cainsew
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Mir scheint die Gegenseite hat keine Ahnung vom Mängelgewährleistungsrecht. Macht ..... aber nichts, sie können es nennen wie sie wollen.
Fakt ist, dass man in jedem Fall einen fehlerfreien Verstärker bekommt. Ich wünsche dir, dass der Amp jetzt heil bleibt und dir weiterer Ärger erspart bleibt.
Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, kann das Musikgeschäft nochmals nachbessern. Passiert dies jetzt innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrübergang, hat man keinerlei Kosten zu befürchten. Danach wirds etwas schwieriger.
Geht der Amp dann wieder kaputt, kannt man zurücktreten und bekommt sein Geld zurück.
Also ganz ruhig bleiben....... Man kannt ja beim nächsten Gespräch, sofern es dazu kommt, einfach auf die Nacherfüllungspflicht hinweisen. Dann sollte diese Garantieaugenwischerei vorbei sein.
@dubbel
klär mich doch bitte auf.
Fakt ist, dass man in jedem Fall einen fehlerfreien Verstärker bekommt. Ich wünsche dir, dass der Amp jetzt heil bleibt und dir weiterer Ärger erspart bleibt.
Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, kann das Musikgeschäft nochmals nachbessern. Passiert dies jetzt innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrübergang, hat man keinerlei Kosten zu befürchten. Danach wirds etwas schwieriger.
Geht der Amp dann wieder kaputt, kannt man zurücktreten und bekommt sein Geld zurück.
Also ganz ruhig bleiben....... Man kannt ja beim nächsten Gespräch, sofern es dazu kommt, einfach auf die Nacherfüllungspflicht hinweisen. Dann sollte diese Garantieaugenwischerei vorbei sein.
@dubbel
klär mich doch bitte auf.
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