GEH
MOD A-Saiteninstrumente
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Au, dann lag @saitentsauber doch nicht so falsch.Natürlich geht es auch um Diebstahl, aber auch um Kauf. Und Verhinderung des Weiterverkaufs. "Das ist doch mein Eigentum, damit kann ich machen, was ich will," das gilt nur begrenzt. Kaufverträge können so einiges regeln. Unter anderem kann der Weiterverkauf untersagt werden. Das ist zB üblich bei Konzertkarten o.ä., um einen Schwarzmarkt zu verhindern: es soll nur der kaufen, der auch wirklich selbst ins Konzert will. Hier wäre das so ähnlich: es soll nur der kaufen, der das Instrument spielen will. ... Alternativ wird ein Vorkaufsrecht vereinbart: das Teil gehört zwar dir, aber wenn du es verkaufen willst, musst du erst mich fragen, ob ich es kaufen will. Wobei ich nicht weiß, ob man dabei den Kaufpreis festlegen kann.
Ich bezweifele etwas, dass sich bei einem Gegenstand wie einem Instrument der Weiterverkauf einschränken lässt.
Konzertkarten sind personengebunden und für eine einmalige Veranstaltung, da ist das eine andere Sache.
Da bin ich sehr gespannt, was der Anwalt sagt.Ich bin mir nicht sicher, dass ich in meinem Kaufvertrag wirklich alles richtig formuliert habe (hab zwar einen Juristen gefragt, aber noch keine Antwort). Davon unabhängig ist die Frage, wie ich das Instrument kennzeichne.
Ich hab noch nie gehört, dass sich Gegenstände, egal ob Waschmaschine oder Instrument, an den Käufer binden lassen.
Fänd ich persönlich auch nicht gut, wenn bei Waren solche Bedingungen im Kaufvertrag möglich wären.
Wenn du den Weiterverkauf verhindern willst, musst du die Sachen einfach in deinem Besitz behalten.
Oder du verkaufst zu einem Preis, bei dem du dich über den Weiterverkauf nicht ärgerst.
"Subvertionierter Verkauf" an Leute, denen du doch nicht ganz traust, ist etwas komisch.
Aber warten wir die Meinung des Anwalts ab ....