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GEMA - (Pflicht-)Meldung der eigenen nicht-GEMA Songs auf der eigenen Webseite?

  • Ersteller anselmoso
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anselmoso
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Hallo zusammen,

ich habe zu diesem expliziten Fall in absehbarer Zeit kein Thema im Forum gefunden, darum mache ich einen neuen Thread auf. Sollte es schonmal exakt das selbe Thema geben und jemand hat den Link griffbereit, kann er mir den auch gerne als Antwort posten und ich lese da weiter. Also Verzeihung, falls ich hier "Redundanz" erzeuge;)


Vorab: Ich bin kein GEMA Mitglied. Und ich habe auch keine GEMA-gemeldeten Stücke auf meiner Webseite.


So - nun zum Thema:

Die GEMA schreibt in letzter Zeit die Betreiber jeder Webseite (die sie finden / ihnen gemeldet wird) an, die irgendwelche Musik auf ihrer Homepage anbieten. So auch mich vor ein paar Tagen mit einem allgemeinen Hinweis und der "70 Euro" Vermerkung, die ja schon einige kennen.

In meinem Fall ist es so, dass ich ausschließlich Songs auf der Webseite habe, von denen ich selbst (Mit-)Urheber bin und die nicht(!) GEMA gemeldet sind. Und ich bin wie gesagt auch kein GEMA Mitglied.

So. Nun sagt mir der GEMA-Mitarbeiter am Telefon, ich sei laut BGH auch als "Nicht-Mitglied" dazu verpflichtet, ein Formular auszufüllen, wo ich jeden(!) Song aufliste (mit Urhebern und allen wichtigen Daten), der auf meiner Webseite steht. Sie prüfen das dann gegen ihre Datenbank und wenn ich kein gemeldetes Material auf meiner Webseite habe, habe ich "Ruhe" vor ihnen;)

Die Frage aber: Ist das wirklich rechtens?

Und was ist mit den Portokosten, die all denen entstehen, die unnötigerweise der GEMA so ein Formular zurückschicken (müssen)? Laut GEMA-Mitarbeiter muss ich diese Meldung auf dem schriftlichen Weg (bzw. FAX, habe ich aber nicht und ist ja auch nicht kostenfrei) erteilen und von einem kostenlosen Rückumschlag war keine Rede.


Bei der GEMA selbst konnte mir bislang kein Mitarbeiter diese Fragen klar beantworten, darum frage ich auch hier nach:)


Hat hier jemand handfestes Wissen zu diesem Szenario und kann was dazu sagen?


Gruß und Danke im voraus,
B.
 
Eigenschaft
 
Die GEMA schreibt in letzter Zeit die Betreiber jeder Webseite (die sie finden / ihnen gemeldet wird) an, die irgendwelche Musik auf ihrer Homepage anbieten. So auch mich vor ein paar Tagen mit einem allgemeinen Hinweis und der "70 Euro" Vermerkung, die ja schon einige kennen.

Kann mir mal einer, der dieses Anschreiben der GEMA bekommen hat, dieses als pdf oder jpg als PN schicken, damit ich es auch vorliegen habe? Danke im voraus!
Aaah: Attachement funzt glaube ich bei PN nicht. Direktmail wäre daher nett!

So. Nun sagt mir der GEMA-Mitarbeiter am Telefon, ich sei laut BGH auch als "Nicht-Mitglied" dazu verpflichtet, ein Formular auszufüllen, wo ich jeden(!) Song aufliste (mit Urhebern und allen wichtigen Daten), der auf meiner Webseite steht. Sie prüfen das dann gegen ihre Datenbank und wenn ich kein gemeldetes Material auf meiner Webseite habe, habe ich "Ruhe" vor ihnen

Es gibt einen Begriff, den ich schon tausendmal verwendet habe und der mir gerade auf der Zunge liegt - aber leider nicht einfällt. Blackout!
Sei's drum: Es geht darum, dass die GEMA - rechtlich wasserdicht und letztinstanzlich durchgefochten - davon ausgehen darf, dass bei jedweder Musiknutzung auch verwertungsrechtlich geschütztes Material verwendet wird. Das betraf bisher vor allem die Liveaufführung, lässt sich aber natürlich auch auf die Online-Präsentation übertragen.

