Gitarre nach Auftritt vergessen!!

  • Ersteller Henry86
  • Erstellt am
Darthie schrieb:
Tja, versicherbar ist vieles, aber um was für einen Kurs?!
:rolleyes:



Für 200 Eurusen im Jahr?
:D



Aha. Und die Polizei interessiert sich für meine Anzeige "Ich habe meine Klampfe vergessen!" und nimmt ein mehrseitiges Protokoll auf?!
:D

OK, aber um den Verfechtern dieser supertollen Versicherung nun mal die Möglichkeit zu geben, den Wert Ihrer Versicherung zu beweisen, bitte ich darum, einfach mal eine Klampfe zu vergessen. Macht ja nichts, wird ja bezahlt.
Könnte derjenige dann aber bitte zur Erheiterung aller den folgenden Schriftwechsel hier einstellen?! Bitte!
:)

Ach so, weil die Infos auf der Allianz-website ja doch ein wenig dürftig sind... Scannt mal bitte einer den Passus in den ABG seines Vertrages, der sich mit "Vergessen/Liegenlassen/Grober Fahrlässigkeit" beschäftigt und stellt ihn hier ein?!

nujo... isn interessantes phenomän das leute so fest auf ihrer argumentation festhängen und immer weiter argumentieren müssen weil se dann einfach net einsehn das es so is... "wenn man keine ahnung hat einfach ma die **** halten" (sorry, could not ressist XD)


nehms mir net übel ;)
 
Kuhfladen schrieb:
nujo... isn interessantes phenomän das leute so fest auf ihrer argumentation festhängen und immer weiter argumentieren müssen weil se dann einfach net einsehn das es so is... "wenn man keine ahnung hat einfach ma die **** halten" (sorry, could not ressist XD)


nehms mir net übel ;)

Wie könnte ich das übel nehmen?!
Jeder kann seine Meinung haben. Aber er sollte auch belegen können, wie er zu dieser Meinung gelangt. Etwas behaupten, dass etwas irgendwie sei, überzeugt leider gar nicht. Scan doch Deine AGB, stelle sie hier ein, und nach Prüfung entschuldige ich mich und behaupte das Gegenteil!
Anders als andere behaupte ich ja nicht, dass es nicht so sei. Ich frage nur, ob es so ist und nach Belegen dafür. Aber bisher ist hier irgendwie noch gar nichts bewiesen... Es gibt nur postings nach dem Motto "Es ist nun mal so!" *Fußaufstampf*
(P.S. Resist schreibt man mit nur einem "S")

pat.lane schrieb:
ich bin von der allianz, habe diese versicherung auch selber für mein equipment (kann ich auch gerne einscannen und bei bedarf per mail schicken wenn du´s nicht glaubst, gleiches gilt übrigens für die AVB)

Oh, das macht die Argumentation um einiges glaubwürdiger. "Hey, ich bin von der Allianz, nun glaubt mir doch endlich, dass mein Produkt das Beste ist!"
Warum denn per eMail schicken, stell's doch hier ein! Einen besseren Werbeeffekt kann es doch gar nicht geben!

pat.lane schrieb:
und ich wäre schön doof 200 öcken bei meinem brötchengeber aufn tisch zu legen wenn ich von vorneherein wüsste dass er nicht zahlt, oder?

Das hast Du jetzt gesagt...
;)


pat.lane schrieb:
aber du scheinst es ja ganz genau zu wissen, ach was...
es gibt immer ein paar spassvögel die meinen alles besser zu wissen
also leb ruhig weiter in dem glauben

So wie es Versicherungen gibt, gibt es Berufszweige, die diejenigen Menschen gerichtlich vertreten, die sich mit Versicherungen darüber streiten, ob sie das eigentlich zugesicherte Geld nun kriegen oder nicht.
Ob das so "spassvogelig" ist, sei mal dahingestellt...
;)

Warum reagiert Ihr eigentlich so angepieselt?! Ich habe ja gar nichts gegen Eure Versicherung(en), aber wenn Ihr hier etwas behauptet, dann macht das doch bitte nachprüfbar. Und legt einfach Beweise vor, das ist doch ganz einfach... So macht mich das nur zusätzlich stutzig...
 
Darthie schrieb:
Wie könnte ich das übel nehmen?!
Jeder kann seine Meinung haben. Aber er sollte auch belegen können, wie er zu dieser Meinung gelangt. Etwas behaupten, dass etwas irgendwie sei, überzeugt leider gar nicht. Scan doch Deine AGB, stelle sie hier ein, und nach Prüfung entschuldige ich mich und behaupte das Gegenteil!



so ist zwar etwas unscharf, aber besser gings grad auf die schnelle nicht aus acrobat zu kopieren.

also darthie, ich höre:D
 

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pat.lane schrieb:
also darthie, ich höre

Ja, demnächst hörst Du meine Telefonnummer.
Ich schicke Dir bei Bedarf mal die Visitenkarte einer Kanzlei.
;)

Was sich in § 1 Abs. 2 hinsichtlich "Liegenlassen" noch ganz gut liest, relativiert sich in § 2 Abs. 1 Buchst. a) deutlich wieder...:
"Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden und Verluste, welche (...) grob fahrlässig (...) herbeigeführt sind;"

Jetzt würde ich gerne mal die Fallkonstruktion sehen, in der ein Liegenlassen nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde...

