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GEMA Musikfolge ausfüllen nötig?

  • Ersteller skapatty
  • Erstellt am
Hi pönk,

also, ich kann nur empfehlen, den Song nicht zu spielen, auch wenn's schmerzt (kenne das Problem aus meiner Band auch ;) ) zumindest, wenn der Veranstalter kein Geld an die GEMA bezahlen will.

Wird festgestellt, dass Ihr doch geschütztes Material gespielt habt, bleibt Ihr als Band bzw. der Musikleiter wahrscheinlich nicht nur auf den Kosten aufgrund der begangenen Urheberrechtsverletzung sitzen, sondern ich verweise noch einmal auf die angesprochene Urkundenfälschung. Welche Konsequenzen so etwas allerdings nach sich zieht ist mir in so einem Fall nicht bekannt.

Ich plädiere auf jeden Fall für Ehrlichkeit...

Grüße
Marc
 
hallo..

also ich habe auch vor konzerte zu veranstalten und bin mir da nicht ganz im klaren....

ich hab gelesen ich muss auf jedenfall diesen bogen ausfüllen.. das heißt aber wenn kein künstler bei der gema ist muss ich nix zahlen oder???

was ist wenn ich zb. während des einlassen von künstlern musik von ner cd abspiele die bei der gema sind, ich aber vorher von denen die genemigung bekommen habe dies spielen zu dürfen ohne gebühren dafür zu zahlen.. geht das überhaupt? weil eigenltich hat er ja alles in die hände der gema gelegt..

und wie hoch sind denn die kosten eigentlich? kann mir das jemand genau erklären??

danke

sandra
 
was ist wenn ich zb. während des einlassen von künstlern musik von ner cd abspiele die bei der gema sind, ich aber vorher von denen die genemigung bekommen habe dies spielen zu dürfen ohne gebühren dafür zu zahlen.. geht das überhaupt? weil eigenltich hat er ja alles in die hände der gema gelegt..
Genau, selbst wenn nur ein einziger GEMA-pflichtiger titel am Abend gespielt wird, ist für die gesamte Veranstaltung GEMA zu bezahlen, auch wenn ihr die Genehmigung des Urhebers habt, denn auch der Urheber selber muss für das Aufführen seiner eigenen Musik GEMA Gebühren bezahlen.
und wie hoch sind denn die kosten eigentlich? kann mir das jemand genau erklären??
Die Kosten hängen vom verlangten Eintritt und der Locationgröße ab. Eine Aufschlüsselung gibt es auf der GEMA Homepage.
 
danke .. die kosten hab ich dann selbst schon gefunden...

also des hab ich auch gelesen das man als künstler selber zahlen muss wenn man seine sachen aufführt.. wasn das fürn scheiss ???
 
also des hab ich auch gelesen das man als künstler selber zahlen muss wenn man seine sachen aufführt.. wasn das fürn scheiss ???

Die GEMA-Gebühr zahlt der Veranstalter, nicht der Künstler. Manche Location-Inhaber/-Betreiber drehen die Verträge allerdings so, dass sie ihren Laden nur vermieten, und der Künstler gleichzeitig der Veranstalter ist.
 
der künstler muss aber auch selber zahlen wenn er seine eigenen sachen auf seine eigene homepage stellt !!! und das is ja wohl n witz

und die frage war ja wenn der künstler mich davon befreit.. dann muss ich trotzdem zahlen.. also hat er kein recht mehr mir das praktisch "frei " zu überlassen..
 
und die frage war ja wenn der künstler mich davon befreit.. dann muss ich trotzdem zahlen.. also hat er kein recht mehr mir das praktisch "frei " zu überlassen..

Wenn der Künstler sich das vorberhalten will, darf er halt entweder nicht in die GEMA eintreten oder muss den entsprechenden Absatz streichen. Es zwingt ihn doch keiner?!
Die GEMA ist halt eine Art Dienstleister, wo man sich überlegen muss: Will ich jemanden haben, der Geld für mich eintreibt, und nehme ich dafür zu seinen Bedingungen ein paar Unannehmlichkeiten in Kauf? Oder will ich das Geld selbst für jeden Einzelfall eintreiben? Und dann überlegt man sich, ob sich das lohnt und der Nutzen die Nachteile überwiegt und tut es oder lässt es! :)
 
Wenn der Künstler sich das vorberhalten will, darf er halt entweder nicht in die GEMA eintreten oder muss den entsprechenden Absatz streichen. Es zwingt ihn doch keiner?!
Außerdem bekommt ein Komponist, der seine eigenen Sachen aufführt bzw. auf der Homepage online stellt, die bezahlten GEMA Gebühren ja über die Ausschüttungen ja wieder zurück (den größten Teil jedenfalls).
Und wie Beyme schon richtig gesagt hat, kann man einzelne Verwertungsrechte auch aus dem GEMA Vertrag ausnehmen.
 

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