Wir können ja auch nicht IMMER gleicher Meinung sein
Die Anwendung bzw. Berücksichtigung der Gagen ist eigentlich auch nichts Neues. Vielleicht hat es deshalb auch häufig mit der Durchsetzung der MVK nicht geklappt
.
Fakt ist doch, dass ein grobes Missverhältnis zwischen dem wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung und dem anzusetzenden Lizenzwert der Veranstaltung bestehen muss, um die MVK anwenden zu können, dürfen, sollen, müssen
Wird dieses Missverhältnis nun durch die Ausgaben aufgrund horrender Gagenforderungen erzeugt, warum sollte dadurch der Lizenzwert einer Veranstaltung ins Missverhältnis gedrückt werden. Wir reden ja darüber, dass Urheber für die Aufführung bzw. Wiedergabe ihres geistigen Eigentums Vergütungen erhalten. Man muss ja auch den Fall betrachten, dass Urheber nicht gleich ausübender Künstler ist. Dann bemisst sich der Lizenzwert aus einem Missverhältnis aufgrund hoher Gagenforderungen der, nennen wir sie mal, Coverband. Das halte ich aus Urhebersicht für bedenklich!
Oder nehmen wir das Beispiel mechanischer Musikwiedergabe. Eine Diskoveranstaltung rückt aufgrund sagenhafter Aufwendungen für die Musikanlage ins Missverhältnis, warum sollten die Urheber deswegen weniger Tantiemen erhalten, wenn die Veranstaltung mit wirtschaftlicherer Planung zum Erfolg hätte werden können?
Ich weiss, dass die Missverhältnisklausel wohl einen der meistdiskutierten Tarife der GEMA darstellt (sie ist ja tatsächlich ein TARIF), die GEMA hat auch in den vergangenen Jahren immer wieder versucht, die Formulierung nicht derart schwammig dastehen zu lassen, ist jedoch beim DPMA immer wieder gescheitert. Insofern wird es wohl immer wieder zu Auseinandersetzungen diesbezüglich kommen, allein weil die Formulierung SO einfach viel zu viele Interpretationen zulässt...
Viele Grüße
Marc