Deshalb habe ich in diversen anderen Threads auch schon desöfteren geschrieben, dass sich z.B. Veranstalter IMMER einen GEMA-Musikfolgebogen ausfüllen und von der Band unterschreiben lassen sollen. Nur dieser Musikfolgebogen ist als DOKUMENT beweiskräftig, um der GEMA zu belegen, dass keine verwertungsrechtlich geschützten Songs zur Aufführung gelangten - und demzufolge auch die GEMA keine Ansprüche anmelden kann.

Gleiches gilt sozusagen hier: der Anbieter (Seitenbetreiber) hat aufzulisten, welche Werke er auf seiner Plattform darbietet.
Mit einer Umkehr der Beweislast hat das nur oberflächlich zu tun. Aufgrund des hohen Grades an verwertungsrechtlich geschützter Musik sind die Gerichte dereinst davon ausgegangen, dass man bei einer Musikaufführung fast nie an geschütztem Material vorbei kommt.

Tut man es doch, listet man das der Verwertungsgesellschaft auf und bekommt quasi den Persilschein.

Das ist im Grunde auch nichts anderes als bei einer CD-Eigenproduktion (ohne GEMA-Material). Man füllt auch den Tonträgerlizenzantrag komplett aus und schickt diesen (online) an die GEMA. Die checkt das gegen und dann kommt die Freistellung für das Presswerk (ein ähnlicher Fred läuft hier ja quasi zeitgleich ein paar Zeilen entfernt ab!).

In meinem Fall ist es so, dass ich ausschließlich Songs auf der Webseite habe, von denen ich selbst (Mit-)Urheber bin und die nicht(!) GEMA gemeldet sind. Also private Stücke, die nicht verwertet werden und einfach nur Homerecording sind. Und ich bin wie gesagt auch kein GEMA Mitglied.

Dann hat die GEMA auch keine Ansprüche gegen Dich. Da hat der GEMA-Sachbearbeiter schon recht!

Und was ist mit den Portokosten, die all denen entstehen, die unnötigerweise der GEMA so ein Formular zurückschicken (müssen)? Laut GEMA-Mitarbeiter muss ich diese Meldung auf dem schriftlichen Weg (bzw. FAX, habe ich aber nicht und ist ja auch nicht kostenfrei) erteilen und von einem kostenlosen Rückumschlag war keine Rede.

Schick' eine Mail, das ist auch schriftlich. Mal sehen, wie die GEMA reagiert. Vielleicht ist sie ja auch dabei, ein ähnliches Formular für die Onlineanmeldung zu stricken, wie das bei der Tonträgerfreistellung angeboten wird?

Bei der GEMA selbst konnte mir bislang kein Mitarbeiter diese Fragen klar beantworten, darum frage ich auch hier nach.

Die sollten das eigentlich schon alles beantworten können. Viele können das auch. Vielleicht hattest Du einen Neueinsteiger am Apparat.

lg.
 
Kann mir mal einer, der dieses Anschreiben der GEMA bekommen hat, dieses als pdf oder jpg als PN schicken, damit ich es auch vorliegen habe? Danke im voraus!
Aaah: Attachement funzt glaube ich bei PN nicht. Direktmail wäre daher nett!
Ja, das muss leider jemand anders übernehmen - ich war froh, dass ich das Ding heute morgen zerreissen konnte, nachdem ich mit der GEMA telefoniert hab;)

Das ist im Grunde auch nichts anderes als bei einer CD-Eigenproduktion (ohne GEMA-Material). Man füllt auch den Tonträgerlizenzantrag komplett aus und schickt diesen (online) an die GEMA. Die checkt das gegen und dann kommt die Freistellung für das Presswerk
Ja, das kenne ich. Ich finde den Vergleich jedoch etwas unpassend, da nunmal die Homerecording-Szene immer mehr wächst und immer mehr Leute einfach nur zum Spaß Musik machen ohne irgendwelche Verwertungs- oder kommerzielle Absichten. Einen Tonträger lasse ich nicht mal eben "zum Spaß nebenbei pressen".

