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Gema-Gebühren für Song covern???

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mir hat letztens jemand erzählt dass ich gema-gebühren bezahlen muss wenn ich bei einem gig einen song covere.
ich war allerdings davon ausgegangen dass das nur beim remixen der fall ist.
was stimmt denn jetzt???
 
Eigenschaft
 
Soweit ich weiß beim gig nichts. Ich glaube zwar dass die band das verlangen könnte aber kann mir nicht vorstellen dass Placebo beim Where's my Mind covern etwas an die pixies oder deren rechteinhaber gezahlt haben.
Also dürfte das kein problem sein solange euch die Band die ihr covert nicht persönlich hasst oder so ;)
Die sind ja im grunde eh alle froh, je öfter sie gespielt werden, egal wo, desto bekannter werden sie.
 
wenn die gema davon weiss das ihr als band bzw. die veranstaltung bei der ihr spielt...cover songs bzw. nicht eure eigenen songs spielt, müsst ihr oder der veranstalter gema gebühren bezahlen.

Meistens(wenn auch nichts schriftlich oder vertraglich festgehalten ist) übernimmt der veranstalter die gema gebühren. Der Veranstalter kann aber auch von euch verlangen das ihr für die gebühren aufkommt.
 
ich wollte bei ner schilveranstaltung ( wir machen da wahrscheinlich son bandabend mit schülerbands) pushed again von den hosen spielen und wollt wissen ob ich da was bezahlen muss
 
GEMA-Gebühren müssen nur bei öffernlichen Auftritten, wo ihr Geld verlangt bwzahlt werden. Und dann ist aich der Veranstelter dafür Verantwortlich, dass die Gebühren bezahlt werden. Dh. bei einem Schulfest müsst ihr keine GEMA-Gebühren zahlen

cu Direwolf
 
Vorsicht! Ob Eintritt oder nicht - GEMA wird bei allen öffentlichen Aufführungen (und auch eine größere private Hochzeitsfeier o.ä. kann u.U. im Sinne der GEMA "öffentlich" sein) fällig. Am Eintrittsgeld und der Menge an Zuschauern entscheidet sich dann die Höhe der Gebühren.

In dieser Frage geht immer vieles durcheinander. Das eine ist eine evtl. erforderliche Genehmigung (Remixen, Cover aufnehmen und neu verkaufen...) der Urheber, das andere ist die Vergütung (GEMA).
Sprich: Das covern der Hosen-Songs kann euch niemand verbieten, aber GEMA wird u.U. trotzdem fällig.

Kleiner Tipp am Rande: Lasst das als offizielle Schulveranstaltung laufen. Denn die Schulen (bzw. die Kommune als Schulträger) haben in den meisten Fällen Generalverträge mit der Gema, die alles mögliche (oft auch solche Veranstaltungen) bereits mit abdecken...

Jens
 
Solange Ihr nur live spielt und nicht der Veranstalter seid, könnt Ihr spielen, was Ihr wollt.
Der Veranstalter muß für eine öffentliche Veranstaltung mit live Musik eigentlich immer an die Gema zahlen (soweit ich weiß) und dabei richtet sich der Betrag auch nicht nach den Titeln, sondern nach der Anzahl der Zahlenden Gäste.

Es kann sein, daß Ihr eine Gemaliste ausfüllen müsst.Dabei kann es vorkommen, daß euch der Veranstalter bittet, nur eigene Songs einzutragen. Ich glaube, dann muss er, so Ihr nicht bei der Gema angemeldet seid keine ohne weniger Gebüren abdrücken (berichtigt mich bitte, wenn ich Schrott erzähle)

Wenn Ihr Freunde habt, die bei der Gema angemeldet sind, dann schreibt ruhig ein paar von deren Stücken in die Liste, weil die dann dafür Geld bekommen.

Kompliziert für euch wird es erst, wenn Ihr gecoverte Stücke auf CD rausbringen wollt. Dann benötigt Ihr eine Genemigung vom entsprechenden Künstler. An die Gema müsst Ihr dann ebenfalls Abdrücken, aber dieser Betrag richtet sich nicht nach dem Stück.
Diese Gebüren sind glaub ich ebenfalls Pauschalen nach bestimmten Richtlinien.

Aha, also bekommt der gecoverte Künstler sein Geld, wenn sein Stück z.B. bei einem Radiosender in der Playlist steht oder auf ner Gemaliste. Richtig.

Vor der Höhe der Gebüren braucht Ihr euch nicht zu fürchten, Ich hab mal ausgerechnet: wenn man eine Komplette CD (ca. 15 Tietel) covern würde währe man bei etwa einem Euro pro CD. Wenn man die CD selbst produziert hat und blos die Pressung und die Gebür bezahlen muß lässt sich damit leben und immer noch etwas Gewinn einfahren.

Am besten, Ihr geht mal auf die Seiten der Gema oder kauft euch ein Buch (da gibts ja mitlerweile einige), denn ich kann natürlich keine Garantie für die Richtigkeit meiner Angaben geben.
 
