Flammenprojektor genehmigen lassen

moin kinners, ich fürchte, jetzt muss ich mich auch mal einmischen^^

a) einsatz und betrieb, davon ausgehend, dass die teile noch original sind:

befähigungschein notwendig? ergibt sich aus der geräteklasse. bis t1 auf bühnen kein schein notwendig. soviel mal dazu.
wenn sich die GK nicht eindeutig aus dem manual ergibt, hersteller fragen. zur groben orientierung für dich (orientierung, nicht verlässliche aussage!) , wenn das teil mit aerosolkartuschen betrieben wird und eine automatische notabschaltung hat, wahrscheinlich t1, vgl auch flamejet oder ähnliche.

b) flammenprojektionen fallen nicht unter pyrotechnik, sondern sind spezialeffekte. den genauen unterschied kannst du dir bei gelegenheit mal von jemandem erklären lassen, der sich damit auskennt.

c) einsatz: grundsätzlich nach versammlungsstätten auf szenenflächen erstmal gar nicht. kann aber - und muss immer - genehmigt werden, und zwar durch die zuständige (nicht lachen) baubehörde. in einer kreisstadt würde ich da im bauref mal nachfragen, ausserhalb beim zuständigen landratsamt. und bedacht, das sind behörden, also frag rechtzeitig nach. desweiteren darfst (lies: musst!) du den einsatz bei der zuständigen feuerwehr anzeigen. das ist ist diesm fall nicht die örtliche freiwillige, sonder die für den bezirk zuständige brandleitzentrale (frag deine örtliche, die können dir sagen, wohin du dich melden musst).
die genehmigung gilt nur bei sachgemässem einsatz (mindestabstände etc., siehe handbuch).
eventuell wird dir die feuerwehr bzw bauamt zusätzliche auflagen machen, feuerlöscher, brandwache, probebetrieb.

am rande noch: das prozeder mit der genehmigung ist nicht so, das du einen schrieb bekommst. sonder, haha, gilt als genehmigt, wenn die behörde keinen einspruch erhebt. geh mal von ca 14 tagen aus. heisst also, was du deinen leuten vor ort (betreiber, veranstalter, feuerwehr) vorweisen musst, ist dein antrag auf genehmigung. schreiben, abschicken, ausdrucken und in kopie mitnehmen.
so sieht erstmal die aktuelle rechtslage aus.

zu deinem umbau, ist eigentlich ganz einfach:
variante a), du hast den schein nach §20 (befähigung). dann darfst du den umbau selbst vornehmen, das teil braucht keine neuabnahme (schaut mal genau den text durch, und das gilt überall in d da bundesgesetz) und auch keine abnahme vor dem einsatz. davon unberührt bleibt deine anmelde- und anzeigepflicht (s.o.)

variante b) kein schein. dann wirds eklig. umbau durch fachfirma (du darfst nämlich nicht), einzelmusterabnahme mit klassifizierung durch den TÜV (denk ich, bin aber nicht sicher, ansonsten BAM in berlin), was das kostet, keine ahnung.
zweitens hast du dann das problem des gasanschlusses - wenn du nicht gerade gas/wasserinstallateur (meister) dipl ing. mit enstprechender zertifizierung bist, darfts du jedesmal einen fachkundigen antanzenlassen, der die anschlüsse auf dichtigkeit prüft und seinen stempel druntersetzt, sonst keine betriebserlaubnis.

mir ist klar, das gerade das kleinzeugs öft etwas "liberaler" eingesetzt wird und mancher sich jetzt ans hirn fasst, aber so siehts rechtlich aus. wenn nichts passiert, kräht kein hahn dannach. geht was schief und du hast dich nicht gekümmert, wird das eis für so dünn, dass du´s problemlos als fensterglas verwenden kannst. vorsätzliche fahrlässigkeit, verlust des versicherungsschutzes (auch durch dritte), evtl noch zivilklage hinterher. gerade wenn du kostengründe nennst, solltest du vllt bedenken:
- wie teuer kommts im fall eines falles?
- muss die projektion wirklich sein?
- nehm ich vllt gleich was amtliches (safex, flamejet etc.) auf t1 basis und hab meine ruhe.


ende des monologs!

zu VStättV noch, es gibt kommentierte ausgaben, die paar euro lohnen sich....
 
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