Wie ich schon sagte, unschön, solche Versicherungsbedingungen. Macht aber nix, mancher verdient ja sein Geld mit den folgenden Streitereien.
;) :D
Schade finde ich in dem Zusammenhang nur, dass sich viele gut versichert wähnen, und dann kommt das böse Erwachen.
Man müsste das mal von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Versicherungsaufsicht) prüfen lassen und den Verbraucherschutz einschalten...

Danke, dass Du's eingestellt hast! Es tut mir leid, ich habe einfach in der Beziehung schon zu viel gesehen.
:(
 
Darthie schrieb:
Ja, demnächst hörst Du meine Telefonnummer.
Ich schicke Dir bei Bedarf mal die Visitenkarte einer Kanzlei.
;)

Was sich in § 1 Abs. 2 hinsichtlich "Liegenlassen" noch ganz gut liest, relativiert sich in § 2 Abs. 1 Buchst. a) deutlich wieder...:
"Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden und Verluste, welche (...) grob fahrlässig (...) herbeigeführt sind;"

Jetzt würde ich gerne mal die Fallkonstruktion sehen, in der ein Liegenlassen nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde...

Wie ich schon sagte, unschön, solche Versicherungsbedingungen. Macht aber nix, mancher verdient ja sein Geld mit den folgenden Streitereien.
;) :D
Schade finde ich in dem Zusammenhang nur, dass sich viele gut versichert wähnen, und dann kommt das böse Erwachen.
Man müsste das mal von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Versicherungsaufsicht) prüfen lassen und den Verbraucherschutz einschalten...

Danke, dass Du's eingestellt hast! Es tut mir leid, ich habe einfach in der Beziehung schon zu viel gesehen.
:(

da spricht dann jetzt auch der vertriebsmensch in mir:D
in so einem fall ist es dann einfach sinnvoll, nen dirketen ansprechpartner zu haben, der einem genau sagt, wie die schadenmeldung an der versicherer gerichtet wird. versteh mich nicht falsch: wir leisten keine beihilfe zum versicherungsbetrug. wir wissen nur welche wortwahl und formulierung in so einer schadenanzeige mißverständlich ist und welche einwandfrei, bzw. zum erfolg führt. deswegen sollte man sich lieber nen versicherungsfuzzi in der nähe suchen, lieber n paar euronen mehr aufn tisch legen...
kann im schadenfall bares geld sparen... diesen service bietet leider kein direktversicherer. gilt im übrigen nicht nur für instrumentenversicherung sondern auch für alle anderen:great:

OT: Bist du eigentlich fachanwalt für versicherungsrecht? würd mich letztendlich schon aus beruflichen gründen interessieren (bei zeit und interesse gerne via PN)
 
Wird der volle Wert erstattet oder nur ein geschätzer Zeitwert/Gebrauchtwert. Beim Auto fliegt man da auch oft auf die Schnauze. Da kommt dann n Gutachter und man bekommt am Ende vielleicht nur so wenig raus, damit es für n Ford Fiesta langt, obwohl man vorher ne Nr. größer gefahren ist.

Hab jetzt nicht alles ganz genau mitverfolgt, also nicht böse sein, wenn das hier schon angesprochen wurde !
 
erstattet wird immer nur der sogenannte "gemeine Wert" am Tag des Schadens.

d.h. bei beschädigung oder totalschaden schaut ein gutachter über das teil und schätzt den Wert anhand Kaufpreis, Kaufdatum, Alter, und erzielbarer Verkaufspreis.

bei Diebstahl ist es ähnlich:
kaufpreis und alter anhand der rechnung, bzw wenn diese nicht vorhanden ist wird eben geschätzt was ein gleichwertiges instrument derzeit auf dem gebrauchtmarkt für einen preis erzielen könnte.

bei besonders wertvollen oder alten instrumenten die evtl. einen affektierten oder liebhaberwert haben, empfiehlt es sich vor abschluß einer versicherung den wert durch ein gutachten ermitteln zu lassen. wird von instrumentenbauern, fachgeschäften oder anerkannten gutachtern gemacht (kostet aber). dieser wert wird dann als versicherungssumme herangezogen.

die entschädigung ist immer maximal auf die versicherungssumme beschränkt.

also:
man bekommt im regelfall immer nur den zeitwert ersetzt. aber dieser ist immer noch höher als wenn das zeuch nicht versichert ist. denn dann gibts im regelfall gar nichts
 
pat.lane schrieb:
OT: Bist du eigentlich fachanwalt für versicherungsrecht? würd mich letztendlich schon aus beruflichen gründen interessieren (bei zeit und interesse gerne via PN)

Auch OT: Nö. Ich war mal in einer so Allgemein-Bude, wo jeder alles machte, war eigentlich sehr nett (und abwechslungsreich), aber jetzt mache ich nur noch Öffentliches Recht.
:)
 

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