Hi,
zu diesen Fragen machen wir seit 14 Jahren für Veranstalterprofis aus der Club- und Open-Air-Szene viertägige Veranstalterseminare - und lernen jedes halbe Jahr noch selbst hinzu (schau Dir mal die Rubrik "Veranstalterseminare" auf unserer Site
www.allmusic.de an).
Ich will es aber mal in sehr geraffter Form versuchen:
7) Privater Charakter:
Wenn es privat ist, dann dürfen keine Flyer verteilt werden oder sonst wie öffentlich auf die "Privatparty" hingewiesen werden. Erstens sind die Ordnungsämter auch nicht von gestern, zweitens haben auch Beamte Kids, die Flyer mit nach Hause bringen und drittens ist der Hotel- und Gaststättenverband auf Schwarzgastronomie fixiert und bringt vermeintliche Besäufnisse auch gerne mal "diskret" bei den entsprechenden Behörden vor.
Weil ich mal davon ausgehe, dass der "private" Charakter hier eher verbaler Natur ist, mache ich mal mit den anderen Punkten weiter:
2) gemieteter Treff:
Ist das eine Location, die als sogenannte Versammlungsstätte oder mit regelmäßigem Live-/Diskoprogramm etabliert ist? Falls da Unsicherheit bestehen sollte, die Veranstaltung auf jeden Fall beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Wenn etwas gegen die Durchführung der Veranstaltung an diesem Ort ist, dann wird man es Euch dort auf jeden Fall sagen (Brandschutz, Lärmschutz etc.)
3) "Normalfall Eintritt":
Und schon sind wir nicht mehr "privat"!!!!! Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf - im buchstäblichen Sinne!
4) Konservenmusik + Liveband -> GEMA:
Eine Veranstaltung ist VOR der Durchführung bei der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion (
www.gema.de ) anzumelden. Die Berechnungsbasis lautet: Raumgröße + Höhe des Eintrittspreises.
Apropos "privat": es gab auch schon den Fall, dass die GEMA von einem Brautpaar wissen wollte, in welchem Verwandtschafts/Freundschaftsverhältnis jeder einzelne Gast einer Hochzeitsfeier zu Braut und Bräutigam stand! Kein Scherz!
Und übrigens: Auf Gagen z.B. für die Bands oder den DJ ist eine Künstlersozialabgabe (
www.kuenstlersozialkasse.de ) fällig. Derzeit (2005) beträgt diese 5,8 % auf die dem Künstler zustehenden Gagen. Die KSK ist beim Eintreiben dieser Sozialabgaben sehr unnachsichtig!
5) Alkoholverkauf:
Frage: hat der "Treff" für sein sonstiges Programm eine Konzession sprich wird dort auch sonst Alk ausgeschenkt? Falls ja, dürfte wohl der Wirt der Hausgastro den Ausschank übernehmen. Falls nein, ist mal davon auszugehen, dass auch keine Schankgenehmigung vorliegt. Dann kommt das Gaststättenrecht auf den Plan. Wenn nur ein einmaliger Ausschank geplant ist, dann kann man sich beim Ordnungsamt eine einmalige Gestattung holen (kostet Verwaltungsgebühr).
Wie lange soll die Veranstaltung laufen? Ggf. Sperrzeit beachten (falls es die am Ort des Treffs noch geben sollte).
Es kommen aber auch noch andere Gesetze auf den Plan: z.B. Jugendschutzgesetz (verbietet z.B. Ausschank an Minderjährige)
6) Livemusik mit Bands:
Schön! Über welche Stromanschlüsse verfügt der Treff? Diese Frage ist aber eher marginaler Natur.
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG: Diese Frage stellt sich aber auch, wenn man nur Musik von der Konserve nudelt. Es gibt da nämlich die Versammlungsstättenverordnung. Ganz grob gerafft dient diese dazu, dass Publikum/Dritte eine Veranstaltung wieder so gesund verlassen sollten, wie sie diese betreten haben.
Will heißen: es ist schnell mal jemand über ein schlecht geklebtes Kabel gestolpert und hast sich schwerer verletzt. Angenommen: Montoya/F1 wäre letzte Woche nicht über einen Tennisball gestolpert sondern über ein schlampig geklebtes Multicore. 1.) Personenschaden: der Mensch hat eine gebrochene Schulter, das verursacht Arztkosten und ggf. hohe Krankenhausrechnungen, vom Schmerzensgeld ganz zu schweigen 2) es kommen Folgekosten hinzu: der Mensch kann seinen Beruf ggf. längere Zeit nicht ausüben (sein F1-Auto muss mit einem minder guten Ersatzfahrer bestückt werden...) 3) blödsinnigerweise - weil Montoya so schnell ist - stolpert der nicht nur über das Multicore sondern reißt es auch gleich noch mit und das FOH-Pult erleidet einen Schaden (Elektronikversicherung)...
Das könnte man jetzt Comedy-like ausschlachten. Aber es gibt diese Fälle in der Praxis. Wir haben bei unseren Veranstalterseminaren einen Versicherungsspezialisten als Referenten und bei dessen Praxisbeispielen brechen die Veranstalter regelmäßig vor Lachen zusammen. NUR: hinter jedem Schadensfall stecken schnell 50.000 EUR Schadensforderung der Gegenseite.
Es geht aber auch "kleiner": einer Eurer Helfer (wer ist eigentlich "der Veranstalter" sprich: wer hält die Birne hin und öffnet im worst case sein Bankkonto?) zerreist in der Hektik der Arbeit einem Gast die Hose.
Oder einer der Besucher kippt das berühmte Cola in das gemietete Mischpult. Zwar gilt hier auch §823 BGB (Verschuldenshaftung). Aber erwischt erstmal denjenigen, der in der düsteren Partyatmosphäre den Becher umgekippt hat.
Oder: ganz krasser Fall, aber schon dagewesen: die Deckenverkleidung des Treffs löst sich unter den dynamischen Bassfrequenzen der Liveband und donnert einem Gast auf die Birne. Es haftet nicht der Treff-Vermieter. Niente: es haftet der Party-Veranstalter!!!
Habe ich jetzt die Partylaune vermiest? Sollte nicht sein! Aber Veranstalter stehen immer mit einem Bein im Knast. Den Rest sollte man versichern bzw. wenigstens darüber Bescheid wissen, mit welchem Risiko man auf die Uhr sieht, ob der Spuk bald vorbei ist.
Trotzdem, viel Spaß
Bernd Schweinar / Rock.Büro SÜD