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GEMA Musikfolge ausfüllen nötig?

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skapatty
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Hallo!

Ich hätt da mal eine rein theoretische Frage:

Wenn ein Veranstalter (der möglicherweise zum Jugendamt der entsprecheneden Stadt gehört) von einer Band das ausfüllen dieses Formulares für ein konzert verlangt: http://www.gema.de/media/de/ad_formulare/gema_musikfolge_einzelveranst.pdf

Diese fiktive Band spielt allerdings nur eigenkreationen, deren rechteverwertung nicht an die GEMA abgetreten wurde, soll heißen alle Rechte liegen bei dieser Band, bis auf ein coverlied, was sie im Programm führen, allerdings wurde die band explizit darum gebeten, dieses eine Lied NICHT aufzuführen.

Dass das Bescheißen der GEMA ist, ist mir schon klar, aber muss diese Liste dann überhaupt ausgefüllt werden? Denn eigentlich dürfte es die GEMA doch einen feuchten Wind interessieren dürfen, welche eigenkreationen diese Band auf einem Konzert zum besten gibt, oder?

mfg

skapatty
 
Eigenschaft
 
Ja, eigentlich ist es Beschiß und wenn ein GEMA-Spitzel ausgerechnet auf diesem Konzert anwesend ist und ausgerechnet dieses Lied aufschnappt und das der GEMA meldet so glaube ich kann das für denjenigen der Band, der die GEMA-Liste unterschrieben hat sehr unangenehme Folgen haben, da er dem Veranstalter versichert hat keine Covertitel zu spielen.

Die GEMA-Liste muß trotzdem ausgefüllt werden, weil die GEMA ansonsten annimmt, es wären ausschließlich gema-pflichtige Titel gespielt worden und dann den entsprechenden Vollbetrag verlangt. Das ist in meiner näheren Umgebung 2 subkulturellen Locations passiert, die jetzt darum ringen, fehlende GEMA-Listen von den vergangenen Jahren noch aufzutreiben um die GEMA-Forderungen bis auf 0 zu schmälern.
 
Wenn Ihr keine covers spielt, ist sowieso alles okay.
Gebühren für covers muß übrigens der Veranstalter abführen und nicht die band. Die band muss das nur angeben. Vielleicht will deshalb der Veranstalter nicht, dass Ihr dieses cover spielt?

Ihr bescheißt nichts und niemand, wenn Ihr Eure songs ohne Anmeldung bei der GEMA spielt. Die Gema vertritt nur die Rechte derer, die sich ihre Vervielfältigigungs-Rechte durch die GEMA schützen bzw. die dementsprechenden Obili / Gebühren abführen läßt.

So weit mein Wissensstand.

x-Riff
 
herzlichen dank für die schnellen antworten, auch wenn sie ziemlich gegensätzlich sind,

nein, der veranstalter sagte der band nur, das sie den titel nicht angeben soll, ihn aber trotzdem spielen darf, halt damit der veranstalter sich die gemagebühren spart.
kann das wirklich harte konsequenzen für die band haben?

und das der veranstalter die gebühren abführen muss, ist mir auch klar...
 
herzlichen dank für die schnellen antworten, auch wenn sie ziemlich gegensätzlich sind,

nein, der veranstalter sagte der band nur, das sie den titel nicht angeben soll, ihn aber trotzdem spielen darf, halt damit der veranstalter sich die gemagebühren spart.
kann das wirklich harte konsequenzen für die band haben?

und das der veranstalter die gebühren abführen muss, ist mir auch klar...

Ja natürlich kann das konsequenzen für die band haben.
Der Veranstalter kann immer sagen: das hat die band nicht angegeben - wir wußten nicht, dass die das spielen - und dann seid Ihr in der Tinte.

Das ist dubios - wenn der Veranstalter mit dem Grund, keine GEMA-Gebühren zahlen zu wollen, Euch veranlasst, die gegenüber der GEMA nicht anzugeben, aber dennoch zu spielen ....

Höchste Vorsicht.

