Pedder79
Registrierter Benutzer
Hm gut, merke, ich hab mich ein wenig verkehrt ausgedrückt.
Also: Briefgeheimnis, wie es in Art. 10 Grundgesetz steht, ist sicherlich hier nicht betroffen. Liegt aber nicht daran, dass es sich um elektronische Nachrichten handelt, die werden erstmal auch erfasst. Im übrigen trifft das Briefgeheimnis nicht nur die Post als Beförderer, sondern in erster Linie den Staat selbst (gelle, liebe Geheimdienste). Zudem strahlt es auch in den privaten Rechtsbereich ab (Grundrechtsbindung im privatrechtlichen Sektor).
Im Prinzip kannst Du selbstverständlich Deine Freundin nicht verfassungsrechtlich belangen, wenn sie Deine Liebesbriefe weitergibt. Kannst halt nur auf privatrechtlich auf Unterlassung klagen, und kriegst damit sogar wahrscheinlich Recht (notfalls Verstoß gegen Treu und Glauben...).
Sicherlich haben wir hier kein einklagbares Recht. Aber, es gebietet sich, insoweit hast Du Recht, wenn Du schreibst, dass es eher 'ne moralische Frage ist, das Briefgeheimnis auch auf andere Bereiche auszuweiten, eben auch in so ein Board. Und eben dann, wenn, wie Jens ja ausgeführt hatte, Empfänger UND Absender vor dem Lesen durch Dritte geschützt werden sollen, ist klar, dass auch der Empfänger hier nicht einfach was weitergeben darf.
Wie schon gesagt, sonst kannst die gesamten Privaten Nachrichten vergessen; bzw. musst halt eben nur das Schreiben, was sowieso jeder lesen darf. Dann kannst auch gleich 'n neues Thema für aufmachen.
Also: Briefgeheimnis, wie es in Art. 10 Grundgesetz steht, ist sicherlich hier nicht betroffen. Liegt aber nicht daran, dass es sich um elektronische Nachrichten handelt, die werden erstmal auch erfasst. Im übrigen trifft das Briefgeheimnis nicht nur die Post als Beförderer, sondern in erster Linie den Staat selbst (gelle, liebe Geheimdienste). Zudem strahlt es auch in den privaten Rechtsbereich ab (Grundrechtsbindung im privatrechtlichen Sektor).
Im Prinzip kannst Du selbstverständlich Deine Freundin nicht verfassungsrechtlich belangen, wenn sie Deine Liebesbriefe weitergibt. Kannst halt nur auf privatrechtlich auf Unterlassung klagen, und kriegst damit sogar wahrscheinlich Recht (notfalls Verstoß gegen Treu und Glauben...).
Sicherlich haben wir hier kein einklagbares Recht. Aber, es gebietet sich, insoweit hast Du Recht, wenn Du schreibst, dass es eher 'ne moralische Frage ist, das Briefgeheimnis auch auf andere Bereiche auszuweiten, eben auch in so ein Board. Und eben dann, wenn, wie Jens ja ausgeführt hatte, Empfänger UND Absender vor dem Lesen durch Dritte geschützt werden sollen, ist klar, dass auch der Empfänger hier nicht einfach was weitergeben darf.
Wie schon gesagt, sonst kannst die gesamten Privaten Nachrichten vergessen; bzw. musst halt eben nur das Schreiben, was sowieso jeder lesen darf. Dann kannst auch gleich 'n neues Thema für aufmachen.