Vieles wurde hier schon treffend kommentiert. Einen Aspekt darf ich aber noch ergänzen. Ob der JuZ-Leiter einen neuen Vorgesetzten hat (oder evtl. einen übereifrigen Controller, der ihm die Weiterverrechnung der Kosten aufdrückt), sollte sekundär sein.
Aber wenn jemand diesen bürokratischen Weg geht, dann schlägt man Verwaltung immer am besten "mit Verwaltung".
Zu deutsch: Ein Jugendzentrum, das an bis zu 16 Tagen im Monat Musik nutzt (egal ob Tonträgerberieselung in der Teestube oder Livekonzert), kann einen überaus günstigen GEMA-TArif nutzen. Hier zahlt ein Jugendzentrum pro JAHR nur 187,50 € zzgl. 7 % UST. Wenn man dann mal 10 Monate Betrieb und 16 Musiknutzungstage nimmt, würde ein Konzerttag gerade mal 1,50 € GEMA Gebühren generieren. Euch hierfür 10 € pauschal abzuziehen ist insofern nicht rechtens und m.E. auch nicht politisch legitimiert.
Hier noch der Link zum gültigen GEMA-Tarif ("Jugendtarif" für anerkannte Jugendhilfeträge mit festen Häusern = Jugendzentrum):
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_wr_okje.pdf
Gleiches gilt für die Künstlersozialabgabe. Die KSK beträgt aktuell 5,2 % von der dem Künstler zufließenden Leistunge (Benzikosten und Catering können vor der Berechnung abgezogen werden - es zählt einzig die reine GAGE). Wenn Euch also 10 € pauschal abgezogen werden, müsstet Ihr mit Minimum 192,30 € an Gage rausgehen.
Konzertversicherung 10 €! Hier meint das JuZ sicherlich seine Veranstalterhaftpflichtversicherung, die auf Euch anteilig umgelegt wird. Aber auch hier gilt, dass diese Veranstalter i.d.R. einen Vertrag über eine gewisse Anzahl von Veranstaltungsbesuchern (verteilt auf eine vorher anzugebende Anzahl von Veranstaltungen hat). Der übliche pro Kopf-Wert für diese Versicherung liegt im Bereich von 0,12 - 0,15 € pro Person. Kommen also rund 80 Personen zum Gig, ist der umgelegte Versicherungsanteil legitim. Kommen nur 20 Besucher, was bei Newcomern auch nicht so selten sein sollte, dann wären 0,50 €/Kopf mehr als überzogen.
Essen umlegen - na gut, kann eine Auflage des örtlichen/städtischen Trägers sein.
PA-Kosten - auch okay, weil Resetkosten für Wartung und Ersatz auch Standard sind und selbst in öffentlich geförderten/finanzierten JuZes diese Kosten immer schwieriger über den städtischen Haushalt abzuwickeln sind.
Werbung? Flyer kosten heute überspitzt formuliert Zwei-Euro-Fuffzich. Und das JuZ macht mit dieser Veranstaltung auch Werbung für sich selbst, weil es einen jugendfördernden Auftrag gem. Sozialgesetzbuch hat. Zudem kommen die meisten ohnehin über Mundpropaganda - zumindest auf Bandniveau in JuZes.
Tipp: Abgaben belegen lassen, weil Ihr andere (öffentlich im Internet zugängliche) Informationen habt.
Und wenn das JuZ hier mit vorgegebenen Abgaben (die Künstlersozialabgabe ist eine gesetzlich definierte Abgabe - damit darf man kein "Geschäft" machen) Aufschläge begründet, dann damit zu einem Stadtrat/Gemeinderat gehen und das hinterfragen.
BG, Bernd