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Erster selbstorganisierter Gig -- Ich brauch eure Hilfe

  • Ersteller Kubusimschulbus
  • Erstellt am
Hallo Karsten.
Geduld... ich warte ja auch noch auf ne mögliche Antwort in diesem Thread :D

Also "privat" sieht das ein wenig anders aus. Mach Deine Party und gut. Wichtig ist nur, dass Du Dir von den Anwohnern ne Genehmigung einholst, bzw. die Polizei fragst, ob so eine Party (mit nur 30 Leuten) wegen den Lärmbestimmungen dort überhaupt möglich ist. Nicht, dass die Freunde Euch ne halbe Stunde nach Konzertbeginn die Sicherungen rausschrauben, weil sich nen Gartenlaubenbesitzer beim Unkrautjäten gestört fühlt.

Und (ganz wichtig!): Kein Getränkeverkauf!!! Denn ab da an seid Ihr auf "Gewinnerziehlung" hinaus und dann müsst Ihr bestimmt nen Gewerbe haben oder mindestens den ganzen Steuerkrams erledigen.

Ausserdem braucht man für Getränkeverkauf auch andere Sachen wie (nur Glaube, kein Wissen!!): Schankgenehmigung, Toiletten für Frau und Mann, Gesundheitszeugnis und bestimmt noch mehr. Also keine gute Idee.

Holt Euch die paar Genehmigungen und dann Rock`n Roll =)
Viel Spass und Grüsse... Martin
 
BoomshopDa Du jetzt sagst schrieb:
@boomshop...
mea maxima culpa! Großes SORRY, dass ich heute erst auf Deine Frage antworten kann, aber eine paar Projekte - u.a. auch eines, wo wir die GEMA bei Musikbranchenworkshops mit im Boot haben (siehe: http://www.allmusic.de/tool.php?tool=sites_1_0&fid=1&kurz=workshopsgpuebersicht&setaktiv_1=4013&navibis=1&setaktiv_2=0&setaktiv_9=0 ) nehmen mich momentan vollständig in Beschlag.

Zu "GEMA-freien" Bands/Gigs. Wir sagen seit Jahren, dass eine GEMA-Mitgliedschaft für Autoren erst interessant ist, wenn deren Werke RAdio- oder TV-Einsätze haben und wenn die Werke mindestens bei 50 Gigs pro Jahr live aufgeführt werden.

Für alle anderen bringt die GEMA in der Regel nichts. IM GEGENTEIL: sie verteuert Livekonzerte für den Veranstalter und sie verteuert z.B. die Internetpromotion der eigenen Songs auf der eigenen Website exorbitant (25 € pro Titel und Jahr = 10 Streams von einer CD-Neu-VÖ = 250 EUR GEMA-GEbühr und es ist online noch kein Tonträger abverkauft).

Ähnlich verhält es sich mit einem Live-Veranstalter. Realität ist, dass Wirte für die Normalberieselung in einer Gastro-betriebenen Location einen eigenen Vertrag haben.
Livemucke wird zusätzlich abgerechnet - entweder Einzelmeldung oder Pauschalvertrag.

Spielt eine "Nicht-GEMA-Band" in einem solchen Club UND führt sie an diesem Abend auch sonst kein urheberrechtlich geschütztes Material auf, DANN steht der GEMA für dieses Konzert auch keine Lizenzgebühr zu.

Der NACHWEIS ist allerdings auch hier wieder nur über den GEMA-Musikfolgebogen möglich. Sprich: die Nicht-GEMA-Band füllt dem Wirt/Veranstalter den Musikfolgebogen aus und aus den Angaben geht hervor, dass nur Werke von "Nicht-GEMA-Mitgliedern" zur Aufführung gelangten (Nicht-GEMA-Mitglied ist weltweit zu definieren!!!).

Du hast Recht, dass dies ein Argument beim Booken sein kann - UND SEIN SOLLTE! Das sagen wir seit Jahren. Aber leider sind viele Musiker immer noch stolz darauf GEMA-Mitglied zu sein. Das ist so Persönlichkeits-Gaga, wie die Musiker, die stolz darauf sind "bei JWD unter Vertrag" zu sein und dabei vergessen das Hirn einzuschalten und zu lesen, was sie da gerade unterschreiben. Aber das wäre ein neues Thema.

Sorry nochmal, aber momentan zwickt die Uhr gewaltig in meinem Zeitplan!
 
untouch schrieb:
Das ganze soll komplett Privat sein (also nur geladene leute sollen kommen). Zusätzlich soll noch so normal party mit musik von cd sein (und dann zwischendurch ein konzert von uns).

Vielleicht hilft Dir meine verspätete Antwort noch etwas. Bei der GEMA z.B. wird es mit "privat" immer enger. Für VEranstaltungen mit "geladenen Gästen" gibt es seit Januar 2005 eine Modifizierung im U-VK-Tarif.

Ich habe das detaillierter gerade in einem anderen Thread geposted. Siehe:
https://www.musiker-board.de/vb/showthread.php?t=53122


untouch schrieb:
...
Muss ich da jetzt noch was beachten von wegen ordnungsamt oder so, oder geht das ganz normal ohne große formulare USW. über den tisch?
Wie gesagt, das soll komplett privat mit ca. 30leuds sein!