Also grundsätzlich stimmt es: Jede Öffentliche Aufführung und das ist nicht nur der Titel im Radio sondern auch der Gig, ist GEMA-pflichtig. Die Gebühren richten sich nach verschiedenen Faktoren, das ist relativ kompliziert, ist jedoch unabhängig von den Titeln. Meist wird keine Titelliste verlangt. Wird jedoch eine Titelliste verlangt, solltet ihr sie natürlich auch wahrheitsgemäß ausfüllen. Möglichst viele eigene Titel zu spielen und dann auch in der Liste aufzuführen bringt im Gegenteil gerade dann was, wenn Eure eigenen Titel bei der GEMA gemeldet sind. Denn dann kassiert Ihr für Euren eigenen Gig auch noch mal was von der GEMA-Gebühr. Aber der Veranstalter muss die GEMA so und so bezahlen, egal ob ihr eigene Titel spielt oder was von den Beatles, von Heino oder von Guns N' Roses.
 
Coole Idee, ne Heino-Nummer hab ich noch nicht im Programm :D !!!


Heino ohne Brille: :confused:

Heino mit Brille: :cool:
 
Zu den Kosten bei einem Auftritt: Wie Jens sagte, müsst ihr jeden öffentlichen Auftritt melden, aber soviel ich weiß, muss man nix zahlen, wenn man nicht mehr als 1€ Eintritt verlangt.
 
Falsch. Es kostet nicht viel, aber kostet immer. Ein Bekannter von mir macht alle 2-3 Wochen Konzerte mit freiem Eintritt in seiner Kneipe, muss anmelden und zahlen.

ciao,
Stefan
 
da blickt doch kein mensch durch :confused: :confused: :confused:
also jetzt nochmal die ganz konkrete frage: wenn ich jetzt auf nem schulfest wo kein eintritt verlangt wird ein gecoerten song spiele muss ich da nu was bezahlen?? und wenn ja wieviel undgefähr?
 
Die Meldepflicht liegt generell beim Veranstalter. Also: sprich mit der Schule.
ciao,
Stefan
 
Wir haben im Vertrag eine Klausel drin das sich der Veranstalter um die Gema kuemmern muss. So kommt da ueberhaupt keine Diskussion auf.

Bei den meisten Gigs die wir gespielt haben mussten wir fuer den Veranstalter eine Gema-Liste ausfuellen die er dann einreicht und die Gebuehren bezahlt. Die Liste wird dafuer verwendet um den angemeldeten Kuenstlern ihr Geld zukommen zulassen. Gebuehr muss man schon fuer Feiern ab 20 Leuten bei denen Musik laeuft bezahlen und wenn es nur eine Partie im eigenen Keller ist. Normalerweise wird bei sowas aber kein Gemapruefer vorbei kommen im Gegensatz zu Konzerten fuer die Werbung gemacht wird.

Ist allerdings wirklich der Fall das wenn man seine eigenen Songs bei der Gema angemeldet hat ( Hat uebrigens nix mit damit zutun seine Rechte an den Songs anzumelden was viele verwechseln. Bei der Gema gehts nur darum das der Keunstler Knete bekommt wenn seine Lieder gespielt werden ) man Geld dafuer bekommt auch wenn man sie selbst spielt. Lohnt sich fuer bands die einige Konzerte im Jahr spielen.

Die meisten Kneipen haben einen allgemeinen Gema-Vertrag der eben Musik von CD etc. abdeckt muessen allerdings fuer Live-Veranstaltungen meistens extra noch bezahlen.
 
Wie ist das nun genau?
Wir planen eine Schulveranstaltung mit Live OpenAir. Müssen wir GEMA bezahlen und wenn ja wie viel? Wann gilt eine Veranstaltung als Schulveranstaltung? Dürfen da nur Schüler oder auch ehemalige kommen?

Kennt jemand 'ne gute Seite mit Info's über GEMA Gebühren? www.gema.de ist ja echt das letzte. :(
 
Wendet Euch mal an eure Schulleitung. Die werden Euch da weiterhelfen können.

In einem so konkreten Fall hier im Forum Tipps zu geben, gerät schnell in die Ecke "unerlaubte Rechtsberatung", ausserdem ist euch mit Halbwissen hier nicht gedient, wenn es drauf ankommt.

Nur soviel: eine Schulveranstaltung ist es in der Regel dann, wenn die Schule der offizielle Veranstalter ist.

Jens
 
Caesar schrieb:
Aber der Veranstalter muss die GEMA so und so bezahlen, egal ob ihr eigene Titel spielt oder was von den Beatles, von Heino oder von Guns N' Roses.

Das stimmt so nicht.

Wenn der Veranstalter anhand der von der Band ausgefüllten Musikfolge nachweisen kann, daß nur GEMA-freies Repertoire gespielt wurde (also nur von Autoren, die nicht in der GEMA oder einer der weltweiten Schwestergesellschaften sind), dann zahlt er auch _keine_ GEMA.
 
Wie Jens schon sagt, behält sich die GEMA als Vertretung der Urheber grundsätzlich das Recht vor, eine Anmeldung zu Verlangen. Dabei hängen die Gebühren nicht nur vom Eintritt ab. Eine Gebührenpflicht besteht zB auch definitiv, wenn zB eine BMW-Vertretung für eine eintrittsfreie Vorstellung eines neuen Autos eine Band oder einen DJ engagiert.

Die Gebührenpflicht trifft aber immer den Veranstalter - die auftretenden Künstler sind lediglich angehalten, für den Veranstalter eine Liste der aufgeführten Werke zu erstellen.
 
Irgendjemand hat jetzt mal ne Story erzählt, dass zwei Musiker jeweils ein paar Songs bei der GEMA angemeldet haben und dann jeder auf seinen Konzerten die Songs von dem andern spielt (oder zumindest indie Liste reinschreibt). So kriegen sie ständig GEMA-Auszahlungen.

Kann das stimmen?
 

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