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Gewerbe, Rechnung schreiben etc. als Produzent

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butterbirne
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Moin! Mir stehen 2 Placements mit Künstlern bevor bzw. deren geschäftliche Abwicklung. Ich habe aktuell aber noch kein Gewerbe, werde aber jetzt um Rechnungsausstellung gebeten. Es handelt sich um amerikanische Künstler / Labels.
Ich habe mich jetzt mal mit Rechnungen beschäftigt und was ich nicht verstehe ist das mit der Umsatzsteuer ID. Woher kriege ich die? Oder hab ich so eine erst wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe? Und wenn ich eh als Kleinunternehmer gelte am Anfang, muss ich dann überhaupt Umsatzsteuer zahlen?
Auch das mit dem Brutto Netto was auf die Rechnung drauf muss verstehe ich nicht, vor allem wie ich das auf Englisch so schreiben soll, dass die überhaupt verstehen was das ist.

Außerdem würde ich noch gerne wissen, ob ich zb. wenn das Produkt kostenlos ist, ich also den Beat ohne Bezahlung an das Label abgebe, jedoch am Umsatz des Songs beteiligt werde, überhaupt eine Rechnung schreiben muss? Das ist zwar aktuell nicht der Fall, kommt aber definitiv auch in Frage in Zukunft.

Hat hier jmd Erfahrung mit solchen Sachen im Bezug auf amerikanische Kunden und (Rechnungen an solche) und kann mir weiterhelfen? Einen Steuerberater kann ich mir leider absolut nicht leisten.
 
Bei mir steht demnächst die Autoinspektion BMW an. Kannst Du das professionell und mit Ersatzteilen?
 
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Also du hast Verträge geschlossen ohne ein Gewerbe zu haben? Jo dann würde ich mal schnell zum Steuerberater. Damit bist du bei der Steuerprüfung (ca. alle 8 Jahre) keinen Nackenschlag bekommst...
Beitrag automatisch zusammengefügt:

PS: Es gibt noch Schulungen bei der IHK (Beiträge musst du eh zahlen). Die helfen dir auch beim Start...
 
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Als erstes musst Du klären, ob Du überhaupt gewerbepflichtig bist.
Das hängt davon ab, welche Dienstleistungen oder Produkte Du anbietest.

Wenn irgendwo in Deiner Nähe Existenzgründerkurse oder -beratungen angeboten werden, dann nutze die als erstes. Denn dort bekommst Du eine neutrale Auskunft. Und sie sind günstig oder umsonst. In manchen Regionen gibt es Existenzgründerlotsen oder ähnliche Personen bzw. Anlaufstellen.

Die Kleinstunternehmerregelung bedeutet, dass Du unterhalb eines bestimmten Jahresumsatzes keine Umsatzsteuer zahlen musst, allerdings auch keine Umsatzsteuer (von Produkten oder Dienstleistungen, für die Du Geld ausgegeben hast) von der Umsatzsteuer, die Du zahlen müsstest, abziehen kannst. Wenn Deine Kunden vorwiegend Privatkunden sind und wenn Du keine größeren Kosten hast (für die Du Umsatzsteuer geltend machen, also von Deiner zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen kannst) und wenn Du unter einem bestimmten Jahresumsatz bleibst, ist in der Regel die Kleinstunternehmerregelung vorteilhaft.

Aktuelle Regelungen und die Höhe des aktuellen maximalen Umsatzbetrages pro Jahr kannst Du googeln.

Im Fall einer Kleinstunternehmerregelung ersparst Du Dir damit viel Arbeit und Rechnerei. Auf Deinen Rechnungen musst Du dann angeben, dass Du unter die Kleinstunternehmerregelung fällst und damit nicht umsatzsteuerpflichtig bist. Das dürfte insbesondere für Rechnungen ins Ausland wichtig sein, da dieser Umstand dort nicht bekannt sein dürfte.

Insgesamt kommst Du nicht darum herum, Dich mit der Materie aktiv und gründlich auseinanderzusetzen. Du bist unternehmerisch tätig und alles, was Du machst oder unterläßt, kann gegen geltendes Recht verstoßen. Und das kann erstens unangenehm werden und zweitens richtig Geld kosten. Dieses "Lehrgeld" bekommst Du bei Deinen schmalen Einkünften nie wieder herein.

