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GEMA bei "privaten" Veranstaltungen

Froce schrieb:
Und wie verträgt sich das mit der MIssverhältnisklausel?
Dann wäre ja 0€ (Eintritt)+ 0€ (Gastroumsatz) + 0€ (Sponsoreneinnahmen)= 0€, davon 10% macht auch 0.

Es gibt bei Anwendung der Missverhältnisklausel eine Mindesgebühr! Das ist beim U-VK-Tarif die linke Spalte 0-1 € und bis 100 qm. Müsste jetzt den U-VK bei der GEMA aufrufen, aber 2005 waren das um die 20,30 €. 2006 ist das sicherlich ein klein wenig mehr.

ABER: Eure Kirche hat sicherlich einen Rahmenvertrag. Dadurch gibt es auf diese rund 20 € nochmals 20 % Gesamtvertragsnachlass und dann kommen 7 % UST drauf.

lg
 
um das thema nochmal auzugreifen....

es wäre der fall, dass eine stufe einen "bunten abend" (theater, tanz und musik auf einer bühne) veranstalten will. für diesen abend ist die aula der schule gemietet. wie gesagt, dort würden tänze (zu "bekannten" songs deren künstler gema-mitglieder sind) auf der bühne stattfinden und die "stufenband" würde auch einige "gema-stücke" spielen....
in diesen saal passen ca. 500 gäste+stufenmitglieder+kellner
eintritt würde keiner genommen, die einzigen einnahmen gingen aus dem getränkeverkauf hervor
gäste wären eigentlich nur lehrer und eltern (bzw. familie) der stufenmitglieder sein. da die (komplette) stufe veranstalter wäre, hätten auch alle gäste eine "persönliche" verbindung zu den veranstaltern?

----> könnte eine solche veranstaltung von der gema noch als privatveranstaltung gesehen werden?
 
um das thema nochmal auzugreifen....

es wäre der fall, dass eine stufe einen "bunten abend" (theater, tanz und musik auf einer bühne) veranstalten will. für diesen abend ist die aula der schule gemietet. wie gesagt, dort würden tänze (zu "bekannten" songs deren künstler gema-mitglieder sind) auf der bühne stattfinden und die "stufenband" würde auch einige "gema-stücke" spielen....
in diesen saal passen ca. 500 gäste+stufenmitglieder+kellner
eintritt würde keiner genommen, die einzigen einnahmen gingen aus dem getränkeverkauf hervor
gäste wären eigentlich nur lehrer und eltern (bzw. familie) der stufenmitglieder sein. da die (komplette) stufe veranstalter wäre, hätten auch alle gäste eine "persönliche" verbindung zu den veranstaltern?

----> könnte eine solche veranstaltung von der gema noch als privatveranstaltung gesehen werden?

Also mit einer derartigen Ausweitung des Veranstalterbegriffes kommst du wohl nicht weiter. Zumal es wohl tatsächlich ja in solchen Fällen selten so sein wird, dass die eine ganze Stufe Veranstalter ist. Im Zweifelsfall wird es immer eine GbR sein, die eben nicht alle als Gesellschafter einschließt. Auch ist eine solche weite Auslegung des Veranstalerbegriffes zur Umgehung des Wortlauts vom Telos des Gesetzes nicht mehr erfasst. Also in der Richtung lässt sich kaum argumentieren, es bleibt bei dem was zuvor gesagt wurde. Und ich denke in deinem Fall bleibt es dann auch bei einer eindeutigen Antwort.
 
Hallo Zusammen,

kommt Fritte aus Nordrhein-Westfalen, so ist die Veranstaltung durch den Gesamtvertrag der GEMA mit dem Kultusministerium NRW unter bestimmten Voraussetzungen als Schulveranstaltung abgegolten, z.B. sofern die Schule bzw. ein Mitglied der Schule (Schüler) Veranstalter ist und die Aula nicht gegen Entgelt gemietet ist.

Mit Baden-Württemberg gibt es ebenfalls solch einen Gesamtvertrag, der sehr ähnlich dem mit NRW ist.

In Rheinland-Pfalz wird bei Eintritt von bis zu 5,00 DM ein Pauschalbetrag fällig, war mal 20,00 DM. Die Eurobeträge weiss ich leider nicht...

