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b-ballmvp
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völlig wertfrei gefragt: denkst du ein privater Verkäufer eines gebrauchten Gegenstands gibt dir eine Gewährleistung?
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Dann kauf neu. Keine Ersparnis ohne Risiko. Die Schokotorte wollen, aber bitte Zuckerreduziert, Fairtrade-Kakao, Vegan, voll im Geschmack und niedrig im Preis..Die Rechtslage ist mir bekannt, da ich selbst Volljurist bin. "Ausprobieren" ändert btw. nix daran.
So oder so möchte ich, dass mein "neuer" Ampeg nicht geklaut ist und an Tag 5 aus dem Kellerfenster explodiert. Ich kann verstehen, dass dem Verkäufer eine solche Haftung unangenehm ist, für mich als Käufer ist sie essentiell.
Wenn ich Belehrungen von dir brauche, sag ich Bescheid.Dann kauf neu. Keine Ersparnis ohne Risiko. Die Schokotorte wollen, aber bitte Zuckerreduziert, Fairtrade-Kakao, Vegan, voll im Geschmack und niedrig im Preis..
Wenn ich Belehrungen von dir brauche, sag ich Bescheid.
"Gewährleistung" ist die Haftung des Verkäufers für Sach- und Rechtsmängel. Das heisst, der Verkäufer schließt hier seine Haftung dafür aus, dass das Gerät nicht geklaut ist und nicht seit 2007 ein Rattenpärchen im Topteil wohnt (ich vereinfache und spitze das mal zu, in Wahrheit ist es etwas komplexer und selten so spektakulär).
Na, da kriegt man ja direkt Lust, sich an dieser Diskussion zu beteiligen...Wenn ich Belehrungen von dir brauche, sag ich Bescheid.