Die sollten das eigentlich schon alles beantworten können. Viele können das auch. Vielleicht hattest Du einen Neueinsteiger am Apparat.
Ich habe insgesamt mit 3 Mitarbeitern gesprochen - keiner konnte mir klar antworten. Im Gegenteil: Die zweite Mitarbeiterin konnte sehr gut verstehen, warum ich das genau wissen möchte und nicht ganz nachvollziehen kann, weshalb ich mich für meine privaten Online-Inhalte, die mit der GEMA rein gar nichts zu tun haben, ihnen gegenüber rechtfertigen soll.


Auch konnte mir niemand folgende Frage beantworten:

Muss ich nun als Nicht-GEMA-Mitglied jedes mal, wenn ich einen neuen Song von mir "veröffentliche" erstmal eine "Meldung" an die GEMA schicken?

"Hallo - ich habe diesen Monat 5 neue Songs geschrieben und auf meine Webseite gepackt"?


Ich meine, eine persönliche Webseite ist einfach etwas anderes als ein Presswerk. Auf einer persönlichen Webseite kann ein Privatmann täglich neuen Content einstellen, er kann mal Songs von der Page nehmen und andere drauf stellen...ich presse aber nicht täglich, wöchentlich oder monatlich eine CD;)


So wie ich das nun verstehe, müssten dann ja eigentlich auch sämtliche Musiker-Communities die Songs, die bei ihnen veröffentlicht werden, der GEMA in regelmäßigen Abständen melden? Solche Portale wie myownmusic.de z.B.?
 
Ja, das kenne ich. Ich finde den Vergleich jedoch etwas unpassend, da nunmal die Homerecording-Szene immer mehr wächst und immer mehr Leute einfach nur zum Spaß Musik machen ohne irgendwelche Verwertungs- oder kommerzielle Absichten.

Wenn ich mir ansehe, wer aller CDs pressen lässt - und mit welcher Intention, dann generieren auch viele "Hobby"-Musiker ganz schon viele Silberlinge zum Spaß.

Aber prinzipiell geht es um den Vorgang des verwertens resp. veröffentlichens - und da ist die Form weder physisch gebunden und auch die Anzahl der Nutzer nachrangig.

Warum man nun die Inhalte seiner persönlichen Webseite "lizensieren" soll, wenn man 0,0 mit der GEMA zu tun hat, widerspricht ein wenig meinem Verständnis eines freien Rechtsstaates...:)

Gerichte und deren Entscheidungen gehören aber auch zum Rechtsstaat. Prinzipiell verstehe ich Dich aber und stimme Dir auch zu. Meine Frau hat einen anderen Nachnamen - was meinst Du wie viele Jahre wir schon Post von der GEZ bekommen und immer wieder zur Geräteanmeldung aufgefordert werden. Was habe ich denen schon alles geschrieben - bis hin zu meiner Honorarnummer beim Bayerischen Rundfunk? Geholfen hat es nichts. Die Jungs sind vermutlich noch zäher...!

Ich habe insgesamt mit 3 Mitarbeitern (Anm.: der GEMA) gesprochen - keiner konnte mir klar antworten.
...
Muss ich nun als Nicht-Mitglied jedes mal, wenn ich einen neuen Song von mir "veröffentliche" erstmal eine "Meldung" an die GEMA schicken?
...

Das käme für den Verwaltungsapparat der GEMA einem terroristischen Angriff sehr nahe. Aber im Ernst! Die rollen jetzt einmal das Internet oder zumindest die deutschen Seiten/Server von hinten auf und dann dürfte erst einmal für einen gewissen Zeitraum Ruhe sein.
Wenn da das Income-Ergebnis in der Bilanz einigermaßen "stimmig" ist, dann gibt es erst wieder mittelfristig Bedarf, für eine solche Recherche sicherlich nicht unerhebliche Personalressourcen einzusetzen.

Will heißen: jetzt wird recherchiert -> Du meldest Deine nicht geschützten Eigenkompositionen -> die GEMA stellt fest, dass sie keine Ansprüche hat -> damit bist Du für die für einen sicherlich erheblichen Zeitraum erst einmal nicht mehr relevant.

lg.
 
Es gibt einen Begriff, den ich schon tausendmal verwendet habe und der mir gerade auf der Zunge liegt - aber leider nicht einfällt. Blackout!
Sei's drum: Es geht darum, dass die GEMA - rechtlich wasserdicht und letztinstanzlich durchgefochten - davon ausgehen darf, dass bei jedweder Musiknutzung auch verwertungsrechtlich geschütztes Material verwendet wird. Das betraf bisher vor allem die Liveaufführung, lässt sich aber natürlich auch auf die Online-Präsentation übertragen.