Habe ich schon alles geposted.
Ist die Location mit Musik etabliert und damit quasi auch "amtsbekannt", reicht es in der Regel aus, sie vom Wirt "zu mieten". Dann kann man sich die Mühe mit dem Ordnungsamt sparen.
Feierst Du aber z.B. in einer alten Lagerhalle / Abbruchgebäude / Parkhaus / Tiefgarage / und-was-sonst-noch-alles-interessant-sein-kann, dann UNBEDINGT mit dem Ordnungsamt Kontakt aufnehmen.

Dort bekommst Du garantiert Auskunft und natürlich die erforderlichen Auflagen (Baupolizeilicher Art, feuerpolizeilicher Art, Lärmschutzauflagen etc.)

Andererseits ist eine derartige Ordnungsamtsgenehmigung für den Veranstalter immer auch eine Absicherung. Denn mit dem Auflagenbescheid geht die Verantwortung zu einem gewissen Teil auch auf die genehmigende Behörde über (dazu ist es aber erforderlich, dass Ihr Euch an den Auflagenbescheid haltet: es soll da z.B. mal den Fall gegeben haben, dass bei einer Parkhausparty die Auflage für eine bestimmte Anzahl von Dixie-Toiletten bestand. NUR: der Veranstalter hatte diese im Erdgeschoss aufstellen lassen. Die Party fand aber im 4. OG statt. Was denkst Du ist passiert? Sind die "Herren der Schöpfung" (vor allem) mit dem Druck auf der Blase die 4 Etagen nach unten gewandert oder haben sie ihr Hosentürl im 4. Stock geöffnet und über die Parkhausballustrade nach unten gepi... ?

Richtig! Drum hat es auch gar nicht lange gedauert, bis die ersten "Naßen" die Polizei gerufen haben...Ende des Liedes = Ende der Veranstaltung!

Viel Spaß
 
Ich habe auch mal eine Frage. Die Toten Hosen z.B. schmeißen ja öfters mal ein Bier ins Publikum. Davon kann dann aber doch auch ein 15 Jähriger trinken. Ein anderer Act, sogar Joints.
Zusätzlich gehen ja zu fast jedem Konzert auch 15 Jährige rein, auch wenn das Konzert bis 12 oder noch später dauert.
Wieso bekommen die nicht einen "auf den Deckel"?
Oder ist das sogar erlaubt.
Achso, auf sehr vielen Konzis kiffen die Leute ja auch, ohne das jemand was sagt. Wieso passiert da nix?
 
rrcrock schrieb:
Ich habe auch mal eine Frage. Die Toten Hosen z.B. schmeißen ja öfters mal ein Bier ins Publikum. Davon kann dann aber doch auch ein 15 Jähriger trinken. Ein anderer Act, sogar Joints.
Zusätzlich gehen ja zu fast jedem Konzert auch 15 Jährige rein, auch wenn das Konzert bis 12 oder noch später dauert.
Wieso bekommen die nicht einen "auf den Deckel"?
Oder ist das sogar erlaubt.
Achso, auf sehr vielen Konzis kiffen die Leute ja auch, ohne das jemand was sagt. Wieso passiert da nix?

Wenn einer kommt und die anzeigt wird da sehr schnell was passieren. Solange sich da aber keiner einen Kopf macht eben nicht.

Ich hatte schon einige Konzerte auf denen die unter 16 jaehrgen gegangen wurden weil es zu spaet war. Das kann alles lange gut gehen aber einmal bekommts einer mit und dann wars das.
 
rrcrock schrieb:
Ich habe auch mal eine Frage. Die Toten Hosen z.B. schmeißen ja öfters mal ein Bier ins Publikum. Davon kann dann aber doch auch ein 15 Jähriger trinken.

Lt. Jugendschutzgesetz ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verboten.
§9 Abs. 2 sagt aber auch, dass es dafür eine Ausnahme gibt, wenn der Jugendliche von einer "personensorgeberechtigten Person" begleitet wird. Sprich: wenn die Eltern dabei sind und es erlauben, darf ein 15jähriger in diesem Falle auch mal ein Bier trinken!

Ein anderer Act, sogar Joints.

Das erfordert jetzt wohl keinen KOmmentar!

Zusätzlich gehen ja zu fast jedem Konzert auch 15 Jährige rein, auch wenn das Konzert bis 12 oder noch später dauert.

Warum meinst Du, dass Konzerte von Boygroups zu relativ unmöglichen Zeiten bzw. ganz pünktlich um 20 Uhr beginnen? Die Veranstalter wollen sich Ärger ersparen. Und verantwortungsvolle Veranstalter kennen den §5 des Jugendschutzgesetz in- und auswendig!

