Auch bei der Einfuhr einer Geschenksendung aus den USA oder anderen Drittländern (d.h. Ländern, die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören) in die Bundesrepublik Deutschland sind grundsätzlich Einfuhrabgaben, d.h. Zoll sowie die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. andere Verbrauchsteuern zu entrichten.
Von diesem Grundsatz gibt es aber auch Ausnahmen. So sind bei Waren, die von einer Privatperson außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Gemeinschaft an eine andere Person im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden, keine Einfuhrabgaben zu entrichten, wenn es sich um eine gelegentliche, nichtkommerzielle Sendung (=unentgeltlich) handelt, deren Gesamtwert den Betrag von 45 Euro nicht übersteigt. Bei Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie bei Parfüm und Eau de Toilette dürfen darüber hinaus bestimmte Mengengrenzen nicht überschritten werden.
Die Wertgrenze bezieht sich auf den Betrag in Euro, nicht US-Dollar oder eine andere Währung.