Sternenklang
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Könnte Sie Ihre Meinung nochmal nachträglich ändern ? Wenn es ein großer Erfolg wird und aus dem Privat - Hobby Bereich herauswächst ?Wenn er mit der Urheberin keine Tantiemen o.ä. vereinbart hat, bekommt sie genau gar nix. Er darf lediglich nicht das Gedicht als sein eigenes geistiges Werk ausgeben sondern muss halt an entsprechender Stelle vermerken, wer die Songlyrics verfasst hat.