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Gema Gebühren

  • Ersteller drummerseb
  • Erstellt am
Boomshop schrieb:
Wie Produktionskosten?
Hier geht es um die an die GEMA abzufühenden Tantiemen, da ja Musik gespielt wird, für die abgerechnet werden muss. Oder was verstehe ich jetzt falsch??

Ja, es geht um die abzuführende GEMA-Gebühr. Diese muss aber irgendwie von der GEMA berechnet werden (können).

Hintergrund der GEMA-Praktik ist es, einen fiktiven Eintrittspreis zu errechnen, damit diese "öffentliche Aufführung" - es geht wie schon erwähnt nicht um Privatveranstaltungen!!!! (ABER: was privat ist, wird bei der GEMA immer enger definiert / rem. Bsp. der Hochzeitsgäste, die der GEMA mit Verwandtschaftsgrad bzw. Beziehung aufgelistet werden mussten) - irgendwie in den U-VK-Tarif der GEMA gezwängt werden kann.

lg
 
Ich hab da noch eine Frage, die vielleicht nervig ist, weil sie vielleicht schon öfter gestellt wurde. (Ich schau selten in das Musik&Recht Forum rein.)

Wie ist es bei Songs die man selbst komponiert hat? Muss man da auch GEMA Gebühren bezahlen, oder irgendwas melden? So dumm es klingt, aber ich hab sowas schon mal gehört/gelesen. Ich dachte man muss nur Veranstaltungskosten tragen (eh klar) und die Eintrittsgelder versteuern.

Danke für Antworten!
 
ronnie schrieb:
Wie ist es bei Songs die man selbst komponiert hat? Muss man da auch GEMA Gebühren bezahlen, oder irgendwas melden? So dumm es klingt, aber ich hab sowas schon mal gehört/gelesen. Ich dachte man muss nur Veranstaltungskosten tragen (eh klar) und die Eintrittsgelder versteuern.

@Ronnie

In Deutschland ist es bei der GEMA ganz eindeutig. Wenn ein Autor (Komponist oder Textdichter) mit der deutschen VErwertungsgesellschaft GEMA einen sogenannten Berechtigungsvertrag unterschrieben hat und z.B. bestimmte Teile (wie z.B. Online) nicht explizit gestrichen hat, dann hat ER (!) wenn ER SELBST ALS VERANSTALTER auftritt auch für die öffentliche Aufführung seiner eigenen Werke eine Lizenzgebühr (im Rock/Pop-Bereich nach U-VK-Tarif oder bei Großveranstaltungen nach VK-Tarif) zu bezahlen. Das beginnt auch bereits bei Null-EURO!

Benutzt dieses GEMA-Mitglied seine EIGENEN WERKE um auf seiner EIGENEN WEBSITE dafür EIGENPROMOTION zu betreiben, dann hat er auch dafür eine GEMA-Lizenzgebühr (grob gesprochen: 25 €/Jahr/Werk) an die GEMA abzuführen. Bietet er zu e-commerce-Zwecken seine Werke auch zum Download an, kostet es nochmals erheblich mehr.

FAKT = bei GEMA-Mitgliedschaft kostet auch die Verwertung der eigenen Werke eine Urheberabgabe.

Wie ich sehe, kommst Du aus ÖSTERREICH: Das Pendant zur GEMA heißt dort AKM (steht für "Autoren - Komponisten - Musikverleger"). Deren Website ist leider nicht so ausführlich, wie die der GEMA. Du kannst aber gerne selbst mal mit der AKM Kontakt aufnehmen bzw. online Infos saugen: http://www.akm.co.at/ !

Leider gibt die Website keine Tarifauskünfte, sonst hätte ich Dir das dort schnell gesaugt. Aber fällig werden Gebühren sowohl bei der Liveaufführung der eigenen WErke als auch bei der Online-Verwertung ("...Auch für die Nutzung von Musik durch interaktive öffentliche Wiedergabe / Zurverfügungstellung ist eine Nutzungsbewilligung von der AKM zu erwerben. Die den Urhebern und Leistungsschutzberechtigten durch das Urheberrechtsgesetz eingeräumten Rechte und Ansprüche gelten auch im "Medium Internet"...)

Insofern macht es wohl nur verwaltungstechnische Unterschiede und eventuell in Bezug auf die Höhe der Tarife, wo Du geschützte Werke - und seien es auch Deine eigenen - gerade aufführst.

UND: es macht auch keinen Unterschied bzgl. der Zahlungsverpflichtung, weil fast alle Verwertungsgesellschaften sogenannte "Gegenseitigkeitsvereinbarungen" getroffen haben. Sprich: die deutsche GEMA kassiert stellvertretend für die AKM, wenn österreichische Werke in D aufgeführt werden - und umgekehrt. Das Spiel kannst Du mit fast jedem Land auf dem Globus spielen.

