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Gagenloser Auftritt im Wirtshaus - GEMA Gebühr fällig?

  • Ersteller banjogit
  • Erstellt am
... hast du einen Schimmer, wie das vor sich geht? Geht sowas mit eidesstattlicher Versicherung oder so?
Vermutlich fordert die GEMA im Nachhinein die Gebühren, weil Du die Veranstaltung nicht angemeldet hast. Du verweigerst das mit der Begründung, dass du nur GEMA freie Musik gespielt hast, lieferst eine Liste mit
Sollten Sie der Meinung sein, dass die von Ihnen genutzte Musik nicht urheberrechtlich geschützt ist, so bitten wir Sie um Mitteilung folgender Informationen: - Vor- bzw. Zuname des Komponisten, ggf. Textdichters, ggf. Bearbeiter - Titel des Werkes - Musikverlag (Personen o. Unternehmen) (Auszug aus dem verlinkten Dokument)
Und hoffst, dass du damit durchkommst, dass nicht bei Youtube oder in anderen sozialen Medien ein Smartphone Mitschnitt eines deiner gespielten Songs, der vielleicht nicht GEMA-frei ist, auftaucht, oder ein GEMA-Spitzel die Setlist mitgeschrieben hat ;)
 
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Dazu habe ich oben ergänzt. Also in D jedenfalls normale prozessuale Beweislast. Zeugen, Aufnahmen, Urkunden (Setlist).
 
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Oder, selbst wenn ich den Nachweis liefern würde, ausschließlich eigene oder gema-freie Musik gespielt zu haben, aber dann doch einen einzigen Song gecovert hab, fällt dann die gebühr an?

Um diese Detailfrage noch zu beantworten: ja, bei einem einzigen Cover eines Songs, dessen Rechte von der GEMA verwertet werden, fällt die volle Gebühr an. Und die richtet sich eben nicht nach der Anzahl GEMA-pflichtiger Songs, sondern allein nach schon genannten Parametern wie Fläche, Eintritt usw. Wer selbst als Veranstalter auftritt, sollte da tierisch aufpassen. Manche Clubs haben ja solche Vertragskonstruktionen, dass sie einer Band nur vermieten, und wenn dann die ausgesuchte Vorband plötzlich doch nach den Eigenkompositionen als Zugabe Die Ärzte für alle zum mitgröhlen spielt, guckt man in die Röhre.
 
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Danke, @Beyme, das bestätigt meine Annahme, und hätte mich auch gewundert, wenn ich da falsch liege.
 

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