Eine andere Idee: Vielleicht gibt es Vereinigungen oder Vereine von - ich sage jetzt mal: Musikproduzenten. Das sind Leute, die das gleiche tun wie Du - nur schon länger. Die haben wahrscheinlich die Informationen, die Du brauchst. Dort darfst Du zumindest auf Verständnis stoßen, was die schwierige Anfangszeit bedeutet.

Was extrem wichtig für Dich ist: Hier darf keine Rechtsberatung stattfinden - aus rechtlichen Gründen. Deshalb kannst Du nicht davon ausgehen, dass Deine konkreten Fragen beantwortet werden. Und falls solche Informationen kommen sollten, kannst Du nicht davon ausgehen, dass sie richtig und rechtssicher sind. Heißt: Ein online-Forum wie dieses ist für Dich nicht die richtige Adresse, um Deine Fragen zu klären.

Viel Erfolg und beiß Dich dadurch - sonst gehst Du in Gefahr, gebissen zu werden.

x-Riff
 
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Du willst mit Deiner Tätigkeit Geld verdienen, also professionell sein. Dann tu das auch und geh zu einem Steuerberater. Dort erhältst Du konkret für Deinen Fall alle Infos und Unterstützung.

Zu glauben, das geht alles mit "Hören-Sagen", macht keinen Sinn. Wenn Deine Verträge auch auf solchem Wissen basieren, dann Prost-Mahlzeit. Du willst professionell geschäftliche Abwicklung für andere machen. Was sind denn da Deine Grundlagen und Befähigung? Andere in der Branche haben einen "Hausanwalt" oder gar eine Rechtsabteilung. Du stolperst ja schon über einfachste Sachverhalte (wie kläre ich meine eigenen geschäftlichen Angelegenheiten?). In meinen Augen eine riesige Gefahr, gehörig auf die Fre..e zu fallen und womöglich mit Schadensersatzforderungen bis in die Privatinsolvenz getrieben zu werden.

Wenn auch spaßig formuliert, hat @Schnabelrock den Nagel auf den Kopf getroffen, wenn Du das verstehst. Sehr geduldig hat @x-Riff viele Aspekte aufgezeigt. Beachte vor allem seinen Hinweis bezüglich Rechtsberatung hier im Board. Damit wird auch nicht gespaßt à la ich wollte ja nur schauen, ob andere ihre Erfahrungen berichten. Jeder Fall ist anders und geschilderte Erfahrungen sind weder verbindlich, noch müssen sie (für Dich) stimmen.
 
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Umsatzsteuer ID. Woher kriege ich die?
a) Die brauchst du nur, wenn du innerhalb der EU handeln willst.
b) Ich habe meine aus Saarlouis. Habe ich 2005 beim Euro-FPGA-Contest "gewonnen" und für die Musik noch nicht gebraucht.
Und wenn ich eh als Kleinunternehmer gelte am Anfang, muss ich dann überhaupt Umsatzsteuer zahlen?
Nein. Die Frage ist aber, um du ein KU bist und bleibst.

noch kein Gewerbe, werde aber jetzt um Rechnungsausstellung gebeten.
Rechnung wofür? Für bereits Geleistetes? Das hättest du VORHER anmelden müssen, weil do schwarz gearbeitet hast. Und das hast du, weil du offenbar was gemacht hast, was mit Gewinnstreben zu tun hatte.

das mit dem Brutto Netto
Tara hast du noch vergessen. Und den Unterschied von UST und MWST musst du dir antun. Dann die Themen Gewerbesteuer, Einkommensteuer als Freiberufler (Künstler) und Einkomensteuer als Gewerbetreibender, Behandlung der EUR durch das FA und das Gewerbeamt.

Wenn du alles schön falsch machst, dann:
- kommt dir das Gewerbamt auf den Hals wegen fehlender Anmeldung
- meldet sich das das Finanzamt, dass eine EUR sehen will und dich als Gewerbtreibenden einstuft, auch wenn du es nicht bist
- kommt die IHK angehoppelt und will Zwangsbeiträge
- am Ende bekommst du Post von der KSK , dass du Musiker beschäftigt hast und will Beiträge haben.