Wieso bekommen die nicht einen "auf den Deckel"?
Das kriegst Du blos nicht mit. Wir haben bei unseren Veranstalterseminaren einen Verwaltungsoberamtsrat der Ordnungsbehörde einer der größten deutschen Städte als Referent. Wenn der beginnt seine Anekdoten zu erzählen, dann schlackern unsere Veranstalter ganz schön mit den Ohren.
Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können nicht nur mit Strafen bis zu 50.000 € (§28 Abs. 5 JuSchG) geahndet werden. Es hagelt auch Führungszeugniseinträge. Lass so jemanden mal an einem anderen Ort den Versuch starten eine neue Gaststättenkonzession zu bekommen.
Oder - noch schlimmer: der Veranstalter war nur ein Nebenbei-Veranstalter. Im "Hauptberuf" Jura-Student mit Berufsziel Richter (ich weiß, jetzt bin ich gemein, aber das gab's schon). Und dann hat dieser Student einen solchen Eintrag im Führungszeugnis... Forget it!

Nochwas: was glaubst Du, wie viele Jugendkontaktbeamte jeden Abend in zivil unterwegs sind. Ich habe selber zwei im engeren Bekanntenkreis! Die erzählen auch ihre Stories. Einer von den beiden hat sogar mal einen Bürgermeister als Hauptverantwortlichen eines Gemeinde-Besäufnisses angezeigt! Beim Jugendschutz kennen die kein Pardon (mehr).

Oder ist das sogar erlaubt.

Ich hätte jetzt eine schöne Grafik hier in unseren Seminarunterlagen, woraus ersichtlich ist, wer was bis um wieviel Uhr darf. Aber so etwas kannst Du Dir sicherlich auch im Internet recherchieren.

Achso, auf sehr vielen Konzis kiffen die Leute ja auch, ohne das jemand was sagt. Wieso passiert da nix?

Es passiert! Meist im verborgenen - oder außerhalb des Clubs. In München gab es vor kurzem einen Mega-Polizeieinsatz, weil zwei Zivilbeamte vor einem Club ein Punkerpärchen verhaften wollten. Leider war parallel auch das Konzert aus und Dutzende andere Punks strömten auch aus der Halle. Die haben das gesehen und dann die Polizisten vermöbelt.
Wie nicht anders zu erwarten, waren binnen weniger Minuten Dutzende Streifenwagen und ein EK vor Ort. Wie die sog. "Strampler" dann durch die Punks "marschiert" sind, um eine "Visitenkarte" zu hinterlassen, muss man an dieser Stelle kaum erwähnen.

Der Club hat damit natürlich auch ein Problem. Deshalb schaut der Club im übrigen auch penibel darauf, wer dort auf's Klo geht und wie lange der- oder diejenige dort bleibt. Dafür ist eigens Security abgestellt. Und die bringen auch jeden Dealer, der dort versucht aufzulaufen, zur Anzeige!

Aber das Personal ist natürlich geschult und man kriegt das nur in unmittelbarer Nähe mit! Clubs mit Problempublikum pflegen auch einen regelmäßigen Kontakt zum nächsten Revier und den Jugendkontaktbeamten.

Noch Fragen?
 
Ja, aber zum Beispiel bei Gentleman, der ja auch durchaus mal vor 10000 Leuten spielt da kifft doch jeder 2te.
Und bei den Hosen in D'Dorf was sogar aufgezeichnet wurde, waren bestimmt Massen von unter 16 Jährigen alleine. Bei den Ärzten ist das ja noch "schlimmer".

Ich glaube (obwohl ich da keine Ahnung habe), dass die Polizei einfach bei so berühmteheiten keinen Polizeieinsatz macht, wenn aber ne kleinere Band wie Terrorgruppe spielt achten die penibel aufs Jugendschutzgesetz.
 
rrcrock du darfst nicht vergessen, dass in einem JUZ schnell alle Anwesenden 50 oder 60 Leute durchgezählt sind, bei 10.000 sieht das anders aus.

Es weiß doch auch jeder, dass Verbote, gleich welcher Art, nicht immer eingehalten werden. Es wird auch nicht jeder erwischt. So ist das halt. Es heißt aber nicht, es würde nicht überwacht.
 
rrcrock schrieb:
Ich glaube (obwohl ich da keine Ahnung habe), dass die Polizei einfach bei so berühmteheiten keinen Polizeieinsatz macht, wenn aber ne kleinere Band wie Terrorgruppe spielt achten die penibel aufs Jugendschutzgesetz.

Du nennst den Schlüssel ja bereits selbst: die "Massen". 10.000 Leute zu kontrollieren ist in einem geschlossenen Raum nicht nur ein logistisches Problem sondern hat auch etwas mit der Gefahrenabwägung (Massenpanik etc.) zu tun.

Aber glaube nicht, dass vor solchen Hallen nicht Verkehrskontrollpunkte eingerichtet sind.

Und es gab Vorfälle wie z.B. bei einem Reggae-Open-Air östlich von Nürnberg, wo vor Jahren bereits im Umfeld von ca. 50 km bei Verkehrskontrollen entsprechend "verdächtige" Fahrzeuge herausgewunken wurden.

Das gab es aber auch jedes Jahr auf den Anreiserouten zur LoveParade u.a.m.! Du siehst das leider etwas zu blauäugig bzw. durch die Vorurteilsbrille der "Großen". Dieser Unterschied wird m.E. nicht gemacht.
 

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