Flammenprojektor genehmigen lassen

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LucaD
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Hallo Leute,
nachdem ich durch den Eigenbau Gefallen am Thema gefunden habe, habe ich mir 2 zugelassene Flammenprojektoren zugelegt. Jetzt steige ich durch die Genehmigung aber nichtmehr durch. Ich meine mal gehört zu haben, dass die Teile seit neuestem auch unter das Sprengstoffgesetzt fallen, ist das richtig oder handelt es sich nach wie vor nur um eine feuergefährliche Handlung auf Bühnen, für die ich keinen Pyroschein oder sowas brauche sondern nur über 18 sein muss?
Wenn ja, wo muss ich die Verwendung nun beantragen und welche Informationen brauchen die Ämter? Auf eine E-Mail an mein örtliches Ordnungsamt habe ich keine Antwort bekommen... Gibt es da so eine Art Bogen den man nur ausfüllen muss mit Information wie Maße der Bühne etc.? Bin da momentan noch etwas hilflos...
Die Projektoren laufen auf Aerosol, sollen aber später evtl. wegen den hohen Kosten auf Propan umgerüstet werden (Fachbetrieb). Das Propan indoor schwierig ist weiß ich. Not-Aus am DJ-Pult und Schlüsselschalter zur Scharfschaltung ist vorhanden!

Gruß
Luca
 
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Das Ordnungsamt kann dir da schwer weiterhelfen, da ist entweder die BAM (Bundesamt für Materialprüfung) in Berlin zuständig und oder das BKA, wenn die Dinger "beschossen" werden müssen, was ich aber nicht glaube.
So eine Prüfung bei der BAM wird aber auch 10TSD Euro kosten.
 
Ich würd mal bei der örtlichen Feuerwehr vorbeigehen mit dem Teil samt Beschreibung und
den Ober-Brand-Förster fragen, wie es mit dem Betrieb aussieht.
Jedenfalls muß dort ein Fachmann für sowas zu finden sein.

Eine Umrüstung würd ich nicht machen. Normalerweise erlischt die Betriebserlaubnis bei
Verwendung von fremden Brennstoffen. Das würde eine neue Abnahme/Prüfung bedeuten.
Ich denke, das wird dann unbezahlbar.

Aber wenn diese Teile für den Betrieb ohne Sprengschein (oder wie auch immer) zugelassen
sind, dann gibt es auch Rahmenbedingungen, die erfüllt sein müssen. Da würd ich die
Feuerwehr fragen. Wenn die nix wissen (oder wissen wollen), geh zur Polizei. Wenn die dort
auch überfragt sind, dann wissen die wenigstens einen Sprengmeister, mit dem du
telefonieren kannst.


cheers, fiddle
 
Die Standardbehörden sind für gewöhnlich Ahnunglos. Im schlimmsten Fall fühlt sich einer bei der freiwilligen Feuerwehr berufen. Ahnung von der VA-Technik gibt es da selten!
Die Teile müssen ganz normal TÜV Zertifiziert werden. Und der weiß dann auch weiter, was BAM und andere da noch mit zu reden haben
 
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Ich würd mal bei der örtlichen Feuerwehr vorbeigehen mit dem Teil samt Beschreibung und
den Ober-Brand-Förster fragen, wie es mit dem Betrieb aussieht.
Jedenfalls muß dort ein Fachmann für sowas zu finden sein.

Eine Umrüstung würd ich nicht machen. Normalerweise erlischt die Betriebserlaubnis bei
Verwendung von fremden Brennstoffen. Das würde eine neue Abnahme/Prüfung bedeuten.
Ich denke, das wird dann unbezahlbar.

Aber wenn diese Teile für den Betrieb ohne Sprengschein (oder wie auch immer) zugelassen
sind, dann gibt es auch Rahmenbedingungen, die erfüllt sein müssen. Da würd ich die
Feuerwehr fragen. Wenn die nix wissen (oder wissen wollen), geh zur Polizei. Wenn die dort
auch überfragt sind, dann wissen die wenigstens einen Sprengmeister, mit dem du
telefonieren kannst.


cheers, fiddle

Ich möchte dir ja nicht zu nahe treten, aber was du hier schreibst ist schlichtweg Blödsinn!

Beispiel: wenn ich mir ne 5 räderige Karre mit düsenantrieb selber baue, gehe ich auch nicht zur nächsten KFZ-Werkstatt um wegen einer Zulassung oder Abnahme zu fragen.

Die richtigen Ansprechpartner findet man hier:
http://www.bam.de/de/service/amtl_mitteilungen/sprengstoffrecht/pyrotechnik_3.htm
 
Hey Packesel, bleib mal schön locker..

Die Kernfrage ist, wie ich ein frei erwerblichen Flammenprojektor auf der Bühne einsetzen darf.
Das muß im Betriebshandbuch stehen, aber wie das immer so ist, bleiben da meist Fragen offen.

