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skapatty
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Hallo!
Ich hätt da mal eine rein theoretische Frage:
Wenn ein Veranstalter (der möglicherweise zum Jugendamt der entsprecheneden Stadt gehört) von einer Band das ausfüllen dieses Formulares für ein konzert verlangt: http://www.gema.de/media/de/ad_formulare/gema_musikfolge_einzelveranst.pdf
Diese fiktive Band spielt allerdings nur eigenkreationen, deren rechteverwertung nicht an die GEMA abgetreten wurde, soll heißen alle Rechte liegen bei dieser Band, bis auf ein coverlied, was sie im Programm führen, allerdings wurde die band explizit darum gebeten, dieses eine Lied NICHT aufzuführen.
Dass das Bescheißen der GEMA ist, ist mir schon klar, aber muss diese Liste dann überhaupt ausgefüllt werden? Denn eigentlich dürfte es die GEMA doch einen feuchten Wind interessieren dürfen, welche eigenkreationen diese Band auf einem Konzert zum besten gibt, oder?
mfg
skapatty
Ich hätt da mal eine rein theoretische Frage:
Wenn ein Veranstalter (der möglicherweise zum Jugendamt der entsprecheneden Stadt gehört) von einer Band das ausfüllen dieses Formulares für ein konzert verlangt: http://www.gema.de/media/de/ad_formulare/gema_musikfolge_einzelveranst.pdf
Diese fiktive Band spielt allerdings nur eigenkreationen, deren rechteverwertung nicht an die GEMA abgetreten wurde, soll heißen alle Rechte liegen bei dieser Band, bis auf ein coverlied, was sie im Programm führen, allerdings wurde die band explizit darum gebeten, dieses eine Lied NICHT aufzuführen.
Dass das Bescheißen der GEMA ist, ist mir schon klar, aber muss diese Liste dann überhaupt ausgefüllt werden? Denn eigentlich dürfte es die GEMA doch einen feuchten Wind interessieren dürfen, welche eigenkreationen diese Band auf einem Konzert zum besten gibt, oder?
mfg
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