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Ja und das Geld bekommst du in ca. 15 Jahren, nach Gerichtsverfahren blablabla...Wär mir zu viel Risiko
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Das ist für mich auch die sicherste Methode. Ich hatte noch nie Schwierigkeiten die Gitarre als Handgepäck mit an Bord nehem zu können. Und ich fliege größtenteils mit E-Gitarren.Wie empfohlen hab ich mir in Amerika ein Softbag für meine neu erstande Jackson geleistet, das ich auch beinahe problemlos an board nehmen durfte.
Alles "elektronische" würde ich nicht mit der Gitarre zusammenpacken. Beim durchleuchten stellt man sehr schnell fest, dass es sich hierbei dann "nur" um eine Gitarre handelt.Das Problem war nicht die Gitarre selbst sondern die Batterie, die für die aktiven Pickups benötigt wird, die man so oder so nicht an Board mitnehmen dürfte.
Das ist anscheinend von Linie zu Linie unterschiedlich. Es gab und gibt Fälle, wo von der Fluggesellschaft - wie bei Beschädigungen an und in Gepäckstücken auch - keine Haftung erfolgte. Der Geschädigte blieb auf seinen Schaden sitzen.Wie sieht es denn aus, wenn beim Transport die Gitarre beschädigt wird?
Haftet die Fluggesellschaft?
Das ist anscheinend von Linie zu Linie unterschiedlich. Es gab und gibt Fälle, wo von der Fluggesellschaft - wie bei Beschädigungen an und in Gepäckstücken auch - keine Haftung erfolgte. Der Geschädigte blieb auf seinen Schaden sitzen.
Es gibt aber die Möglichkeit sein Instrument zu versichern, oder wenn man ganz viel Geld hat, einen Platz neben sich für das Instrument zu buchen. (ist nicht unüblich!)
Dir würde ich raten Dich bei allen Linien dahingehend zu erkundigen. Ich hab auch schon Kollegen erlebt, die mit ihrem Gitarrenkoffer ganz selbstverständlich als Handgebäck an Board gekommen sind.