Ich persönlich würde es so machen: setlist korrekt angeben (ohne cover) - und auf dem gig den cover auch nicht spielen. Fertig aus. Dem Veranstalter kann man entweder sagen, man hat´s vergessen oder irgendwas ist dazwischen gekommen oder man hat in letzter Minute gehört, dass Ihr das gar nicht dürft.

x-Riff
 
Wenn der eine Coversong als "spontane Einlage" gespielt wird;) ,
könnte er dann nicht bei einer GEMA Kontrolle in der Musikfolge nachgereicht werden?
Nach dem Motto: Wollten wir eigentlich nicht, aber die Stimmung war gerade so...


Andreas
 
Ist grenzfällig.
 
... Das ist dubios - wenn der Veranstalter mit dem Grund, keine GEMA-Gebühren zahlen zu wollen, Euch veranlasst, die gegenüber der GEMA nicht anzugeben, aber dennoch zu spielen ....
Dubios würde ich nicht sagen, eher traurig.
Die Jugendämter vieler Städte und Gemeinden, besonders die kleinen "Unterbehörden" sind absolut pleite, bzw. haben ein Buget das gerade mal zum Kauf einer Portion Pommes reicht.
Ich vermute mal, die kratzen jeden Cent zusammen um überhaupt diese VA durchführen zu können.
Ich leite ehrenamtlich eine Jugendgruppe die ebenfalls von einer Behörde abhängig ist, ohne Sponsoren und großzügige Spenden ist nicht einmal das "Tagesgeschäft" zu wuppen.
Deshalb kann ich diese Bitte schon verstehen.
Ist natürlich eine dumme Situation für beide.:(


Andreas
 
Ich wollte die nicht als Abzocker dastehen lassen.
Nur - ne band ohne erfahrung in so ne falle zu locken, finde ich äh jugendunfreundlich?

x-Riff
 
... finde ich äh jugendunfreundlich?
:D :great:

Ich durchforste gerade die GEMA Tarife finde aber keinen Jugendtarif (Wiedergabe von Werken des GEMA-Reptertoires in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) für die Aufführung (Live-Musik) lediglich für die Wiedergabe von Tonträgern und Bildtonträgern (Videos u.Ä.).

Aus dem zweitgenannten geht auch nicht hervor ob er auch für Live Musik
gilt, ich vermute eher nicht.

Gilt für Live Musik in Jugendeinrichtungen (speziell Open Air) der ganz normale Veranstaltungen mit U-Musik Tarif?


Andreas


 
Andreas W.: Kenne mich da nicht so aus.

Aber: ich habe mal ne CD veröffentlicht, wo video-trailer für ne gute sache drauf waren - nicht kommerziell - und für die hintergrundmusik von diesen video-trailern mußten die keine gebühren zahlen, weil die das (auch durchaus zu recht) als bildungsmaterial "deklariert" haben. Als Veröffentlicher der CD, wo die trailer drauf waren, hätte dies jedoch nicht gegolten. Wir haben dann die trailer aus der CD rausgeschmissen. Also: es kommt sehr auf den Verwendungszweck an und dann darauf, ob das "Promotion" ist (ohne Gewinnerzielungsabsichten) oder ob das eine normale CD zum Verkaufen ist (mit Gewinnerzielungsabsichten).

Vielleicht als Versuch:
Ruf die einfach mal an. Sag, das findet in einem Jugendzentrum statt und es ginge um Integration und Sprache und eigene Ausdrucksmöglichkeiten und das wäre nicht-kommerziell (also Ihr macht da keinen Gewinn mit), sondern das findet quasi im Rahmen von einem Workshop statt, wo es darum geht, eigene Texte mit gecoverten zu vergleichen auf Ihre Wirkung hin ...

Oder noch besser: es gibt wirklich einige Spezis im Veranstaltungsbereich - mach Dich da mal schlau. Der Hinweis oben ist so eher aus meiner bescheidenen Praxis suggeriert.

x-Riff
 
:D :great:

Ich durchforste gerade die GEMA Tarife finde aber keinen Jugendtarif (Wiedergabe von Werken des GEMA-Reptertoires in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) für die Aufführung (Live-Musik) lediglich für die Wiedergabe von Tonträgern und Bildtonträgern (Videos u.Ä.).
Aus dem zweitgenannten geht auch nicht hervor ob er auch für Live Musik
gilt, ich vermute eher nicht.
Gilt für Live Musik in Jugendeinrichtungen (speziell Open Air) der ganz normale Veranstaltungen mit U-Musik Tarif?