Wenn die Rechnung nicht stimmt, dann zahlst du UST auf nicht ausgewiesene UST, weil der Kunde in England die vom deutschen Staat zurückfordert und wenn du sie nicht angemeldet hast, dann zahlst du die nochmal als Strafe.




u

Als erstes musst Du klären, ob Du überhaupt gewerbepflichtig bist.
Das hängt davon ab, welche Dienstleistungen oder Produkte Du anbietest.
Vor allem hängt es davon ab, ob die Tätigkeit wirklich etwas ist, was als freiberuflich anerkannt ist. Dies ist nur bei entsprechender Ausbildung oder selbsterklärender Schöpfungshöhe der Fall. D.h. ein gelernter Komponist, der im Auftrag komponiert oder ein ungelernter, der mit seinem Stück richtig Erfolg hat. Fritz Müller mit dem Computer ist noch kein Komponist und damit kein Freiberufler. Auch normale Ton- und Studiotätigkeiten sind in der Regel alles Gewerbedienstleistungen. Das gilt sogar für aufführende Musiker, die nicht Eigenes spielen, z.B. die im Orchester. Da gibt es regelmäßig Diskussionen, wenn jemand als freier Musiker oder Musiklehrer arbeitet und dann in Orchestern spielt, aber dort nicht angestellt ist.

Gewerbe zieht sofort mehr Arbeit und rechtliche Regelungen nach sich und man tut gut daran, das zu trennen! Nur wer überwiegend freiberuflich tätig ist und gewerblich nicht über einen absoluten Umsatz kommt, kann das Gewerbe im Freiberuflertum untergehen lassen. Das FA akzeptiert z.B. ein einzige EUR für beide Bereiche, wenn ein Musiker zu 90% Einnahmen aus Komposition, Gagen und Tantiemen hat und nur nebenher selber eigene CDs vertreibt. In größerem Umfang muss man das trennen. Schon, wenn der Musiker oder Sprecher Studioleistung an andere verkauft, ist das ein Problem. Wie man kürzlich lesen dufte, sehen Gerichte auch die regelmäßige Vermietung von Probenräumen an andere Bands so!

Wer andere Musiker involviert, vermittelt oder beschäftigt und dabei irgendwie Geld fließt oder ein Gewinnstreben erkennbar ist, wird automatisch geschäftlich tätig und ist praktisch immer ein Gewerbetreibender. Und wehe da kommen Rechnung oder Einnahme BEVOR man das angemeldet hat. Im schlimmsten Fall wird man Arbeitsgeber und hat Schwarzarbeiter beschäftigt. Auch so einen Fall gab es.

Dem TE kann nur empfohlen werden, einen Termin bei einem Steuerberater zu machen und klar dazulegen, was er denn wann gemacht hat und künftig zu tun gedenkt.
 
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Die Hälfte davon ist falsch.
Es gibt keinen Unterschied zwischen USt. und Mwst.
Es heißt nicht EUR, sondern EÜR, § 4 Abs. 3 EStG.
Man kann gewerbliche Einkünfte sehr wohl nachträglich versteuern, das ist nicht schwarz. Wie soll man sie auch vorher versteuern? Da kann man nur Vorauszahlungen leisten.
TARA hat mit Steuern nix zu tun, sondern ist eine Gewichtsangabe.
Einkommensteuer ist Einkommensteuer, egal ob als Gewerbetreibender oder Künstler.
"Gewerbe" ist nicht nur Gewinnerzielungsabsicht, sonst wäre mein Verkauf eines gebrauchten Polohemds neulich gewerblich.
Ob man die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung von § 19 UStG in Anspruch nimmt - es ist eine Option - muss man fachkundig beraten (lassen). U. a. signalisiert man damit seinen Geschäftspartnern, dass man ein besseres Hobby betreibt. Für Musiker ist das vermutlich aber egal.

Und genau diese Ansammlung falscher"Hilfen" zeigt, warum man einen Profi beschäftigen und auch bezahlen sollte - der btw. dann auch haftet und versichert ist.
 
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Es gibt keinen Unterschied zwischen USt. und Mwst.
Genau, deshalb gibt es auch zwei Begriffe. (?) Im Ernst - ich sage das nicht ohne Grund. Schreib mal die Rechnung falsch - besonders ins EU oder nicht-EU Ausland und lass dich überraschen.

Es heißt nicht EUR, sondern EÜR, § 4 Abs. 3 EStG.
Ein wichtiger Einwand. Wir entleihen uns also aus dem EStG irgendwo zwei Ü-Pünktchen und sind glucklich.