Du meinst sicherlich die sogenannte "GEMA-Vermutung", die der BGH in einigen Urteilen zum Ansatz gebracht und immer wieder bestätigt hat.

Man geht nach allgemeiner Lebenserfahrung davon aus, dass aufgrund ihres umfangreichen Repertoires (Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften) wiedergegebene Werke der Unterhaltungsmusik durch eine Verwertungsgesellschaft irgendwo auf der Welt geschützt sind, es sei denn es wird das Gegenteil bewiesen. Ansonsten nimmt In Deutschland die GEMA diese Rechte wahr.

Im Juristischen wird hier von einer Beweislastumkehr gesprochen.

Viele Grüße
Marc
 
Wem sagst Du das!? :D
 
Soeben habe ich einen Anruf von der Direktion in München erhalten - nachdem ich heute morgen ja einige rechtliche Fragen gestellt habe, hat mich nun einer der "Experten" zurückgerufen.

Aussage:

Egal, wie oft ich neue Songs von mir auf meine Webseite stelle - ich bin dazu verpflichtet, das sofort zu melden. Die GEMA übernimmt die Portokosten nicht und die 55 cent im Monat wären ja durchaus verkraftbar.

Ich fragte dann, ob er das in meinem Fall wirklich für sinnvoll erachtet und er musste mir offen zustimmen, dass das in meinem Fall wirklich wenig bis keinen Sinn macht. Aber die Bestimmungen seien nun mal so und da kann man nichts machen.



EDIT:
Anschließend habe ich nochmal mit der Bezirksdirektion Stuttgart telefoniert und dort hatte ich ausnahmsweise mal Mitarbeiter am Rohr, mit denen man "reden" kann.
Nach einem klärenden Gespräch haben wir ausgemacht, dass ich meine Titel sehr wohl per Email melden kann und damit das Thema auch für die nächsten 1-3 Jahre geklärt sein sollte.
 
Ich bin zwar für die Bezirksdirektion Stuttgart ansonsten eher ein rotes Tuch, aber man darf die Herrschaften dort durchaus auch loben, wenn Sie es verdient haben. Freut mich, dass Du den Vorgang klären konntest. Mir ist nur etwas schleierhaft, wieso das über die BD Stuttgart machbar ist, weil der ganze Onlinebereich der Direktion Industrie in der Generaldirektion zugeordnet ist. Aber vielleicht haben die das ja geändert?

Soeben habe ich einen Anruf von der Direktion in München erhalten - nachdem ich heute morgen ja einige rechtliche Fragen gestellt habe, hat mich nun einer der "Experten" zurückgerufen.
Aussage:
Egal, wie oft ich neue Songs von mir auf meine Webseite stelle - ich bin dazu verpflichtet, das sofort zu melden. Die GEMA übernimmt die Portokosten nicht und die 55 cent im Monat wären ja durchaus verkraftbar.
... Aber die Bestimmungen seien nun mal so und da kann man nichts machen.

Bestimmungen haben ja nichts Allmächtiges und sollten eher dazu dienen, die alltägliche Kommunikation zu vereinfachen.

Und Verwaltung schlägt man am besten mit den eigenen Mitteln.

Die GEMA hätte sich ja mal überlegen können, was ist, wenn a) für jeden gemeldeten neuen Einzeltitel eine schriftliche Empfangsbestätigung und b) vielleicht sogar auch noch so eine Art Freistellungsbescheid angefordert worden wäre.
UND DAS dann bei wöchentlich einem neuen Titel! Dieter Bohlen soll angeblich mal gesagt haben, er schreibe jeden Tag zwei Titel. Das können andere auch - und sei es nur für die GEMA-Verwaltung.

UND DANN macht das nicht nur einer sondern es machen 1.000 Nichtmitglieder mit nicht gemeldeten Eigenkompositionen JEDE WOCHE. Selbst wenn die nur 1.000 Eingangsmails pro Woche bestätigen müssten - ich bin mir sicher, dass da die "Bestimmungen" schnell der Realität angepasst würden.