Wenn du so einen Flammenwerfer mit irgendeinem Raketentreibstoff befüllst, dann erlischt die
Betriebserlaubnis. Das kann klappen, muß aber erst neu abgenommen werden und dafür ist eine
zuständige Prüfstelle erforderlich. Höchstwahrscheinlich ändert sich dein Status dadurch von einem
Nutzer zu einem Hersteller, der eine neue Betriebserlaubnis für dieses Gerät in Auftrag geben muß.

Wenn du Abnahme so verstehst, daß ich mit meinem Fiesta zum TÜV fahre um einen Porschflügel
oder ein Palisander-Lenkrad eintragen lassen will, dann reden wir hier etwas aneinander vorbei.

In Gesetzestexten steht alles drin. Ohne es gelesen zu haben, gehe ich davon aus, daß der Betrieb
von fremden Brennstoffen bei solchen Geräten nicht erlaubt ist.

Und die Frage war, der Einsatz von Propangas..


cheers, fiddle


p.s. ich habe erst vor kurzem auch zwei solche Teile im Einsatz gesehen und gefragt, wie das rechtlich
aussieht. Nach einiger mühsamer Sucherei im i-net hab ich dann diese Geräte auch gefunden.
Aber das Handbuch kann man natürlich nicht einsehen.
Fragen: wie hoch muß der Raum für welches Modell sein, wieviel Freiraum drumherum, Feuerlöscher muß
in der Nähe stehen - wie nahe, wie groß, mit was befüllt, müssen Feuerwehrleute anwesend sein, wieviele
bei welcher Zuschauermenge usw.
Das ist n ganzes Bündel an offenen Fragen. Klar kann man den ganzen Gesetzestext durcharbeiten, aber
ob da alles beantwortet wird, ist immer die Frage..
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey fiddle,

es geht hier um Selbstbauten. Die müssen zu aller erst zu einer TÜV-Prüfstelle.
Der Link von Packesel trifft schon zu.
 
..Gefallen am Thema gefunden habe, habe ich mir 2 zugelassene Flammenprojektoren zugelegt. Jetzt steige ich durch die Genehmigung aber nichtmehr durch..

könnt ihr lesen?
 
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ich versteh euch nicht, tut mir leid..

Ich weiß nicht, was ich falsches geschrieben haben soll.

Eine Umrüstung durch einen Fachbetrieb bedarf ebenso einer erneuten Abnahme durch eine
dafür vorgesehene Prüfstelle inclusive eines neuen Nutzungs-Gutachten. Das kann sein, daß
nach der Umrüstung der ursprüngliche Betrieb in dieser Form nicht mehr gilt oder zum
Betrieb eine Sprengstofflizenz erforderlich ist.

Deswegen schrieb ich: nicht machen.

Außerdem bezweifel ich, daß das Betriebshandbuch alle Fragen der Nutzung bei Veranstalungen
und der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen beantwortet. Und genau diese Unsicherheit lese
ich aus der ersten Frage des thread-Erstellers.

Aber wenn meine Denke eh nur Blödsinn ist, was ich tatsächlich beleidigend empfinde,
dann muß ich hier auch nichts mehr wissen.

cheers
 
Oje, da ist wohl einiges durcheinander geraten. Es ging hier erstmal um Flammenprojektoren, die so wie sie eingesetzt werden sollen zugelassen und geprüft sind. Ich meinte nur die Genehmigung, die ich vor jeder VA einholen muss wegen feuergefährlicher Handlung auf Bühnen, keine TÜV-Prüfung oder sowas... Ich werde mich ja nicht vor jeder VA in Berlin melden müssen? Mir geht es darum zu erfahren, wo ich diese Ausnahmegenehmigung herbekomme, dass ich die Geräte auf einer öffentlichen Bühne nutzen darf. Die Feuerwehr stellt doch solche Genehmigungen nicht aus, oder?

Gruß
Luca
 
@fiddle: Ich wollte dich keineswegs beleidigen, wollte nur klare Worte unter Erwachsenen benutzen.

@LucaD: Erst mal solltest du mit dem Veranstalter , bzw. Besitzer der Örtlichkeit reden.
Dann wäre eigentlich ein Gang zum Ordnungsamt der richtige Weg. Die entscheiden dann, je nachdem wie gewissenhaft oder kompetent die Leute dort sind, geht`s ohne großes Hin und her, oder die ganze Maschinerie von Feuerwehr, Amt für Arbeitsschutz, Befähigungsnachweis, Versicherungsnachweis wird in Gang gesetzt.
Auch bei der Antragsstellung gibt`s 2 Möglichkeiten.
1. Man gibt sich unwissend (als Laie) und hofft darauf, das alles ohne großes Fragen abgehandelt wird, oder,
2. Man reicht direkt einen umfassend ausgeführten Antrag, mit allen Details, ein, und gibt damit zu erkennen, daß man sowas öfters handhabt, dadurch wird dann aber der "träge" Beamte aufgeschreckt.
 