Der WR-OKJE, auch kurz "Jugendtarif" der GEMA genannt, gilt auch für Livekonzerte von anerkannten Jugendhilfeträgern - mit der Einschränkung, dass der Eintritt maximal 5 € beträgt. UND: der Tarif ist nur auf Häuser (also z.B. JuZes) bezogen gültig - nicht für Open-Airs etc.

@all
Der GEMA-Musikfolgebogen ist ein Dokument. Was es heißt Dokumente zu fälschen, muss ich nicht weiter ausführen.

Dass bei den Musikfolgebögen aber oft nicht alles mit rechten Dingen zugeht, weiß auch die GEMA.

Umgekehrt könnte die GEMA eine Kommune nicht einmal verklagen, wenn die Kommune die GEMA-Lizenzen nicht bezahlt - aber das würde jetzt zu weit führen.

Insofern ist das, was der Jugendamtsmensch von der Band verlangt hat, nicht selten Usus im auch bereits angeführten "täglichen Überlebenskampf" vieler Jugendkultureinrichtungen, die kaum noch Geld zur Verfügung haben. Deshalb ist der GEMA-"Jugendtarif" ja so hilfreich, weil er die GEMA-Gebühren für Gigs fast zur Marginalie degradiert.

lg.
 
*Auchmalzuwortmeld*

Das Ganze stellt sich so dar (ich versuche mal auf alles bislang hier Geschrieben einzugehen):

Der ausübende Künstler ist nicht direkt verpflichtet eine Musikfolge auszufüllen, aber der Veranstalter. Insofern würde ich als Veranstalter vertraglich festhalten, dass die Band das auch tut und ansonsten einen Teil der Gage einbehalten, insbesondere wenn ebenfalls vereinbart wurde, dass nur GEMA-freie Musik wiedergegeben wird. Bevor Ihr jetzt auf mich einschlagt ;) lest die Begründung...

Aufgrund des umfassenden Weltrepertoires, das die GEMA vertritt, ist davon auszugehen, dass öffentlich wiedergegebene Musik Teil des GEMA-Repertoires ist. So sieht es die Rechtssprechung und spricht der GEMA eine sehr selten gewährte Beweislastumkehr zu. Das heisst, alles ist geschützt, es sei denn es wird das Gegeneteil bewisen. Dazu ist die Musikfolge am geeignetsten. Möchte der Veranstalter keine GEMA-Vergütung bezahlen, und sichert sich entsprechend vertraglich mit der Band ab, so muss er Musikfolgen je Band einreichen und fordert es daher bei den Bands ein.

Wird nun entgegen der Absprache gecovert und die GEMA stellt dies fest, so steht ihr ein Schadenersatzanspruch zu. Hierfür kann JEDER der die Urheberrechtsverletzung in irgendeiner Form in Anspruch genommen werden. In erster Linie geht die GEMA dann an den Veranstalter, aber es ist auch schon vorgekommen, dass Rauminhaber (wenn unterschiedlich) und sogar die Bands zahlen mussten. Im Zweifelsfall könnte sich aufgrund der vertraglichen Absicherung und des dadurch geltenden Rechtes im Innenverhältnis auch der Veranstalter, der das Geld an die GEMA bezahlt hat, das Geld von der Band "wiederholen". Sollte es soweit kommen, bekäme der Veranstalter im Rahmen eines Zivilprozesses mit ziemlicher Sicherheit recht.

Ergänzend zu Bernds Posting ist zu sagen, dass nicht alle Jugendzentren automatisch einen Anspruch auf die Vergütungssätze WR-OKJE haben, sie müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen, die sich aus einem der Sozialgesetzbücher ergeben und diese nachweisen.

Abschließend: Prinzipiell sind Veranstalter bei Aufführung von Live-Musik immer verpflichtet Musikfolgen abzugeben.

Grüße
Marc
 
Achso @Bernd:

Warum sollte die GEMA nicht gegen Kommunen klagen können?