Ich glaube, wir waren 1996 mit die Ersten, die von der GEMA eine Regelung für Online-Streaming auf www.allmusic.de wollten. Damals wollte die GEMA für jedes Real-Audio-Stream à 30 Sekunden 5,00 DM (pro Monat!!!!).
Nur soviel zum Thema, dass die GEMA auch lernen kann - ja lernen muss.

Andererseits: wir haben acht Jahre gebraucht, bis wir mit der GEMA das Online-Streaming in trockenen Tüchern hatten. Bis für GEMA-Mitglieder Promo-Streams kostenlos waren hat es sogar noch etwas länger gedauert.

Das nur noch als kleine Realsatire am Rande...

lg.
 
Es könnte auch sein, dass in Berlin die GEMA ins stocken kommt, wenn man eine Datenschutzerklärung verlangt, die dem Bundesdatenschutzgesetz und weiteren Richtlinen des Bundes und des Landes entspricht.
Da soll es im Internet viele Vorlagen geben. Copy und Paste...........:p

Frei nach dem Motto - ja liebe GEMA - ich schicke die die gewünschten Informationen, aber bitte bestätige mir vorher erst bis zum 30.xx.2007, dass du liebe GEMA folgende Datenschutzbestimmungen einhalten wirst.

Sowas könnte funktionieren..............???????;)
 
Mir ist nur etwas schleierhaft, wieso das über die BD Stuttgart machbar ist, weil der ganze Onlinebereich der Direktion Industrie in der Generaldirektion zugeordnet ist.
Frag mich nicht - der Herr aus München erzählte mir, dass Emails ein zu hoher Organisationsaufwand seien und auch eine hohe Gefahr bestünde, dass man vereinzelte Anschreiben "verliert". Darum wäre nur der schriftliche Weg per Post oder Fax möglich.

Weitere Infos: Die Stuttgarter sind eigener Aussage nach zuständig für "kleine Webauftritte" mit wenigen Songs auf der HP. Dort sitzen deren Auskunft nach Personen (oder nur eine Person, wer weiss), die das Internet durchforsten und sämtliche passenden Internetadressen notieren (also solche, wo Musik in geringer Stückzahl angeboten wird). Die Betreiber werden dann angeschrieben mit dem berühmten "70 Euro pro Jahr Schreiben" (70 Euro / Jahr für das Anbieten von maximal x GEMA-Songs auf der HP) und 2 Wochen später kommt dann ein Formular, wo man die angebotenen Titel einträgt und sie auch als Nicht-GEMA-Material deklarieren kann. Die gemeldeten Titel werden gegen das GEMA-Repertoir geprüft und ggf. noch einzelne Stichproben angehört. Kommt man dann zum Ergebnis "kein GEMA-Material / kein GEMA-Mitglied" ist der Fall erstmal abgehakt.
 
So einen Schwachsinn wie die GEMA kann es ja nur in Deutschland geben. Sorry, aber wenn ich von der GEMA noch einen Brief bekomme, in dem die mich und meine Band auffordern Geld für die Lizenzierung unserer Musik zu zahlen, für die die GEMA keine Rechte besitzt, weil wir nicht Mitglied sind und es auch nicht wollen, dann gibt es eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung!!
Denn ich kann der GEMA genauso unterstellen, dass sie mit ihrer Lizenzpolitik Dritten das Nutzungsrecht an meiner Musik einräumen, wozu sie nicht berechtigt sind, was letztlich einer Aufforderung zur illegalen Nutzung und zur Anstiftung zu einer Straftat und in anbetracht der Tatsache, dass die GEMA damit Geld verdient, auch noch als organisiertes Kapitalverbrechen bzw. groß angelegter Betrug ausgelegt werden kann.

Sorry, die Typen von der GEMA rauchen Zeug, da kommt keiner von uns zu Lebzeiten ran. Die haben einen an der Waffel!:screwy:




 
Wenn man etwas Ahnung hätte und sich mal genauer informieren würde, würde man nicht so einen Schwachsinn daherschreiben...

Genau, "sowas" gibt's NUR in Deutschland.

Krank!
 
...
Will heißen: jetzt wird recherchiert -> Du meldest Deine nicht geschützten Eigenkompositionen -> die GEMA stellt fest, dass sie keine Ansprüche hat -> damit bist Du für die für einen sicherlich erheblichen Zeitraum erst einmal nicht mehr relevant.

lg.