Man kann gewerbliche Einkünfte sehr wohl nachträglich versteuern,
Bitte lesen: Es ging um das vorherige Anzeigen der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit.

Wie soll man sie auch vorher versteuern? Da kann man nur Vorauszahlungen leisten.
Die Jahresabrechung bitte nicht mit Vorauszahlungen verwechseln und diese bitte nicht mit der grundsätzlichen Steuerpflicht und diese eben nicht mit der Anzeigenpflicht. Letztere entsteht, wie die vorletzte auch, bei Aufnahme der Tätigkeit. Dass die Steuern erst am Jahresende bei Bescheid fällig werden widerspricht dem nicht. Über dies: Nicht jeder leistet Vorauszahlungen. Wenn die Erwartungssumme zu gering ist, dann gibt es gar keine VZ sondern nur Zahlung nach Bescheid. BTDT.

TARA hat mit Steuern nix zu tun, sondern ist eine Gewichtsangabe.
Tara ist ganz genrell die Differenz zwischen Brutto und Netto.

Einkommensteuer ist Einkommensteuer, egal ob als Gewerbetreibender oder Künstler.
Sie ist aber in anderer Weise zu berechnen und aufzuführen , bwz wird berechnet. Mithin kann die GWST auch gegen die EKST gegengerechnet werden. Die Berechnung ist insofern interessant, als dass sie für die Bewertung der Einstufung heran gezogen wird. Das ist deshalb von Belang, weil die Zahlungen nicht notwendigerweise im selben Steuerjahr erfolgen. Und das Wichtigste zum Schluss: Die Gewerbesteuer landet letztlich bei der Gemeinde, in der man gemeldet ist. Es macht also aus mehrerlei Sicht einen Unterschied, ob eine Einahme über das Gewerbe oder das künstlerische / freiberufliche entstanden ist, bzw abrechendbar ist. Wer jetzt mitgelesen hat, der versteht (ohne Steuerberater) wie Einnahmen vorzugsweise zu entstehen haben.


"Gewerbe" ist nicht nur Gewinnerzielungsabsicht, sonst wäre mein Verkauf eines gebrauchten Polohemds neulich gewerblich.
zu 1) Das war nicht die Aussage. Die Aussage war, dass er durch sein tun Gewerbetreibender wird und gfs schon geworden ist. Die Gewinnerzielungsabsicht ist dabei ein notwendiges Kriterium dafür, dass man Kosten absetzen kann, aber bereits hinreichend dafür, dass man Steuern zahlen muss. Das ist ein Unterschied. Heißt: Es gibt Fälle, in denen man Einnahmen aus Musikaktivität versteuern muss, während man die Kosten für die Geräte nicht absetzen kann. Auch im Sport haben wir den Fall.

zu 2) Wer etwas verkauft, um damit Gewinne zu machen, der handelt gewerblich. Das Privat erworbene und nicht zum Betriebsvermögen zählende Polohemd darfst du jederzeit zu jedem Preis verkaufen. Wenn du es teuerer verkaufst, als es eingekauft wurde, weil jemand deinen Schweiß teuer bezahlt oder es zum Sammlerstück geworden ist, dann frühestens könnte das FA Anspruch erheben, tut es aber i.d.R nur, wenn du jede Woche was derartiges abziehst.

Ob man die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung von § 19 UStG in Anspruch nimmt - es ist eine Option - muss man fachkundig beraten (lassen).
Im Wesentlichen geht es darum, dass das überhaupt nur bis zu einer Umsatzgrenze geht. Diese liegt kontinuierlich be 17.500. Wenn man das erstmalig macht, dann geht es im ersten Jahr bis 50k, meine ich. Es darf aber auf Rechnungen nichts stehen, was irgendwie nach UST oder MWST aussieht. Und das ist das Problem, wenn man dann doch über die Grenze kommt.

U. a. signalisiert man damit seinen Geschäftspartnern, dass man ein besseres Hobby betreibt. Für Musiker ist das vermutlich aber egal.
Punkt 1 - Ja. Kann man so sehen. In der Anfangsphase wäre das kein Problem. S.o.
Punkt 2 - Nein. Das ist für die meisten Musiker nicht egal, weil sie nämlich je nach Tätigkeit generell UST-pflichtig sind (es sei denn, es greift die Geringfügigkeitsgrenze) und zwar einmal nach 7% und einmal nach 19% - oder aber sich auch von der UST auf Antrag befreien lassen können. Antrag ausfüllen dauert 7min. Geht aber auch nur wieder, wenn man fast keine Einnahmen aus der Kunst erzielt und/oder diese nicht gewerblich sind und/ oder das gewerbliche vom freiberuflichen / künstlerischen getrennt gebucht wird.

diese Ansammlung falscher"Hilfen" zeigt, warum man einen Profi beschäftigen und auch bezahlen sollte
100% d'accord.
 
