Garantie vs. Gewährleistung - bei Verkauf auf Käufer übertragbar

  • Ersteller Der Gepuschelte
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völlig wertfrei gefragt: denkst du ein privater Verkäufer eines gebrauchten Gegenstands gibt dir eine Gewährleistung?
 
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Ja, natürlich tut er das. Verkauft er ohne Gewährleistungsauschluss, gibt es diese. Weil das der gesetzliche Normalfall ist.
Alle meine Sachen sind so gekauft. Unter anderem ein Bogner, eine Gibson LP und in den Jahren hatte ich diverse Soldano, Cornford, Fender, Nik Huber, Peavey, Yamaha. Alle gebraucht mit gekauft und so auch wieder verkauft. Gewesen ist nie was.
 
Die Rechtslage ist mir bekannt, da ich selbst Volljurist bin. "Ausprobieren" ändert btw. nix daran.

So oder so möchte ich, dass mein "neuer" Ampeg nicht geklaut ist und an Tag 5 aus dem Kellerfenster explodiert. Ich kann verstehen, dass dem Verkäufer eine solche Haftung unangenehm ist, für mich als Käufer ist sie essentiell.
Dann kauf neu. Keine Ersparnis ohne Risiko. Die Schokotorte wollen, aber bitte Zuckerreduziert, Fairtrade-Kakao, Vegan, voll im Geschmack und niedrig im Preis.. ;)

Ich verstehe deinen Aspekt, und ich verstehe auch dass du als Jurist weißt wie schlecht die Menschen sein können.
Aber vielleicht halten dich die Schauergeschichten aus deinem Berufsfeld fest?

Ein weiser Mann sagte einmal: “The Bitterness of Poor Quality Remains Long After the Sweetness of Low Price is Forgotten”. Und ich glaube, wenn du nur lang genug nach einem Mangel bei einer Gebrauchtsache suchst, wirst du ihn finden.
 
Wenn ich Belehrungen von dir brauche, sag ich Bescheid.

"Gewährleistung" ist die Haftung des Verkäufers für Sach- und Rechtsmängel. Das heisst, der Verkäufer schließt hier seine Haftung dafür aus, dass das Gerät nicht geklaut ist und nicht seit 2007 ein Rattenpärchen im Topteil wohnt (ich vereinfache und spitze das mal zu, in Wahrheit ist es etwas komplexer und selten so spektakulär).

Du könntest mir trotz deinem Pamp ja kurz auf die Sprünge helfen. In welchem Punkt schließt eine Gewährleistung von Privat aus, dass es sich um gestohlene Ware handelt? Wüsste gerne den Teil im Gesetzestext (ernst gemeint). Bin nur ziemlich irritiert, dass ein Ausschluss der Gewährleistung direkt auf sowas hindeuten mag.
 
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@SuizidKorken: das würde mich auch interessieren, die Verbindung von Gewährleistung und gestohlene Ware.

@Schnabelrock: richtig, wenn der Verkäufer das nicht ausschließt. Und meistens tut er das nicht explizit, deshalb tritt es in Kraft. Meiner Meinung nach in 99% der Fälle aus Unwissenheit/Vergessen, das ändert aber nichts an den Tatsachen. Ich meine, wissentlich gibt kein privater Verkäufer eine Gewährlesitung auf eine gebrauchte Sache. Zumindest ist mir das noch nie untergekommen. Wenn das bei dir regelmäßig der Fall ist, erstaunt mich das schon.
 
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Ich verkaufe doch nicht irgendein meinetwegen 5 oder 10 Jahre altes Gerät und gebe darauf Gewährleistung. Selbstverständlich übernehme ich bei persönlicher Übergabe eine Funktionsgarantie bei Kauf, sprich der Käufer kann es sich vor Ort anschauen und die Funktionen eingehend prüfen, aber sobald das hier meine 4 Wände verlässt, übernehme ich für gar nichts die Garantie (Gewährleistung).
 
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Unwissenheit schützt...... nicht!

Jeder, der privat Dinge verkauft, sollte sich mit den gesetzlichen Bestimmungen dazu zumindest einmal beschäftigt haben. Es hat einen Grund, dass ellenlange Nichthaftungserklärungen heutzutage unter fast jeder privaten Kleinanzeige bei Ebay und bei Ebay-Kleinanzeigen stehen. Man kann diese "Gewährleistung" nämlich fast gänzlich bei privaten Verkaufsangeboten ausschliessen. Aber auch nur fast.... Stichwort: Gefahr für Leib und Leben usw.. Ausserdem muss man dazu tätig werden. Von allein geht da nix.

Hier nur seine Wunschvorstellung oder (leider) durch nix begründete Meinung als allgemeinverbindlich zu erklären, ist doof. Abgesehen davon lassen sich diese Bedingungen relativ simpel ergooglen.

keep on kleinanzeigin`
 
keiner hat etwas anderes behauptet :patpat:
 
... wenn ich etwas bei einem Händler kaufe, habe ich mit diesem Händler einen Vertrag. Der Händler verdient was am Verkauf (bekommt von mir Geld). Ich bekomme eine Dienstleistung und Ware im Tausch.

Abgesehen von der gesetzlichen Bestimmung (Gewährleistung) würde ich niemals eine freiwillge Händler-Garantie in Anspruch nehmen, wenn ich das Produkt nicht bei dem jeweiligen Händler, sondern irgendwo gebraucht privat gekauft habe. Würd ich mich in Grund und Boden schämen. Egal, wie kulant der Händler ist.
 
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