DAS ist doch wohl krank. Wenn ich meine Musik auf meiner Webseite zum Download bereitstelle und z.B. unter einer Creative Commons Lizenz lizensiere, wieso soll ICH der GEMA irgendwelche Auskünfte geben. Sollen die sich doch den Kram herunterladen und selbst ermitteln. Die GEMA ist schießlich keine hoheitliche Stelle, sondern eine private Gesellschaft.
Sollte mich so etwas einmal treffen, würde ich mir die Urteile zur "Beweistlastumkehr" mal besorgen. Mal sehen, wie die Richter dort argumentiert haben. Würde mich ja bei dieser industriefreundlichen Justiz nicht wirklich wundern, wenn das wirklich zuträfe.
 
Wenn man etwas Ahnung hätte und sich mal genauer informieren würde, würde man nicht so einen Schwachsinn daherschreiben...

Genau, "sowas" gibt's NUR in Deutschland.

Krank!

Sorry, Jungchen, aber wenn du von der Praxis der GEMA keine Ahnung hast, dann solltest du still bleiben!
Die GEMA fordert von Bands für das Bereitstellen der eigenen Musik Geld und zwar gepflegte 74,90€ was einer unrechtmäßigen Lizenzierung entspricht!
Ich habe gestern genauso einen Brief im Briefkasten gehabt, in dem mich die GEMA dazu auffordert doch mal eben einen Vertrag zu unterschreiben! Geht's noch?

Bekomme ich noch einen Brief von der GEMA, geht das an meinen Anwalt und ich hätte dann gern 10% der Einnahmen, die die GEMA dieses Jahr eingenommen hat. Schließlich hat sie ja Lizenzen für die Nutzung meiner Musik verkauft, ohne mein Wissen, damit kann ich fordern was ich will.

Greetz
2Proud2die, die GEMA soll sich verpissen!
 
DAS ist doch wohl krank. Wenn ich meine Musik auf meiner Webseite zum Download bereitstelle und z.B. unter einer Creative Commons Lizenz lizensiere, wieso soll ICH der GEMA irgendwelche Auskünfte geben. Sollen die sich doch den Kram herunterladen und selbst ermitteln. Die GEMA ist schießlich keine hoheitliche Stelle, sondern eine private Gesellschaft.
Sollte mich so etwas einmal treffen, würde ich mir die Urteile zur "Beweistlastumkehr" mal besorgen. Mal sehen, wie die Richter dort argumentiert haben. Würde mich ja bei dieser industriefreundlichen Justiz nicht wirklich wundern, wenn das wirklich zuträfe.

Eben die GEMA hat sich zu kümmern und zu sich zu informieren.Seit wann kommt der Bäcker zum Brötchen?
Ausserdem, was ich hier gelesen haben von wegen "GEMA-Vermutung", ist wohl rechtlich der dümmste Schwachsinn ever. Ich vermute mal mein Nachbar ist ein Kinderschänder und lasse ihn einbuchten. Ich vermute der Typ da drüben hat meine CD im Regal stehen ohne bezahlt zu haben, also kassier' ich ihn ab.
*LOL* Vermutungen gibt es nicht als finales Urteil. Urteile sind Feststellungen.

GEMA heim.
 
Ich habe das mal "gegoogelt". Diese sogenannte GEMA-Vermutung basiert auf eine Urteil aus dem Jahr 1985(!!!!). Dort ging es um musikalische Untermalung eines Pornofilms(!!!!!!!): BGH, Urteil vom 05. 12. 1985 - I ZR 137/83). Dort ging es darum, dass sich der Filmhersteller überhaupt nicht sicher war, ob die von ihm verwendet Musik tatsächlich GEMA-frei ist. Wenn ich nun als eigene Werke deklarierte Musik auf meiner Homepage zum Download anbiete und erklärtermaßen kein GEMA-Mitglied bin, wie soll dann dieses Urteil anwendbar sein? Ich würde sagen: die sollen kacken gehen und sich den Vordruck da hin stecken, wo die Sonne nicht scheint.
 
Sorry, Jungchen, aber wenn du von der Praxis der GEMA keine Ahnung hast, dann solltest du still bleiben!
Die GEMA fordert von Bands für das Bereitstellen der eigenen Musik Geld und zwar gepflegte 74,90€ was einer unrechtmäßigen Lizenzierung entspricht!
Ich habe gestern genauso einen Brief im Briefkasten gehabt, in dem mich die GEMA dazu auffordert doch mal eben einen Vertrag zu unterschreiben! Geht's noch?