Viele Grüße
 
1) Großes Dankeschön and Bernd, hab jetzt einen kleinen Überblick.

FAKT = bei GEMA-Mitgliedschaft kostet auch die Verwertung der eigenen Werke eine Urheberabgabe.
Da hätt ich noch 2 Fragen

1)Muss man da Mitglied sein, um eigene Songs aufführen zu dürfen? Das kann einem doch nicht vorgschrieben werden, oder?

2) Wenn man Mitglied ist, dann müsste man doch das Geld (zumindest einen Teil davon) das man für seinen eigenen Auftritt bezahlt wieder zurückbekommen. Die GEMA/AKM ist doch dazu da, dass sie das Geld an die Künstler weiterverteilt (in dem Fall an mich selbst).
 
ronnie schrieb:
1) noch 2 Fragen:
1)Muss man da Mitglied sein, um eigene Songs aufführen zu dürfen? Das kann einem doch nicht vorgschrieben werden, oder?

"MÜSSEN" tut man gar nichts. Sprich: niemand kann einem verbieten seine eigenen Werke aufzuführen. NUR: wenn diese Werke bei einer Verwertungsgesellschaft (GEMA oder AKM) geschützt sind, ist für die Verwertung (= Aufführung oder CD-Veröffentlichung oder Internet-Veröffentlichung) eine Lizenzgebühr fällig. Das ist auch dann der Fall, wenn der Autor seine eigenen Werke als eigener Veranstalter auf die Bühne stellt oder auf der eigenen privaten Website veröffentlicht.


2) Wenn man Mitglied ist, dann müsste man doch das Geld (zumindest einen Teil davon) das man für seinen eigenen Auftritt bezahlt wieder zurückbekommen. Die GEMA/AKM ist doch dazu da, dass sie das Geld an die Künstler weiterverteilt (in dem Fall an mich selbst).

Right! Allerdings kenne ich das Ausschüttungssystem der AKM nicht (ist aber eine gute Anregung, mich da mal bei Gelegenheit einzuarbeiten.

In Deutschland hingegen "rechnet" sich eine GEMA-Mitgliedschaft nur dann, wenn man entweder Airplays (also Radio-/TV-Einsätze seines/seiner Kompositionen) hat oder häufig live mit seinen Songs auftritt (noch dazu in möglichst vielen GEMA-Bezirksbereichen in Deutschland, weil es seit ein paar Jahren das sog. PRO-Abrechnungsverfahren gibt, das für Autoren m.E. überaus ungerechte Veränderungen (zum Negativen!) bewirkt hat.

Wie das in Österreich gehandhabt wird, kann ich aber aus der Hüfte geschossen im Moment nicht beantworten.

Die AKM ist aber prinzipiell auch eine Organisation, die dazu da ist, dafür zu sorgen, dass die Autoren Geld für die Verwertung Ihrer Kompositionen/Texte erhalten.

LG
 
rockbuerosued schrieb:
Seit Januar 2005 gibt es im U-VK-Tarif der GEMA eine Modifizierung. Danach müssen auch bei Veranstaltungen mit "geladenen Gästen" Urheberrechtsabgaben gezahlt werden.
Entscheidend ist alleine, ob urheberrechtlich geschütztes Material (Eure 50 Coverversionen) zur Aufführung gelangt.

Als Berechnungsbasis nimmt die GEMA die Produktionskosten ...
...
Der Hallenvermieter oder der Gastronom bleiben da außen vor. Erster wird von der GEMA nur dann in Regress genommen, wenn der eigentliche Veranstalter nicht (mehr) zahlungsfähig ist.

Viele Grüße

Hallo!

Wenn ich das ganze so lese, habe ich ein größeres Problem.
Folgendes soll sich demnächst abspielen:

Ein Kinder- und Jugendchor mit Instrumentalbegleitung will bei einer Jubiläumsfeier in einem Festzelt vor ca. 400 geladenen Gästen bis zu 3 Lieder als Überraschung für die Jubilare vortragen.
Somit (wegen dem Überraschungseffekt) sollten die Jubilare, der auch Veranstallter ist, keine Kenntnisse von den evtl. GEMA pflichtigen Liedern haben. Können diese also auch nicht anmelden.
An weiteren Tagen treten Bands, bzw. DJs auf für die 100%ig GEMA gezahlt worden ist oder noch wird.
Die Texte der Lieder sind komplett, bis auf eine Zeile in einem Lied von den Kindern und Jugendlichen selbst geschrieben worden.
Die Liedmelodien und Begleitung sollten nahe am Original sein.:redface:

Meine Fragen dazu:
Ist mit der wohl pauschalen GEMA Gebühr für die anderen offiziellen Acts auch unser "Überraschungs-Gig" abgedeckt?

Kann der Veranstalter für unseren Vortrag von der GEMA nachträglich belangt werden?