In allen anderen Bundesländern wird so weit ich weiss, der "normale" U-VK I bzw. M-U I zugrunde gelegt. Von einer persönlichen Beziehung zum Veranstalter oder gar der Gäste untereinander kann hier aber in gar keinem Fall ausgegangen werden. Die "Ausweitung" des Veranstalterbegriffes spielt für die Öffentlichkeit oder Lizenzierungsverpflichtung keine Rolle. Relevant ist nicht WER die Musik verwertet, sondern wie sie verwertet wird und wer der Empfänger ist.

Grüße
Marc
 
Das ist ein klassischer Fall für die GEMA-Missverhältnisklausel (GEMA-Lizenz sollte 10 % des "geldwerten Vorteils" einer Veranstaltung nicht übersteigen). Die GEMA kommuniziert das nur leider nicht offensiv nach außen!
Ansonsten gilt: Ticketeinnahmen + GastroUMSATZ + ggf. Sponsoreneinnahmen = geldwerter Vorteil.
DAVON 10 % = höher sollte die GEMA-REchnung nicht liegen. Ansonsten formlosen Antrag auf Anwendung der MIssverhältnissklausel an die GEMA schicken (Einnahmenaufstellung beifügen).

Sollte es Probleme geben, ist das Deutsche Patentamt die Beschwerdestelle, an die man sich wenden kann.

lg.


Dazu habe ich jetzt auch eine frage:
ich und zwei Kumpels wolleneine Party in der firma wo ich arbeite veranstalten.
wir erwarten ca 250 Leute und müssen einen Unkostenbeitrag von 5 Euro erheben, weil Kosten durch z.B. die gebuchten djs, Anlagen Verleih etc. entstehen ( Kosten innsgensamt ca. 1300 Euro).
Evtl. wollen wir eine "Freundeliste" erstellen, um die Gema gebühren zu umgehen. Frage ist nur ob das funktioniert..
sollte dies nicht der fall sein: Was heißt geldwerter Vorteil? mal angenommen wir verlangen 5 Euro Unkostenbeitrag pro Freund, so kommen wir bei 250 Leuten auf 1250 Euro. Getränke werden wir auch verkaufen, pro flasche Bier ca. 1,5 euro. Im Endeffekt werden wir also einen Umsatz von (+/-) 2000 Euro haben.
Müssten wir also 10%=200 Euro an die Gema abrichten? oder können wir die kosten die wir haben noch irgendwie berücksichtigen?
bzw. wäre es in diesem fall ohne die 10% klausel günstiger? (gesamte fläche ca. 150m², tanfläche max 70m²)
 
Evtl. wollen wir eine "Freundeliste" erstellen, um die Gema gebühren zu umgehen. Frage ist nur ob das funktioniert..

Ganz ehrlich gesagt: ich glaube nicht, dass das funktioniert. Die GEMA kann ja auch eins und eins zusammenzählen! Im übrigen: wie generierst Du die 250 Leute? Per Handschlag oder individueller Einladung?
Sobald Du Flyer verteilst oder sonstwie WErbung machst, ist es z.B. auch schon vorbei mit "privat".

Was heißt geldwerter Vorteil? mal angenommen wir verlangen 5 Euro Unkostenbeitrag pro Freund, so kommen wir bei 250 Leuten auf 1250 Euro. Getränke werden wir auch verkaufen, pro flasche Bier ca. 1,5 euro. Im Endeffekt werden wir also einen Umsatz von (+/-) 2000 Euro haben.

Zum Geldwerten Vorteil zählt die GEMA die Abendkasse, die Tickets allgemein, den gesamten GastroUMSATZ (nicht den Gastroerlös), ggf. Sponsorenleistungen, Fördermittel etc.
In Eurem Falle rechnest Du mit den 2.000 € schon richtig.

Müssten wir also 10%=200 Euro an die Gema abrichten? oder können wir die kosten die wir haben noch irgendwie berücksichtigen?
bzw. wäre es in diesem fall ohne die 10% klausel günstiger? (gesamte fläche ca. 150m², tanfläche max 70m²)

Die Missverhältnisrechnung wendet man ja nur an, wenn eine Veranstaltung floppen sollte. In Eurem FAlle sehe ich dazu keine Veranlassung.
Nach U-VK-Tarif der GEMA müsstet Ihr bei eine Raumgröße bis 200 qm und bis zu 6 € Eintritt eine GEMA-Gebühr von aktuell 147,20 € zzgl. 7 % UST rechnen (Ab 01.01.2007 erfolgt sicherlich wieder eine geringe Preiserhöhung).

