Oh Mann, das ist ja gefährlich, was hier für ein Haufen an Fehlinformationen präsentiert wird! Dieser Thread sollte zu 80% gelöscht werden, weil viele Aussagen schlichtweg falsch sind.
Um es in einfachen Worten zu sagen:
Wer bei einer öffentlichen Veranstaltung von der GEMA verwaltetes Material aufführt, der muss an die GEMA eine Gebühr entrichten, die sich nach dem verlangten Eintritt und der Größe des Veranstaltungsraumes in qm richtet. Und dabei ist es egal, ob da 1 oder 1.000.000 Leute stehen. Für Live-Konzerte kann man hier nachlesen, was das kostet:
http://www.gema.de/media/de/ad_kundengr/gema_veranstaltung_tarif.pdf
Bei dem von der GEMA verwalteten Material spiel es auch keine Rolle, ob es von Hans Müller, Bon Jovi oder sogar von einem selbst ist. Solange es zum GEMA-Repertoire gehört, muss gezahlt werden. Wie schon richtig gesagt, zahlt hier in der Regel der Veranstalter. Die Bands selbst haben damit selten was zu schaffen, außer dem Veranstalter mitzuteilen, dass sie GEMA-Material aufführen. Unterhält der Veranstalter einen Generalvertrag mit der GEMA, zahlt er nicht pro Veranstaltung, sondern eine Pauschale für einen Zeitraum, in dem er dann eine bestimmte Anzahl von Konzerten veranstalten darf. Die genauen Zahlen kenne ich hier nicht.
Egal ist es ebenfalls, ob man ein einziges Lied spielt oder 6 Stunden lang Metallica rauf- und runterdüdelt, die Gebühren bleiben die gleichen.
Eigentlich recht einfach.