Grüße
Marc
 
Der ausübende Künstler ist nicht direkt verpflichtet eine Musikfolge auszufüllen, aber der Veranstalter. Insofern würde ich als Veranstalter vertraglich festhalten, dass die Band das auch tut und ansonsten einen Teil der Gage einbehalten, insbesondere wenn ebenfalls vereinbart wurde, dass nur GEMA-freie Musik wiedergegeben wird. Bevor Ihr jetzt auf mich einschlagt ;) lest die Begründung...

Keiner schlägt auf Dich ein. Es ist bei immer mehr Clubs Usus bzw. Vertragsbestandteil, dass die Gagenauszahlung erst erfolgt, wenn die Band den ausgefüllten Musikfolgebogen auf den Tisch legt.

Gerade, wenn es sich um GEMA-freie Songs handelt, ist die Musikfolge das einzig beweiskräftige Dokument (!), mit dem der Veranstalter der GEMA nachweisen kann, dass eine GEMA-Forderung unberechtigt erfolgt.

Wir empfehlen diese Praxis den Teilnehmern unserer Veranstalterseminar auch bereits seit Jahren.

In erster Linie geht die GEMA dann an den Veranstalter, aber es ist auch schon vorgekommen, dass Rauminhaber (wenn unterschiedlich) und sogar die Bands zahlen mussten.

Klaro, wir hatten auch schon einen Fall, da ging es zwar nicht um Urheberrechtsverletzung sondern um die Pleite des Veranstalters, da hat der Vermieter, sprich Hallenbetreiber die fünfstellige GEMA-Rechnung begleichen müssen. Der Durchgriff auch auf den Mietzinsnehmer wird hier sehr konsequent praktiziert.

Ergänzend zu Bernds Posting ist zu sagen, dass nicht alle Jugendzentren automatisch einen Anspruch auf die Vergütungssätze WR-OKJE haben, sie müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen, die sich aus einem der Sozialgesetzbücher ergeben und diese nachweisen.

Hatte ich auch nicht allgemein gesagt sondern geschrieben: "Der WR-OKJE, auch kurz 'Jugendtarif' der GEMA genannt, gilt auch für Livekonzerte von anerkannten Jugendhilfeträgern ..."
Und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe wird man nicht im Vorbeigehen.

lg.
 
Achso @Bernd:
Warum sollte die GEMA nicht gegen Kommunen klagen können? Grüße Marc

Hi Mark,

habe mich gerade bei einem ranghohen GEMA-Menschen schlau gemacht.
Du hast Recht - ich bin diesbezüglich bislang von einer falschen Info ausgegangen, die da lautete, das diese Auseinandersetzung zwischen diesen beiden KÖrperschaften nicht möglich sei.

Die GEMA sagt soeben: "Es ist zwar ganz selten, aber es kam vor".

Danke für die Aufklärung...
 
Hi Bernd,

sehr gerne, aber ich wurde hellhörig, da ich das vorher noch nie gehört hatte, gut dass sich das geklärt hat :) Ich kenne nämlich auch nur das, was Dir von der GEMA gesagt wurde.

Grüße
Marc
 
Gut, zwei so kompetente Leute an Bord zu haben.

Danke an Euch beide,

x-Riff
 
Ja, recht herzlichen Dank, so, die Liste habe ich jetzt ausgefüllt, allerdings auch das eine Lied mitangegeben...vom Veranstalter hab ich noch nichts gehört, allerdings wollten wir uns nicht in die rechtliche Grau/Schwarzzone bewegen und das Lied es ohne es anzugeben trotzdem zu spielen.
 
hi, hatte es auch schonmal, dass vom veranstalter der satz kam: wenn ihr cover spielt, bitte nicht auf die liste. fakt ist ja schon, dass derjenige, der unterschreibt, sich strafbar macht (z.b. ich als "musikalischer leiter"). da dieser fall hier ja schon geschlidert wurde, scheint es ja mehr oder minder gängige praxis von veranstaltern zu sein... wie soll man sich in so einem fall verhalten? dem veranstalter keine liste unterschreiben, den song doch mitdraufschreiben, oder was? man will es sich im normalfall als act auch nicht den veranstalter vergraulen.
 

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