Also lass Dich von so Begrifflichkeiten wie Missverhältnisklausel erst gar nicht verwirren.

Daran solltest Du erst denken, wenn Deine Gesamteinnahmen statt 2000 € vielleicht nur bei 1.000 € liegen sollten. Dann wären 10 % nach Missverhältnis ein Anknüpfungspunkt.

lg.
 
Danke für die Info, werden wohl dann Gema anmelden müssen.
 
Hallo,

nachdem ich alles gelesen habe, stellt sich mir die Frage: Ist eine Betriebsfeier mit <100 Kollegen ohne Anhang privat? Es wird nur ein Unkostenbeitrag fürs Essen erhoben.
Wie ist es mit >100 Leuten?

Inge A.
 
Hallo Inge,

eine Betriebsfeier ist grundsätzlich eine öffentliche Veranstaltung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, da laut § 15 (3) UrhG, wo der Öffentlichkeitsbegriff definiert wird, zwischen den Personen, denen die Musik zugänglich gemacht wird, und zum Veranstalter (hier: Arbeitgeber) eine persönliche Beziehung bestehen muss, damit es sich nicht um eine öffentliche Musikwiedergabe handelt.

Bei einer Betriebsfeier geht die persönliche Verbundenheit zwischen ALLEN KollegInnen in aller Regel nicht über die gemeinsame Ausübung der Beschäftigung hinaus. Zum Arbeitgeber besteht ohnehin seltenst eine persönliche Verbundenheit.

Insofern ist eine Betriebsfeier im Normalfall bei der GEMA anzumelden und durch diese zu lizenzieren, egal, um wieviele Teilnehmer es sich handelt.

Grüße
Marc
 
Hmmm... Erstmal vielen Dank für die Info. Wie ist das mit der Missverhältnisklausel, wenn quasi keine Einnahmen existieren, außer dass jeder einen rein zweckgebundenen Unkostenbeitrag für Essen und Getränke entrichtet?

Inge A.
 
Wie ist das mit der Missverhältnisklausel, wenn quasi keine Einnahmen existieren...

Bei Anwendung der Missverhältnisklausel gibt es eine Mindestlizenzgebühr -> und die definiert sich in Form der "linken Spalte" des U-VK-Tarifs, sprich: 0 - 1 €.

Will heißen: die Mindestgebühr bei Anwendung der Missverhältnisklausel ist identisch mit dem GEMA-Tarif für eine Eintritt-frei-Veranstaltung.

lg.
 
Die Anwendung der Missverhältnisklausel ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, sie beinhaltet daher auch die Begrifflichkeit "im Einzelfall".

Z.B. ist zunächst darzulegen, dass der "Eintritt" tatsächlich ausschließlich NICHT für die Musik oder deren Finanzierung gezahlt wurde. Hast Du beispielsweise einer Band, sagen wir mal, einen dreistelligen Betrag an Gage bezahlt, wird es sicherlich schwierig nachzuweisen, dass dies nicht über den Eintritt finanziert wurde.

Wenn durch solch verhältnismäßig hohe Ausgaben, die noch dazu die Wiedergabe von Musik betreffen, der wirtschaftliche Erfolg einer Veranstaltung ausbleibt, und sich allein schon daraus ein Missverhältnis ergibt, ist die Anwendung der MV-Klausel eher nicht begründet.

Dies nur am Rande zur MV-Klausel. Eine Betriebsfeier ist jedoch sicher nicht auf Wirtschaftlichkeit ausgelegt, nur ist der "Unkostenbeitrag" für eine solche auch eher ungewöhnlich...

Grüße
Marc
 
Hast Du beispielsweise einer Band, sagen wir mal, einen dreistelligen Betrag an Gage bezahlt, wird es sicherlich schwierig nachzuweisen, dass dies nicht über den Eintritt finanziert wurde.
Wenn durch solch verhältnismäßig hohe Ausgaben, die noch dazu die Wiedergabe von Musik betreffen, der wirtschaftliche Erfolg einer Veranstaltung ausbleibt, und sich allein schon daraus ein Missverhältnis ergibt, ist die Anwendung der MV-Klausel eher nicht begründet.

Sorry M-Zee, sehe ich aus der Praxis etwas anders.