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Hm, ich möchte noch mal darauf hinweisen das die User hier vermutlich "keine" Steuerberater sind, sondern aus "persönlicher" Sichtweise berichten.
 
Das ist alles Kraut-und Rüben-Blödsinn, den es sich nicht lohnt, weiter zu vertiefen, da Du offensichtlich kein know how hast, weder um es aktiv zu machen noch um richtig von falsch zu unterscheiden.

Nur mal so als Beispiel: "Wer etwas verkauft, um damit Gewinne zu machen, der handelt gewerblicht." Das ist falsch. Die Tätigkeit muss ausserdem auf Dauer angelegt sein. Gelegentliche Verkäufe des ollen Rasenmähers oder vom eigenen Bienenhonig reichen nicht aus. Das sollte auch nicht so schwer zu verstehen/akzeptieren sein.

Wie der Zufall so will, bin ich nach § 3 Nr. 1 StBerG als Rechtsanwalt zur Steuerberatung zugelassen, mache das aber nicht, weil ich selbst nicht genug Ahnung davon habe. Ich habe zwar schon Prozesse vor Finanzgerichten und auch dem Bundesfinanzhof geführt (und auch gewonnen), aber nur mit Hilfe von Steuerberatern im materiellen Steuerrecht.
 
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Nur mal so als Beispiel: "Wer etwas verkauft, um damit Gewinne zu machen, der handelt gewerblicht." Das ist falsch. Die Tätigkeit muss ausserdem auf Dauer angelegt sein.
Ja und das, was der TE beschreibt, ist die Aufnahme einer Tätigkeit und da kann man davon ausgehen, dass das "auf Dauer angelegt ist".

Gelegentliche Verkäufe des ollen Rasenmähers oder vom eigenen Bienenhonig reichen nicht aus. Das sollte auch nicht so schwer zu verstehen/akzeptieren sein.
Etwas anderes habe ich auch nicht behauptet, wenn du den Absatz mit dem Polohemd nochmals lesen möchtest. Im Gegenteil: Du hattest ja einen einmaligen Verkauf als ein Beispiel angeführt, das angeblich sofort zu der Schlussfolgerung "gewerbliche Tätigkeit" führen müsste, wenn man meiner Argumentation folgte. Das hatte ich bestritten und eben genau das ausgeführt, was du nun einwirst, nämlich dass das FA erst bei regelmäßigem Verkauf aktiv werden wird. Und das ist auch so. Gelegentliche Privatverkäufe von Dingen die man besessen und benutzt hat, interessieren die nicht. Gelegentliche Beschäftigung von Musikern und Künstlern oder Verkauf geistigen Eigentums mit Rechnung schreiben aber schon. :)

Ich habe im weiteren nun einen prinzipiellen Ausnahmefall angeführt, der zwar für ein Polohemd nicht gelten wird, aber für den einen oder anderen Musiker hier interessant sein könnte, nämlich der Privatverkauf eines Gebrauchtgegenstandes mit hohem Wert - konkret war es ein altes Musikinstrument auf dem 18. Jhdt, welches bei der Veräußerung erheblich mehr brachte, als das, wofür es 22 Jahre zuvor eingekauft worden war. Dafür fiel dann EKST an, weil auch der Wert an sich sehr hoch war.

sondern aus "persönlicher" Sichtweise berichten.
Persönliche Erfahrungen im Umgang mit Finanzbehörden und Gerichten sowie deren Entscheidungen, basierend auf den Erlebnissen meiner Musiker und Kunden sowie meiner selbst. Und ja, das sind einzelne Fälle und einzelne Entscheidungen, aber eben tatsächliche Fälle.

Wie der Zufall so will, bin ich nach § 3 Nr. 1 StBerG als Rechtsanwalt zur Steuerberatung zugelassen,
Eine formelle Berechtigung ohne Befähigung, so wie wir Ingenieure auch zu allemmöglichen berechtigt sind.

mache das aber nicht, weil ich selbst nicht genug Ahnung davon habe.
Das ist vernüftig.