Bekomme ich noch einen Brief von der GEMA, geht das an meinen Anwalt und ich hätte dann gern 10% der Einnahmen, die die GEMA dieses Jahr eingenommen hat. Schließlich hat sie ja Lizenzen für die Nutzung meiner Musik verkauft, ohne mein Wissen, damit kann ich fordern was ich will.

Greetz
2Proud2die, die GEMA soll sich verpissen!

Ich bin geneigt, mich zu genau solchen Zuneigungsbekundungen hinreißen zu lassen, vermeide das aber an dieser Stelle lieber :D

Ich glaube - Jungchen *kopfschüttel* - dass kaum einer in diesem Forum (außer rockbuerosued) besser über das Vorgehen der GEMA informiert ist, als ich *lach*

Und ich bleibe dabei, ohne rechtliches Wissen sowas hier von sich zu geben, ist unklug...

Aber Deine Wortwahl lässt vermuten...

@Braindamage: Kleine Korrektur bzw. Ergänzung: Ein privater Verein aber mit staatlichem Auftrag. Und die Beweislastumkehr ist hier tatsächlich gegeben und immer wieder durch den BGH bestätigt worden (ich habe allerdings bislang auch keinen triftigen Grund gefunden, warum das nicht so sein sollte...)

Ach ja, Verwertungsgesellschaften gibt es fast überall auf der Welt... und ich glaube das Internet auch :D
 
Ich habe das mal "gegoogelt". Diese sogenannte GEMA-Vermutung basiert auf eine Urteil aus dem Jahr 1985(!!!!). Dort ging es um musikalische Untermalung eines Pornofilms(!!!!!!!): BGH, Urteil vom 05. 12. 1985 - I ZR 137/83). Dort ging es darum, dass sich der Filmhersteller überhaupt nicht sicher war, ob die von ihm verwendet Musik tatsächlich GEMA-frei ist. Wenn ich nun als eigene Werke deklarierte Musik auf meiner Homepage zum Download anbiete und erklärtermaßen kein GEMA-Mitglied bin, wie soll dann dieses Urteil anwendbar sein? Ich würde sagen: die sollen kacken gehen und sich den Vordruck da hin stecken, wo die Sonne nicht scheint.

Das war in der Tat mal EIN Urteil, bei dem diese Beweislastumkehr zum Tragen kam (einer von Hunderten von Fällen - tatsächlich). Außerdem ist nicht das Urteil anwendbar, sondern die gesetzliche Grundlage wird immer wieder so interpretiert, das von Dir erwähnte Urteil interessiert bei neuen Sachverhalten keinen. Und es bleibt weiterhin dabei, dass Du nachzuweisen hast, dass die verwendete Musik nicht zum Repertoire einer Verwertungsgesellschaft gehört (was Dir bei Deinen eigenen Stücken ja ohne Probleme gelingen sollte).

Aber ich bin beeindruckt, mit welchen Worten Ihr diskutieren könnt - boah!
 
@Braindamage: Kleine Korrektur bzw. Ergänzung: Ein privater Verein aber mit staatlichem Auftrag.

Dann wäre die GEMA eine Anstalt Öffentlichen Rechts, was sie aber nicht ist. Sie hat keine hoheitlichen Befugnisse (hatte im Studium mal Staatsrecht als Hauptfach).

Und die Beweislastumkehr ist hier tatsächlich gegeben und immer wieder durch den BGH bestätigt worden (ich habe allerdings bislang auch keinen triftigen Grund gefunden, warum das nicht so sein sollte...)

Das zu Grunde liegende Urteil ist ja schon recht alt und u.U. auf das heutige Internetzeitalter evtl. nicht mehr anwendbar. Muss auf der Arbeit mal die Juris-Bibliothek befragen, wieviele Urteile es in welchen Fällen dazu gegeben hat.
Die GEMA kann doch auf der Webseite die von ihnen benötigten Informationen ermitteln, wenn da steht, dass es sich bei den Musikstücken um eigene Werke handelt und der Urheber kein GEMA-Mitglied ist. Das müsste IMHO ausreichen.
 

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