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anselmoso
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Hallo zusammen,
ich habe zu diesem expliziten Fall in absehbarer Zeit kein Thema im Forum gefunden, darum mache ich einen neuen Thread auf. Sollte es schonmal exakt das selbe Thema geben und jemand hat den Link griffbereit, kann er mir den auch gerne als Antwort posten und ich lese da weiter. Also Verzeihung, falls ich hier "Redundanz" erzeuge
Vorab: Ich bin kein GEMA Mitglied. Und ich habe auch keine GEMA-gemeldeten Stücke auf meiner Webseite.
So - nun zum Thema:
Die GEMA schreibt in letzter Zeit die Betreiber jeder Webseite (die sie finden / ihnen gemeldet wird) an, die irgendwelche Musik auf ihrer Homepage anbieten. So auch mich vor ein paar Tagen mit einem allgemeinen Hinweis und der "70 Euro" Vermerkung, die ja schon einige kennen.
In meinem Fall ist es so, dass ich ausschließlich Songs auf der Webseite habe, von denen ich selbst (Mit-)Urheber bin und die nicht(!) GEMA gemeldet sind. Und ich bin wie gesagt auch kein GEMA Mitglied.
So. Nun sagt mir der GEMA-Mitarbeiter am Telefon, ich sei laut BGH auch als "Nicht-Mitglied" dazu verpflichtet, ein Formular auszufüllen, wo ich jeden(!) Song aufliste (mit Urhebern und allen wichtigen Daten), der auf meiner Webseite steht. Sie prüfen das dann gegen ihre Datenbank und wenn ich kein gemeldetes Material auf meiner Webseite habe, habe ich "Ruhe" vor ihnen
Die Frage aber: Ist das wirklich rechtens?
Und was ist mit den Portokosten, die all denen entstehen, die unnötigerweise der GEMA so ein Formular zurückschicken (müssen)? Laut GEMA-Mitarbeiter muss ich diese Meldung auf dem schriftlichen Weg (bzw. FAX, habe ich aber nicht und ist ja auch nicht kostenfrei) erteilen und von einem kostenlosen Rückumschlag war keine Rede.
Bei der GEMA selbst konnte mir bislang kein Mitarbeiter diese Fragen klar beantworten, darum frage ich auch hier nach
Hat hier jemand handfestes Wissen zu diesem Szenario und kann was dazu sagen?
Gruß und Danke im voraus,
B.
ich habe zu diesem expliziten Fall in absehbarer Zeit kein Thema im Forum gefunden, darum mache ich einen neuen Thread auf. Sollte es schonmal exakt das selbe Thema geben und jemand hat den Link griffbereit, kann er mir den auch gerne als Antwort posten und ich lese da weiter. Also Verzeihung, falls ich hier "Redundanz" erzeuge
Vorab: Ich bin kein GEMA Mitglied. Und ich habe auch keine GEMA-gemeldeten Stücke auf meiner Webseite.
So - nun zum Thema:
Die GEMA schreibt in letzter Zeit die Betreiber jeder Webseite (die sie finden / ihnen gemeldet wird) an, die irgendwelche Musik auf ihrer Homepage anbieten. So auch mich vor ein paar Tagen mit einem allgemeinen Hinweis und der "70 Euro" Vermerkung, die ja schon einige kennen.
In meinem Fall ist es so, dass ich ausschließlich Songs auf der Webseite habe, von denen ich selbst (Mit-)Urheber bin und die nicht(!) GEMA gemeldet sind. Und ich bin wie gesagt auch kein GEMA Mitglied.
So. Nun sagt mir der GEMA-Mitarbeiter am Telefon, ich sei laut BGH auch als "Nicht-Mitglied" dazu verpflichtet, ein Formular auszufüllen, wo ich jeden(!) Song aufliste (mit Urhebern und allen wichtigen Daten), der auf meiner Webseite steht. Sie prüfen das dann gegen ihre Datenbank und wenn ich kein gemeldetes Material auf meiner Webseite habe, habe ich "Ruhe" vor ihnen
Die Frage aber: Ist das wirklich rechtens?
Und was ist mit den Portokosten, die all denen entstehen, die unnötigerweise der GEMA so ein Formular zurückschicken (müssen)? Laut GEMA-Mitarbeiter muss ich diese Meldung auf dem schriftlichen Weg (bzw. FAX, habe ich aber nicht und ist ja auch nicht kostenfrei) erteilen und von einem kostenlosen Rückumschlag war keine Rede.
Bei der GEMA selbst konnte mir bislang kein Mitarbeiter diese Fragen klar beantworten, darum frage ich auch hier nach
Hat hier jemand handfestes Wissen zu diesem Szenario und kann was dazu sagen?
Gruß und Danke im voraus,
B.
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