Ich halte da mein Wissen und das meiner Kollegen der Rechtsabteilung dagegen, im täglichen Umgang mit Verträgen mit Lieferanten, Unternehmern und Endverbrauchern, sowie den endlosen Diskussionen mit (Patent-)anwälten :)
 
Und was lernen wir aus dieser Meinungsverschiedenheit?
;)
Und falls solche Informationen kommen sollten, kannst Du nicht davon ausgehen, dass sie richtig und rechtssicher sind. Heißt: Ein online-Forum wie dieses ist für Dich nicht die richtige Adresse, um Deine Fragen zu klären.
und

man einen Profi beschäftigen und auch bezahlen sollte - der btw. dann auch haftet und versichert ist.
(Hervorhebungen von mir)
 
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Wie @butterbirne mittlerweile klar sein dürfte, ist dass er hier keine Rechtsberatung erhalten kann/darf und dass er hier keine eindeutige und sowieso schon keine rechtssichere Auskunft bekommt. Das, was in einem online-Forum zu erwarten ist, sind unterschiedliche Aspekte, die dabei wichtig sind oder sein können und unterschiedliche Einzelfälle, bei denen aber leider nicht ersichtlich ist, ob diese auch auf einen selbst zutreffen ... denn das hängt wiederum von anderen Dingen ab, beispielsweise, ob Du einen Hauptberuf hast oder nicht, um nur ein Beispiel zu nennen.

Nur um hier noch einen weiteren Aspekt hineinzubringen, verweise ich auf einen weiteren thread hier auf dem Board. Der betrifft, besonders am Ende, den Aspekt, dass Tätigkeiten und Einnahmen unterhalb einer gewissen Schwelle (Umsatz/Einkommen) nicht die Bedingungen einer beruflichen Tätigkeiten erfüllen und folglich weder gewerblich noch freiberuflich relevant sind. Einfaches Beispiel: dadurch, dass Du Dein Auto verkaufst, wirst Du nicht zum gewerblichen Autohändler.
Das könnte beispielsweise für Dich und das laufende Jahr so sein. Hier der thread:
https://www.musiker-board.de/thread...ebhaberei-einstuft.751537/page-2#post-9713798

Ich entnehme deinem Eingangspost allerdings, dass Du durchaus darauf hinaus willst, das auf Dauer zu tun und damit auch Einnahmen zu erzielen. So dass Du Dich zwar erstens mit der Materie (das heißt allen hier aufgeworfenen Fragen) an einer kundigen Stelle schlau machen solltest und dies zweitens zeitnah, dass es aber real darauf hinauslaufen könnte, dass das laufende Jahr noch unterhalb der Schwelle beruflicher Tätigkeiten läuft. Dazu musst Du Dich allerdings zeitnah kundig schlau machen - Du hast lediglich Zeit gewonnen, Dir das Ganze durch den Kopf gehen zu lassen und Entscheidungen zu treffen.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
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Moment... @Rostl ...
zwar im Grunde für den TE reichlich OT... aber die Versicherungssteuer ist in Einzelsparten unterschiedlich hoch! (Hausrat, Gewerbliche Sachversicherungen mit Feuerversicheurngsanteil z.B.)

Was den Rest betrifft....Wahrscheinlich hat der TE genug gelesen, und ist nun reichlich abgeschreckt.

BTT: Kein Geld für den Steuerberater und Gewerblich/Freiberuflich tätig sein und dabei selber keinen genauen Plan haben ist allerdings keine gute Kombination!
Bei einem Termin und einem netten Gespräch kann auch der zuständige Finanzbeamte (vielleicht, und wenn er Spaß dran hat) erklären, wie er es denn sieht, bzw. gerne sehen würde, damit es keinen Stress gibt. Der Steuerberater ist und bleibt aber erste Instanz!
Gruß Dirk
 
Grund: Text ergänzt
Versicherungssteuer
Für die Versicherungssteuer gilt derzeit ein Steuersatz in Höhe von 19 %, welcher auch der Höhe der Mehrwertsteuer entspricht. Allerdings sieht der Gesetzgeber wenige abweichende Ausnahmen vor.

ist jetzt aber alles OT :)
 
Ja, alles OT, daher sollten wir es langsam beschließen.