Fakt ist, dass die Mehrzahl der Künstler (bzw. die Agenturen im Künstlerauftrag) noch immer mit satten Gagenforderungen durch die Lande tigern und das den Veranstaltern diktieren.

Wenn eine kleine Kulturinitiative ein ebenso kleines (aber meist feines) Open-Air veranstalten will, dann kommen selbst Mittelklasseacts noch immer mit fünfstelligen Fixgagenforderungen an.

Aber auch bei Clubgigs ist und bleibt es schwierig, die Künstler über Beteiligungsdeals mit ins Veranstaltungsrisiko zu nehmen.

Wenn die GEMA also die Gagen als Maßstab nimmt, um die Missverhältnisklausel anzuwenden oder nicht, dann müsste die GEMA erst einmal hergehen und im "eigen Stall" sprich der "Solidargemeinschaft der ausführenden Autoren" diese Praxis durchkauen. Ich denke mal, dass die Solidargemeinschaft da ganz schön durcheinander gewirbelt würde und etliche den RAMMSTEIN-Mitgliedern folgen und aus dieser Solidargemeinschaft austreten würden.

Fragt man einen KÜnstler, warum er so "vermeintlich hohe" Gagenforderungen stellt, bekommt man eine - in vielen Fällen auch verständliche - Kostenkalkulation über den Tross, der über die Produktionskosten zu finanzieren ist.

Also eigentlich wieder ein unsäglicher Kreislauf. Wenn die GEMA hier die Künstlergagen als Maßstab für die Ablehnung der Missverhältnisklausel (zukünftig) anführen will/wird, dann könnte das durchaus zum Eigentor werden.

Bin schon gespannt! ;)

lg.
 
Wir können ja auch nicht IMMER gleicher Meinung sein :)

Die Anwendung bzw. Berücksichtigung der Gagen ist eigentlich auch nichts Neues. Vielleicht hat es deshalb auch häufig mit der Durchsetzung der MVK nicht geklappt :) .

Fakt ist doch, dass ein grobes Missverhältnis zwischen dem wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung und dem anzusetzenden Lizenzwert der Veranstaltung bestehen muss, um die MVK anwenden zu können, dürfen, sollen, müssen :)

Wird dieses Missverhältnis nun durch die Ausgaben aufgrund horrender Gagenforderungen erzeugt, warum sollte dadurch der Lizenzwert einer Veranstaltung ins Missverhältnis gedrückt werden. Wir reden ja darüber, dass Urheber für die Aufführung bzw. Wiedergabe ihres geistigen Eigentums Vergütungen erhalten. Man muss ja auch den Fall betrachten, dass Urheber nicht gleich ausübender Künstler ist. Dann bemisst sich der Lizenzwert aus einem Missverhältnis aufgrund hoher Gagenforderungen der, nennen wir sie mal, Coverband. Das halte ich aus Urhebersicht für bedenklich!

Oder nehmen wir das Beispiel mechanischer Musikwiedergabe. Eine Diskoveranstaltung rückt aufgrund sagenhafter Aufwendungen für die Musikanlage ins Missverhältnis, warum sollten die Urheber deswegen weniger Tantiemen erhalten, wenn die Veranstaltung mit wirtschaftlicherer Planung zum Erfolg hätte werden können?

Ich weiss, dass die Missverhältnisklausel wohl einen der meistdiskutierten Tarife der GEMA darstellt (sie ist ja tatsächlich ein TARIF), die GEMA hat auch in den vergangenen Jahren immer wieder versucht, die Formulierung nicht derart schwammig dastehen zu lassen, ist jedoch beim DPMA immer wieder gescheitert. Insofern wird es wohl immer wieder zu Auseinandersetzungen diesbezüglich kommen, allein weil die Formulierung SO einfach viel zu viele Interpretationen zulässt...

Viele Grüße
Marc
 
Hallo,

über Gagen rede ich ja gar nicht. Mir ging es um eine Betriebsfeier, bei der sich einige Kollegen hinstellen und für andere Musik machen (Coverversionen bekannter Hits - also offenbar GEMA-pflichtig). Die bekommen nicht nur kein Geld dafür, sie müssen sogar wie alle anderen ihr Bier und ihre Bratwurst selbst bezahlen. Der Einfachheit halber wird das Geld für Bier und Bratwurst vorher als eine Art Eintrittsgeld abkassiert.

Grüße
Inge A.
 

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