
MechanimaL
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Hier wird ja zunächst ein Vertragsgegenstand formuliert werden müssen.
Was ist dabei in der Regel zu beachten? Wenn der Gegenstsand definiert wäre als Tonaufnahmen unter einem bestimmten Bandnamen und ein Masterband einer noch zu betitelten CD, würde dass dann auch zukünftige CDs einschließen so lange der Vertrag läuft oder sich auf alles bereits vorhandene beziehen? Wozu könnte eine solche Formulierung dienen?
Was ist dabei in der Regel zu beachten? Wenn der Gegenstsand definiert wäre als Tonaufnahmen unter einem bestimmten Bandnamen und ein Masterband einer noch zu betitelten CD, würde dass dann auch zukünftige CDs einschließen so lange der Vertrag läuft oder sich auf alles bereits vorhandene beziehen? Wozu könnte eine solche Formulierung dienen?
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