Die Versicherungssteuer aus meinem Post oben hatte ich absichtlich rausgelassen. Sie ist aber erwähnenstwert, weil sie faktisch eine Umsatzsteuer ist, die nicht abzugsfähig ist - eben weil sie Versicherungsteuer heißt. Faktisch ist es eine UST, die auch direkt an den Staat geht. Das ist ein reines Namensproblem, das aber verhindert, dass man sie abziehen kann.

Genau so muss man, wie ich das ausgeführt habe, aufpassen, wie man die 19% auf innerdeutschen und innereuropäischen Rechnungen ausweist und benennt. Z.B. kann man für Rechnung unter 150,- die MWST implizit geben, indem man sie nicht ausweist, sondern nur benennt. Sie muss Verbrauchern gegenüber aber auch MWST heißen. Siehe unten. Lustig ist der Passus "enthält die gesetzliche MWST". Da kommen dann Kunden aus GBR und AT und lassen sich was auszahlen und bekommen nichts, oder was anderes als 19%. Je nachdem was draufsteht, geht das oder auch nicht. Ein Spass ist es regelmäßig, wenn ich im Ausland bin, von dort oder von hier Rechnungen schreibe und für größere Einkäufe dort die UST ziehen will - z.B. für die geschäftlichen Hotelrechnungen. Das geht kreuz und quer und wenn du Mist baust, kann das Amt BEIDEN die UST als Strafe obendrauf hauen. Ich hatte da schon die eine oder andere Diskussion mit Musikkunden und dem Steueramt sowie dem Zoll bezüglich:

- Musikern aus der Schweiz, wo einige in DE einen Wohnsitz haben und andere nicht und jeder eine Rechnung braucht
- Musikern in Bands, wo einige Profis waren und andere nicht und einer noch eine Sonderbefreiung wegen Behinderung hatte
- Musikern in Bands, wo einige UST-befreit waren und andere nicht
- einer deutschen Sopranistin aus DE, die während der Aufnahme-Sessions nach Schottland zog und unterschiedliche Rechungen brauchte
- einem deutschen Pianisten aus Polen, der im EU-Ausland sowie hier angemeldet war
- einer nichtdeutschen Sopranistin aus DE, die im EU-Ausland angestellt war und hier gemeldet war, die RE aber an den Konzertmeister sollte
- einer nichtdeutschen Sopranistin aus dem Ausland, das während der Sessions der EU beitrat - absolt geil!
- einer nichtdeutschen Sopranistin aus dem EU-Ausland, die während der Sessions die Staatsbürgerschaft wechselte

....

gerade der Brexit und der EU-Betritt, sowie die unterschiedlichen MWST-Sätze und UST-Gesetze in deren Heimatländern machen das Ganze schwierig. Dann kommt noch Corona mit UST-Aussetzung, künstlicher Herabsetzung auf 16%, um die Wirtschaft anzukurbeln, hinzu. Alles ein Großer Sch...ß! Und ja, auch die deutschen Steuerbeamten kennen sich oft nicht aus. 😎 Im Laufe der Jahre ist man denen regelrecht überlegen ... aber ich darf sie ja nicht beraten :ROFLMAO:

Das einzige was ich raten kann: Nicht professioneller Musiker werden und kein professionelles Tonstudio aufmachen. Einfach in DE arbeiten und einmal im Monat eine Rechnung aus dem Excel an einen Auftraggeber in DE senden. Dann ist die UST-Voranmeldung in 10min durch - inklusive ÜW an die Bank und für die EÜR braucht es keinen Steuerberater-Parasiten der noch Kohle abgreifen will.
 
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Im Laufe der Jahre ist man denen regelrecht überlegen ... aber ich darf sie ja nicht beraten :ROFLMAO:
Klaro, klaro. Aber du darst das Finanzamt "beraten", weil das Finanzamt natürlich nicht durch das StBerG geschützt ist, sondern das Steuersubjekt, also vor allem der Bürger. Deswegen gilt das ganze StBerG nicht. Das soll nämlich den Bürger vor irrlichternden Amateuren schützen, nicht das Finanzamt.

Es gilt die Abgabenordnung, nach deren § 78 du Beteiligter bist. Da darfst du mitwirken und "beraten", wie dir die wirren Ideen nur so raussprudeln.
 
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