
jw-lighting
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Moin.
Wie lange, und unter welchen Umständen gilt Bestandschutz für alte Elektroanlagen, wann muss ein FI nachgerüstet werden?
Bei einem alten Haus mit ziemlich maroder Verkabelung (PE in der Steckdose von N gebrückt, Farbcod nicht eingehalten (P in Grün-Gelb), etc.) ohne FI, wann muss da ein FI nachgerüstet werden, bzw. ist eine solche Verkabelung überhaupt zulässig? Gilt auf solche Anlagen noch Bestandschutz, oder ist ein FI zwingend vor geschrieben. In Wikipedia finde ich folgendes, für mich etwas uneindeutig:
Greez:
jw-lighting
Wie lange, und unter welchen Umständen gilt Bestandschutz für alte Elektroanlagen, wann muss ein FI nachgerüstet werden?
Bei einem alten Haus mit ziemlich maroder Verkabelung (PE in der Steckdose von N gebrückt, Farbcod nicht eingehalten (P in Grün-Gelb), etc.) ohne FI, wann muss da ein FI nachgerüstet werden, bzw. ist eine solche Verkabelung überhaupt zulässig? Gilt auf solche Anlagen noch Bestandschutz, oder ist ein FI zwingend vor geschrieben. In Wikipedia finde ich folgendes, für mich etwas uneindeutig:
Hier heisst es zum einen, die Übergangsfrist sei abgelaufen, zum andern, das es Besandschutz gibt. Was den nun, bzw, wie ist das zu verstehen?Die Übergangsfrist zur Anwendung der Vorgängerausgabe ohne diese Forderung ist am 1. Februar 2009 abgelaufen.
Für Altanlagen gibt es durch den Bestandsschutz keine Nachrüstpflicht. Das heißt, wenn die Anlage zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den damals geltenden Normen und Richtlinien entsprochen hat, darf sie weiter betrieben werden.
Greez:
jw-lighting
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