fragt beim händler nach, dass er euch den wert geringer deklariert und ihr spart einiges.
Super, und wenn man dich doch bei diesem Betrug erwischt, die Ware mit einer falschen Wertangabe deklariert zu haben, hast du ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung am Bein... und zwar du und nicht der Verkäufer, prima
Ich denke, einige unterschätzen die Fähigkeiten/Möglichkeiten des Zolls, solchen Straftaten auf die Schliche zu kommen.
EDIT: Auch die Aufforderung zu einer Straftat ist eine Straftat ;o)
Prinzipiell:
(Rechnungsbetrag + Versandkosten) x 3,7% (<-Zollsatz) = Zoll
(Rechnungsbetrag + Versandkosten) + Zoll = Einfuhrumsatzsteuerwert
Einfuhrumsatzsteuerwert x 19% (<-Einfuhrumsatzsteuersatz) = Einfuhrumsatzsteuer
Einfuhrumsatzsteuerwert + Einfuhrumsatzsteuer =
Gesamtbetrag der Ware inkl. Zoll
Die absoluten Kosten kann sich ja nun jeder selbst ausrechnen...
Greets. Ced