Hi, das ist alles sehr theorethisch hier, macht viele Fässer auf und auch in vielen Bereichen ziemlich schwarzmalerisch.
Ist ja alles 100% fiktiv, aber hier meine 100% fiktiven Tipps als Denkanstoss.
- Mehrere Tausend Euro ist kein Hobby/Geringfügigkeit mehr.
- Deine Tätigkeit als künstlerischer kreativ tätiger Produzent/Beatbauer ist frei, also nicht gewerblich
- Zum Finanzamt gehen, (mit denen reden) und dann Tätigkeit als freiberuflicher Künstler/Musiker anmelden (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
- Im Fragebogen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen (Vor- und Nachteile derselben googlen! Aber für den Anfang oft sinnvoll)
- Dem Label regelkonforme Rechnung stellen über einmalige Zahlungen, falls vereinbart. Ohne Umsatzsteuer, weil Du ja Kleinunternehmer bist.
- Bei wiederkehrenden Zahlungen (Tantiemen) jedesmal Rechnungen schreiben, falls das Label Dir keine steuerlich verwertbaren Abrechnungen zur Verfügung stellt
Denn jede Geldeinnahme, egal ob Auto-Royalty-Split via z.B. Distrokid, Überweisung einer Privatperson oder von einer Firma MUSS mit einem dem Finanzamt vorzulegenden
steuerlich gültigen Dokument einher gehen.
- Alle Einnahmen schön in der jährlichen Steuererklärung angeben.
Sollte Dein Umsatz 22k (bzw. 50k im laufenden Jahr) überschreiten, dann kannst Du kein Kleinunternehmer mehr sein. Dann geht die Umsatzsteuerthematik los, die man sich v. a.
bei Auslandseinnahmen genauer anschauen muss. Wo findet die Leistung statt? In D, weil Du dort das Produkt erstellst? Im Land des Konsumenten, der streamt? Im Land des Labels, die die Verwertung durchführen? Das ist nicht so eindeutig geklärt, kann man aber mit Steuerberater und seinem Finanzamt besprechen.
Viel Erfolg.