E
engineer
HCA Recording
Soweit mir bekannt, erhebt die GEMA direkt, bzw indirekt Gebühren auf Computer-Hardware wie USB-Sticks, CD-R, Computer an sich, (und noch einigem mehr), mit der Begründung, dass dort Musik verbreitet wird und gespeichert werden kann. Dazu folgender Sachverhalt Nummer1:
Wie sind Klang-CHIPS einzustufen, die eine fest eingebaute Melodie abspielen?
Nehmen wir den Fall, es wird ein sehr bekanntes Musikstück abgespielt, dass der GEMA unterliegt - Daraus folgt sicher eine GEMA-Pflicht, in welcher Höhe auch immer - man kann annehmen, dass es sich nach den Verkaufzahlen richtet.
Wie verhält es sich aber, wenn nur einfache Akkordfolgen gespielt werden bzw eine Melodie, die zufällig einem bei der GEMA registrierten Werk entspricht? - also ab wann ist etwas "Musik"? Wie sind da die Erfahrungen?
Nehmen wir dazu noch den Fall eines Musikers, der bei der GEMA registriert ist. Diese müssen alle Werke melden. Ab wann muss eine Melodie gemeldet werden?
Weiterer Punkt:
Wie sind Klang-CHIPS einzustufen, die eine vaiable Melodie abspielen können? Sind das eher Musiksynthesizer mit Sequenzer oder sind es eher MIDI-Player?
Wie wäre ein solches Konfigurationsfile einzustufen? Wie ein MIDI? - also GEMA-pflichtig, wenn das Werk GEMA-pflichtig ist?
Nächste Variante:
Es exisitiere eine FPGA-Musik-Workstation (unschuldig guck), die Klänge erzeugen kann und selbständig Musik abspielt und in welche Programmierfiles geladen werden können, die dazu führen, dass dort ein GEMA-Titel rauskommt. Wer muss die GEMA zahlen? Der Workstation-Erfinder oder der In-den-Markt-Bringer der Workstation oder der, der die Musik im Programmierfile einbaut- (Im vorliegenden Fall sind Musikdaten von den Programmierdaten nicht notwendigerweise getrennt und die Workstation ist virtuell, sodass sie auch käuflicher Hardware von Drittanbietern laufen kann).
Bezogen auf den PC-Markt ist es so, als würde jemand ein Betriebssystem DOS zur Verfügung stellen, dass - sobald es in den PC geladen wird - losdudelt.
Damit wäre die GEMA sicher abgegolten, weil PCs schon erfasst sind. Oder? Alternativ wäre es ein normales Musikprogramm, das das Betriebssystem zum Abspielen bringen kann, also die klassichen Musikprogramme wie Cubase oder Logic und es bräuchte noch ein MIDI, dass dann selber GEMA-pflichtig wäre.
Wieder zurückgedacht auf den realen Fall: Sollte man das Programmierfile für die Hardware von den Musikdaten trennen? Dann wäre es doch eine Software die wie Cubase einzustufen wäre und damit alleine noch nicht GEMA-pflichtig. Die Demo Sounds müssten getrennt publiziert werden, nehme ich an.
Wie ist da die laienhafte Sicht der Leserschaft?
Wie sind Klang-CHIPS einzustufen, die eine fest eingebaute Melodie abspielen?
Nehmen wir den Fall, es wird ein sehr bekanntes Musikstück abgespielt, dass der GEMA unterliegt - Daraus folgt sicher eine GEMA-Pflicht, in welcher Höhe auch immer - man kann annehmen, dass es sich nach den Verkaufzahlen richtet.
Wie verhält es sich aber, wenn nur einfache Akkordfolgen gespielt werden bzw eine Melodie, die zufällig einem bei der GEMA registrierten Werk entspricht? - also ab wann ist etwas "Musik"? Wie sind da die Erfahrungen?
Nehmen wir dazu noch den Fall eines Musikers, der bei der GEMA registriert ist. Diese müssen alle Werke melden. Ab wann muss eine Melodie gemeldet werden?
Weiterer Punkt:
Wie sind Klang-CHIPS einzustufen, die eine vaiable Melodie abspielen können? Sind das eher Musiksynthesizer mit Sequenzer oder sind es eher MIDI-Player?
Wie wäre ein solches Konfigurationsfile einzustufen? Wie ein MIDI? - also GEMA-pflichtig, wenn das Werk GEMA-pflichtig ist?
Nächste Variante:
Es exisitiere eine FPGA-Musik-Workstation (unschuldig guck), die Klänge erzeugen kann und selbständig Musik abspielt und in welche Programmierfiles geladen werden können, die dazu führen, dass dort ein GEMA-Titel rauskommt. Wer muss die GEMA zahlen? Der Workstation-Erfinder oder der In-den-Markt-Bringer der Workstation oder der, der die Musik im Programmierfile einbaut- (Im vorliegenden Fall sind Musikdaten von den Programmierdaten nicht notwendigerweise getrennt und die Workstation ist virtuell, sodass sie auch käuflicher Hardware von Drittanbietern laufen kann).
Bezogen auf den PC-Markt ist es so, als würde jemand ein Betriebssystem DOS zur Verfügung stellen, dass - sobald es in den PC geladen wird - losdudelt.
Damit wäre die GEMA sicher abgegolten, weil PCs schon erfasst sind. Oder? Alternativ wäre es ein normales Musikprogramm, das das Betriebssystem zum Abspielen bringen kann, also die klassichen Musikprogramme wie Cubase oder Logic und es bräuchte noch ein MIDI, dass dann selber GEMA-pflichtig wäre.
Wieder zurückgedacht auf den realen Fall: Sollte man das Programmierfile für die Hardware von den Musikdaten trennen? Dann wäre es doch eine Software die wie Cubase einzustufen wäre und damit alleine noch nicht GEMA-pflichtig. Die Demo Sounds müssten getrennt publiziert werden, nehme ich an.
Wie ist da die laienhafte Sicht der Leserschaft?
- Eigenschaft