem BGB (!) mit Übergabe der Kaufsache an den "sorgfältig ausgewählten" Transporteur schon auf der sicheren Seite und das Transportrisiko liegt beim Käufer...

Einfach mal nach " Versendungskauf" googeln... setzt aber voraus, dass die Kaufsache bei dir noch keinen Mangel hatte...

Ach ja, zu klären wäre noch, ob auf den Kaufertrag deutsches Recht anzuwenden wäre...
 
Ich habe auch mal eine Gitarre mit DHL versendet. Habe sämtliche Aufkleber drauf geklebt: Vorsicht zerbrechlich, Pfeile nach oben zeigend... etc. Als ich dann am Schalter von DHL war, sagte die Dame, dass das alles nicht ausschlaggebend sei. Scheinbar beruft sich DHL dann auf ihre AGBs, mit 1 Meter herunter fallen dürfen... Wenn man Das Paket mit solchen Aufklebern beklebt und diese Symbole dann Gültigkeit haben sollen, hätte ich die Gitarre per Spedition verschicken müssen, so die Dame am Schalter.
Zum Glück kam die Gitarre trotzdem heil an.
 

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