Geht ja nicht um mich sondern um einen konkreten Fall.
Ich sehe das so. Wieso muß der Händler was beweisen, wenn ein sach- oder theoretisch (Interpretationssache) auch denkbarer unsachgemäßer Eingriff des Kunden stattgefunden hat?!
Ich streite es nicht ab, dass wenn die Seite z.b. 3 Monate gelegen wäre und z.B angerostet wäre du vollkommen recht hättest. Ich streite es auch nicht ab, dass wenn unser Kunde hier unter Anleitung oder beiseins des Verkäufers die Seiten entsprechend dokumentiert sachgemäß eigebaut hätte du recht hättest.
Aber hier? Wer sagt, dass die Montage nicht doch unsachgemäß erfolgt ist?
Darauf wird sie im Zweifelsfall der Verkäufer berufen und wenn er seine AGB's entsprechend verfasst hat auch mit Erfolg berufen können.
Ändert das was an der Beweislage?
Ich denke ja aber ich weiß es nicht sicher. Ich denke jetzt ist der Kunde in der Beweislast, dass er den Vorgang sachgemäß ausgeführt hat.
Wo war hier vorher, d.h. vor dem aufziehen der Mangel? Ich erkenne keinen.
Der Mangel entstand durch die Tätigkeit des Aufziehens der Seiten, dass mehr oder minder sachgemäß stattgefunden hat.
Nochmal zu meinem Beispiel mit dem Autoreifen.
Wieso muß da der Verkäufer beweisen, dass zur Übergabe kein Sachmangel vorlag, wenn der Kunde den Reifen sach- oder unsachgemäß (Interpretationssache) aufzieht?!
Thema GMP...dir ist klar was das ist und wie u.a. die Sicherheit eines z.B. Medikaments dokumentiert und gewährleistet wird?