Meine größten Kopfschmerzen:
Kann ich als Verantwortlicher dieses Jugendchors (normalerweise in anderer Funktion) persönlich belangt werden, d.h. kann ICH haftbar gemacht werden?

Ggfs. wenn es an dem ersten "Überraschungsabend" gut läuft, sollen die Lieder auch an den anderen Tagen der Jubiläumsfeier "gerockt" werden.

Über noch ein paar Infos zu "meinem Fall" würde ich mich freuen.

...Oder sollen wir das ganze lieber sein lassen und stattdessen was basteln?..:screwy::(:screwy:


Andreas
 
@ AndreasW

Normalerweise sind alle öffentlichen Veranstaltungen GEMA-pflichtig, bei denen urheberrechtlich geschütztes Material aufgeführt wird.

Wir hatten mal den Fall, dass bei einer Theateraufführung in nur einer Szene ein Violinist im Hintergrund durch das Bühnenbild ging und dabei ca. 10 Takte spielte. Fazit: die komplette Aufführung wurde GEMA-pflichtig.

Aber in Eurem Fall - und auch um den Überraschungseffekt nicht zu zerstören:

Ich darf Dir jetzt nicht sagen, dass ich es riskieren würde. Ich darf Dir jetzt auch nicht sagen, dass sich die GEMA wegen der einen Textzeile und der ggf. Bearbeitung eines aufgeführten Originalstückes nicht so haben sollte.

Zumal die anderen beiden Veranstaltungstage ja offenbar bei der GEMA gemeldet sind/werden.

Ich darf Dir jetzt auch nicht sagen, dass ich denke, dass man im worst case dafür mit der zuständigen GEMA-BD sollte reden können/müssen...

"Veranstalter nachträglich belangt werden?..."
Prinzipiell hat die GEMA das Recht für nicht gemeldete Veranstaltungen einen sogenannten 100-prozentigen KK-Aufschlag zu verlagen (also das doppelte der Normalgebühr). ABER: siehe oben...

"Kannst Du persönlich haftbar gemacht werden?..."
Nicht von der GEMA, weil Du ja nicht Veranstalter bist. Es könnte höchstens der Veranstalter die mögliche GEMA-Rechnung als Regressforderung an Dich weiterreichen.

ABER: ich würde in diesem Falle nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Auch GEMA-Sachbearbeiter sind vernünftige Menschen mit denen man reden kann - meine ganz persönliche Erfahrung über viele Jahre.

LG
 
@rockbuerosued:
Ein dickes DANKE für die ausführliche und sehr hilfreiche Antwort auf meine Fragen.:great:
Ich denke, ich hab's verstanden. ;)

...das sind so Dinge über die ich mir noch nie richtig Gedanken gemacht habe.
"Damals" vor 15 Jahren als ich das Musikmachen quasi an den Nagel gehängt habe,
waren die Gigs so klein, da waren wir froh, wenn überhaupt jemand gekommen ist.
Und wenn es die Herrn in grün mit der weißen Mütze wegen Lärmbelästigung waren. :D


Andreas
 
Ein anderer Fall zum Thema GEMA-Gebühren:

Nehmen wir an wir haben eine kleine Nachwuchsband. Nehmen wir weiter an diese Band covert gerne bekanntere Musikstücke, weil es mit dem eigenen schreiben von Liedern nicht gerade schnell vor sich geht. Nun gehen wir davon aus, dass diese Band für ihre Freunde in einem Jugendcafé einen Auftritt machen will, der leider aus der Sicht der GEMA schon als öffentlich gilt. Um folglich keinen Stress mit der GEMA zu bekommen entscheiden sich diese hypothetischen Musiker die gecoverten Songs irgendwie der GEMA zu melden. Auf der Homepage finden sie eine Tabelle mit bestimmten Kosten, die von der Größe des Raumes und dem Eintrittsgeld der "Veranstaltung" abängen.

Die Band weiß jedoch nicht wie sie mit diesen Kosten umgehen soll. Sind die nun pro Lied oder für die gesamte Veranstaltung ?

Was meint ihr dazu?
 
LaeWahn schrieb:
Nun gehen wir davon aus, dass diese Band für ihre Freunde in einem Jugendcafé einen Auftritt machen will, der leider aus der Sicht der GEMA schon als öffentlich gilt. ?

