shadok
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Vielleicht wird der Text gerade deshalb nicht verständlich gehalten...Mancher Text, der nicht verständlich erscheint, beinhaltet manchmal schon extrem wichtiges.
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Vielleicht wird der Text gerade deshalb nicht verständlich gehalten...Mancher Text, der nicht verständlich erscheint, beinhaltet manchmal schon extrem wichtiges.
Also in den thomann-AGB wird die 30-Tage-MoneyBack-Frist unter §4 explizit für Verbraucher angeboten. In den AGBs anderer, ähnlicher Shops, wird das meist auch so formuliert. Dass thomann an anderer Stelle den Service auch auf gewerbliche Kunden ausweitet, ist etwas, was man den AGBs nicht entehmen kann und stellt mehr eine Ausnahme dar - in diesem Fall zum Vorteil des Kunden.Ich habe nur darauf hingewiesen, dass man in vielen anderen Shops die Money Back Garantie wirklich "ohne wenn und aber" bekommt. Dort steht diese Ausnahme auch nicht in den AGB.
Da wird dir jeder, der ein bisschen Gesellschaftsrecht gelernt hat, aber widersprechen. Eine GbR kommt durch einen Gesellschaftervertrag zustande. Dieser hat allerdings kein Formerfordernis, also sind die Anforderungen relativ gering. Selbst mündliche Verträge sind möglich, insofern wäre ein "Wir gründen eine Cover-Band, um Auftritte zu spielen. Ich spiel' Gitarre, du spielst Drums, er Keyboard" und das Zustimmen der anderen Musiker möglicherweise auch schon ausreichend.Übrigens ist man eine GbR kraft Gesetz und nicht durch Vertrag.
Ich habe geschrieben, dass ein Dritter anhand der gegebenen Daten interpretieren könnte, dass die Grenze zum Gewerblichen überschritten wäre. Zwei Absätze später habe ich dann noch mal betont, dass es eine Grauzone ist, bei der der Music Store seine Auffassung der Lage anhand solcher Punkte rechtfertigen könnte.der nächste erkennt die gewinnerzielungsabsicht einer band am musikstil oder der anzahl der im kalender stehenden gigs
Da wird dir jeder, der ein bisschen Gesellschaftsrecht gelernt hat
Verstehe dich irgendwie nicht, denn zum Absetzen der Vorsteuer hast du natürlich ein Gewerbe, beim Rückgaberecht aber willst du lieber Privatperson sein. Du solltest dich aber klar entscheiden, ob man das Gewerbe als Hobby ansehen sollte oder nicht und auch danach handeln.Ich habe die AGB überflogen, ok. Aber ich habe ehrlicherweise dem MS solche kundenunfreundliche AGB nicht zugetraut. Wie gesagt, ist das erste Mal. Den GbR Namen der Band muss ich angeben, damit das Finanzamt die Rechnung akzeptiert.
Mir geht es um das kundenunfreundliche Geschäftsgebahren und die Täuschung. mal Hand aufs Herz, wer hat schon bei der Bestellung eines langersehnten Wunsches die AGB oder das BGB gelesen?
Tja, und ich finde nicht, dass man jede Erfahrung mit einem Musikinstrumentengeschäft, die nicht zur eigenen Zufriedenheit war, in einem Forum in einem eigenen Thema breit treten muss. Dahinter stehen auch nur Menschen, die wie ihr und ich manchmal Fehler machen, auf interne Leitfäden pochen oder auf andere Weise für Unmut sorgen.ich finde nicht, dass man hier immer und immer wieder gegen den TE wettern muss.
Wie ich weiter oben geschrieben habe, braucht man das dafür nicht, da es auch woanders steht und wenn man die nicht liest, kann man das nicht dem Versender anlasten.agb liest kein schwein. hand aufs herz!
Ich bin ruhig.beruhige dich mal
Da muss ich jetzt auch lachen, ich habe nur Deine eigene Formulierung auf die Gegenseite umgemünzt.was du hier forderst - in einem diskussionsforum - ist zensur