rockbuerosued schrieb:
Seit Januar 2005 gibt es im U-VK-Tarif der GEMA eine Modifizierung. Danach müssen auch bei Veranstaltungen mit "geladenen Gästen" Urheberrechtsabgaben gezahlt werden.
Entscheidend ist alleine, ob urheberrechtlich geschütztes Material (Eure 50 Coverversionen) zur Aufführung gelangt.
Als Berechnungsbasis nimmt die GEMA die Produktionskosten ...
...
Der Hallenvermieter oder der Gastronom bleiben da außen vor. Erster wird von der GEMA nur dann in Regress genommen, wenn der eigentliche Veranstalter nicht (mehr) zahlungsfähig ist.
Viele Grüße
Hallo!
Wenn ich das ganze so lese, habe ich ein größeres Problem.
Folgendes soll sich demnächst abspielen:
Ein Kinder- und Jugendchor mit Instrumentalbegleitung will bei einer Jubiläumsfeier in einem Festzelt vor ca. 400 geladenen Gästen bis zu 3 Lieder als Überraschung für die Jubilare vortragen.
Somit (wegen dem Überraschungseffekt) sollten die Jubilare, der auch Veranstallter ist, keine Kenntnisse von den evtl. GEMA pflichtigen Liedern haben. Können diese also auch nicht anmelden.
An weiteren Tagen treten Bands, bzw. DJs auf für die 100%ig GEMA gezahlt worden ist oder noch wird.
Die Texte der Lieder sind komplett, bis auf eine Zeile in einem Lied von den Kindern und Jugendlichen selbst geschrieben worden.
Die Liedmelodien und Begleitung sollten nahe am Original sein.
Meine Fragen dazu:
Ist mit der wohl pauschalen GEMA Gebühr für die anderen offiziellen Acts auch unser "Überraschungs-Gig" abgedeckt?
Kann der Veranstalter für unseren Vortrag von der GEMA nachträglich belangt werden?
Meine größten Kopfschmerzen:
Kann ich als Verantwortlicher dieses Jugendchors (normalerweise in anderer Funktion) persönlich belangt werden, d.h. kann ICH haftbar gemacht werden?
Ggfs. wenn es an dem ersten "Überraschungsabend" gut läuft, sollen die Lieder auch an den anderen Tagen der Jubiläumsfeier "gerockt" werden.
Über noch ein paar Infos zu "meinem Fall" würde ich mich freuen.
...Oder sollen wir das ganze lieber sein lassen und stattdessen was basteln?..:screwy:
:screwy:
Andreas