Hi, fragt mal ob das Jugendcafe eventuell a) "anerkannter Jugendhilfeträger" ist und b) mit der GEMA eine Tarifvereinbarung nach WR-OKJE ("Jugendtarif der GEMA) abgeschlossen hat. Vielleicht treten die dann als "Mitveranstalter" mit der Band auf und das Konzert kann über die "Jugendtarif"-Pauschale abgewickelt werden.
(NACHTRAG: das Konzert darf maximal 5 € Eintritt kosten!)
Details zum GEMA-Jugendtarif gibt es hier: http://www.gema.de/kunden/aussendienst/tarife/wr_okje_tarif.shtml


Auf der Homepage (Anm. der GEMA) finden sie eine Tabelle mit bestimmten Kosten, die von der Größe des Raumes und dem Eintrittsgeld der "Veranstaltung" abängen.
Die Band weiß jedoch nicht wie sie mit diesen Kosten umgehen soll. Sind die nun pro Lied oder für die gesamte Veranstaltung ?

Die von der GEMA veröffentlichten Zahlenwerte beim hier normalerweise zum Ansatz kommenden U-VK-Tarif beziehen sich auf die Gesamtveranstaltung. Was der Gig an Lizenzgebühr kostet ist von den beiden Faktoren "RAumgröße" und "Eintrittspreis" abhängig. Das lässt sich dann leicht aus der Tabelle herauslesen.

Nachtrag: der U-VK-Tarif findet sich hier: http://www.gema.de/kunden/aussendienst/tarife/u_vk_tarif.shtml

UND: es kommen noch 7 % Umsatzsteuer drauf.

Hoffe, die Frage ist damit beantwortet...

LG
 
Das soll dann also heißen, dass wenn dieses Jugendcafé 187,50€ jährlich an die GEMA abdrücken würde könnte die Band dort an bis zu 16 Tagen im Monat Konzerte dort geben ohne immer wieder irgendwelche Formulare zur GEMA zu schicken ?
 
LaeWahn schrieb:
Das soll dann also heißen, dass wenn dieses Jugendcafé 187,50€ jährlich an die GEMA abdrücken würde könnte die Band dort an bis zu 16 Tagen im Monat Konzerte dort geben ohne immer wieder irgendwelche Formulare zur GEMA zu schicken ?

Right! Die Pauschale fließt dann in den GEMA-Gesamttopf, sprich die Einzelausschüttung fällt flach.

Da aber in diesem Jugendkultursegment ohnehin die meist jungen Bands vielfach Bon-Jovi-rauf-und-Nirvana-runter-covern trifft es nicht gerade die ärmsten Musiker, wenn für eine Liveaufführung mal so gut wie keine Tantiemen rausspringen.

WICHTIG ist einzig und alleine, dass damit wieder viel mehr Newcomerbands zu AUFTRITTEN kommen.

Dazu stehe ich - auch wenn der Deutsche Rock- und Popmusikerverband/DRMV mir deswegen in seinem aktuellen Vereinsblatt eine reingewürgt hat.

Aber zum DRMV muss man eigentlich nichts mehr sagen... - oder doch?

LG
 
...ja bitte, sag' uns was über den DRMV, mit dem- sofern ich das richtig verstanden habe- heftig im Knatsch bist...:twisted:
 
Tobeman schrieb:
...ja bitte, sag' uns was über den DRMV, mit dem- sofern ich das richtig verstanden habe- heftig im Knatsch bist...:twisted:

Ich kann einen Teil meiner Freizeit entweder damit verbringen, MusikerInnen - u.a. auch hier im Board - von Nutzen zu sein oder andererseits diese Zeit mit meinem Rechtsanwalt verbringen, um auf Klage/n des O.S. aus L. aka dieser Verein zu reagieren. Ähnliche Erfahrung haben schon etliche wirklich seriöse Personen aber auch Medien in diesem Lande sammeln müssen.

Ich für meinen Teil, habe mich schon vor Jahren dafür entschieden, zum Nutzen der Szenen und Bands zu arbeiten. Das andere wäre vergeudete Zeit!

Insofern bitte ich um Verständnis, dass ich zu diesem Verein nichts mehr sage. Was nicht heißt, dass ich mich nicht 105prozentig wehre, wenn er mir mal wieder auf die Zehen steigt.

Wenn Du trotzdem mal eine Realsatire lesen willst, dann klick hier . Da steht eigentlich vieles davon drin, wie O.S.ausL. arbeitet.

Ist es nicht auch ein nachdenkliches Zeichen, dass spyrotone seit über einer Woche auf sein Posting zu diesem Verein keine Antwort bekommen hat (bis auf Dich heute)?

In solche Threads schreibe ich aus Prinzip nichts rein, obwohl ich nach bald 25 Jahren Erfahrungen mit besagtem Menschen ganze Bücher schreiben könnte.

Meiner Meinung nach muss jeder seine eigenen Erfahrungen mit besagtem Verein machen. Ich muss mich da nicht vor drängen oder Erlebtes zum Besten geben. Wie gesagt: wenn Du mal Zeit hast, ließ den oben verlinkten Artikel, als wir uns mal wieder gegen eine Attacke des besagten Herren wehren mussten.

lg.
 
Aso. Gibt es denn einen anderen Interesssen-Verein/Verband?:confused:
 

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