Interessant ist doch erstmal um welche Projektoren es sich handelt und wie diese Eingestuft sind. T1 wäre ja zum beispiel recht unkomplizeirt zu handhaben. Teilweise wird hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Bevor nicht klar ist welches Gerät benutzt werden soll und die Klasifizierung nicht bekannt ist, sind Aussagen einfach nicht haltbar. Dieses bezieht sich auf die beiden => zugelassenen und gekauften Projektoren <=.

Von Selbstbau auf Veranstaltungen ist in dem Bereich einfach nichts zu halten wenn das entsprechende Wissen fehlt um diese Betriebsfähig zu machen. (Was offensichtlich der Fall ist, da hier sonst auch der weg zu beschreiten wäre den jeder Hersteller zu nehmen hat, und dieser Bekannt wäre)
 
Hallo,

hab das gerade gelesen und mische mich jetzt mal ein. Ach-ja: ich hab nen §7 Sprenggesetz für Bühnenpyrotechnik und bin stv. Wehrführer einer freiwilligen Feuerwehr.
Ein Flammprojektor hat sicher keine Einstufung T1 vom BAM, da es sich nicht um einen Pyrotechnischen Gegenstand bzw. irgendwas nach Sprenggesetz handelt.
Gemäß Versammlungsstättenverordnung müssen feuergefährliche Handlungen mit der für den Brandschutz zuständigen Behörde geklärt werden. D.H. im Normalfall: die Feuerwehr.
Achtung! Die VO ist aber je nach Bundesland unterschiedlich.
Die VO gilt z.B. für Hallen, Sportstätten..., nicht aber für "fliegende Bauten" z.B. vorübergehende Festzelte.
Jedoch schreibt z.B. die Stadt S auf einem weltbekannten Volksfest in einer Art Platzordnung vor: gar nichts mit offenem Feuer.
Ggf. muss denen klar gemacht werden warum für diese "szenische Darstellung" unbedingt dieses Gerät gebraucht wird. ( und nicht bspw. eine Nebelmaschine mit rotem Nebel es auch tut).
Die Reaktionen der Feuerwehr sind unterschiedlich: von "lassen wir generell nicht zu" bis "mach einfach mal".
Da ich selbst bei der Feuerwehr in einer Führungsposition bin, habe ich selten Probleme, da ich mich mit der Materie und der Feuerwehr auskenne.
( Hab allerdings bisher nur Pyrotechnik angemeldet, keine Flammprojektoren).
Und BKA wegen Waffenrecht trifft nur für Lycopodiummörser zu, weil "Rohr ( der Mörser)", Treibsatz (z.B. Theaterblitz)" und "Projektil ( Lyco)", also die 3 Kriterien einer Schusswaffe erfüllt.
Dafür gibt es aber ein Ausnahmeschreiben vom BKA für Besitzer eines Pyroscheins.

Das sind mal die Grundlagen. Wie schon gesagt habe ich mit der Anmeldung von Flammprojektoren selbst auch keine Erfahrung.
Erkundigt euch doch mal, ob ihr jemand in der Nähe findet, der auch so einen Hintergrund wie ich hat, denn mit so einer Person als "Vermittler" geht es sicher einfacher.
Alte Regel: kennen wir nicht machen wir nicht. Wenn die Behörden jemand haben der auf deren Level ist und die Sache kennt tut man sich leichter.

Gruß
Ralf
 
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Wenn du sagst das das bei fliegenden Bauten normalerweise nicht gilt (außer die Sache mit der Platzregel), heißt das, dass ich auf mobilen Bühnen, wo ich die Dinger normalerweise einsetzten würde, nicht vorher bei der Feuerwehr melden muss? Oder habe ich jetzt was falsch verstanden? Weil mir meine Feuerwehr auf Anfrage gleich mit Brandsicherheitswache etc. kam...

Gruß
Luca
 
Hallo,

zumindest in der VO für Ba-Wü ist es so. Aber wie gesagt, jedes Bundesland hat ne eigene.
Natürlich sagen die erstmal, "da müssen wir dabei sein".
Frag sie doch mal freundlich wo das steht - nachdem du dir erstmal selbst die VO durchgelesen hast.

Ich kenn ja deine mobile Bühne nicht, aber wenn du die dann z.B. auf einem Sportplatz aufbaust, kannst du ev. schon wieder im Bereich der VO sein.

Gruß
Ralf
 
Ok vielen Dank. Hast du mal nen Link zu dem jeweiligen Gesetzestext?

Gruß
Luca
 
Hast du mal nen Link zu dem jeweiligen Gesetzestext?
Jungs, sucht doch bitte auch mal selber. Die Bedienung von Google sollte nicht zu schwer sein ;)

Suchwort bspw.: "VStättVO Baden-Württenberg", 2ter Treffer.

LG :rolleyes: ;)
 
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Jungs, sucht doch bitte auch mal selber. Die Bedienung von Google sollte nicht zu schwer sein ;)

Suchwort bspw.: "VStättVO Baden-Wüttenberg", 2ter Treffer.

LG :rolleyes: ;)

Ja-Ja, auch die Mod´s machen Tippfehler.

"Württemberg" ist richtig.

Gruß
Ralf
 

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