Einzelne Töne verstimmt?

  • Ersteller olaf_berlin
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Brückentroll;4258277 schrieb:
Bei dem Händler würd ich nie wieder was kaufen und auch jedem empfehlen da nicht hin zu gehen.

Nee, nee - auf meinen Händler lass ich da nix kommen: Ist mein Lieblingshändler! Und ich werde bei ihm sicher auch wieder kaufen, wenn ich denn irgendwann mal (aber das hat noch ganz viel Zeit - noch kein Grund, unruhig zu werden!!!) ne Helikon-Monte haben möchte :D Habe ihn mir damals ja bewusst ausgesucht - und dabei waren eben Extra-Garantieleistungen nicht ausschlaggebend (sondern in erster Linie, ich sage es ganz offen, der Anschaffungspreis).
Der weiß ja im Grunde auch noch gar nix von dem Problem (wenn er nicht hier mitliest...) - wie gesagt: Ich bin mir ja selbst nicht sicher, also kann es so schlimm gar nicht sein!
Irgendwann fahre ich mit dem Instrument mal wieder nach Klingenthal und lasse die Profis reinhören - so teuer wird dann notfalls das Nachstimmen einzelner Zungen nicht sein (obwohl es ein Cassotto-Instrument ist).

Zum Ippenstein-Test:
Hmmm - scheint so, als wären die anderen Zungen beim gleichen Druck tatsächlich "rein". Aber die bleiben es eben auch über einen größeren Druckbereich. Ich werde weiter berichten...

Liebe Grüße
Olaf
 
Hallo Brückentroll,

daher sollte man sich beim Händler erkundigen, wie es aussieht. Die Stimmungsverwerfung muß ja nicht notgedrungen durch eine verstimmte Zunge hervorgerufen sein, sondern kann auch am Ventil liegen. Das wäre wiederum wohl ein Gewährleistungsfall. Und wenn ein einzelner oder wenige Töne mal daneben liegen, wird sich kaum ein Händler bei einem hochpreisigen Instrument quer stellen, sondern das wohl auf Kulanz richten lassen.
 
Hallo Ippenstein,
ich seh das genauso. Vor allem muss man den Mund aufmachen und es dem Händler zumindest mitteilen. Er verkauft ja auch nur weiter und ist sicher froh über Kundenbewertung von seinem Laden/Service und vor allem seiner Produktionsfirmen.

Prima - danke für die Klarstellung!
Wie oben schon geschrieben: Ich konnte mir das ja auch gar nicht vorstellen, dass so was wie eine Inspektion oder ein Nachstimmen in der gesetzlichen Gewährleistung mit drin ist! Deshalb hätte ich überhaupt nicht versucht, auf diesem Weg kostenlos an eine Nachbesserung zu kommen.

Dieser Beitrag ließ mich aber schon etwas an die Decke gehen. Wie kann man einen Versuch ausschließen? Das ist wie Geld in die Tonne zu schmeißen. Wenn man keine Meinungen hören will und eh vorhat nichts zu tun wäre es sinnvoll es auch nicht zu posten. Ist jetzt etwas überspitzt, aber ich kanns halt nicht verstehen.

Gruß,
Brückentroll
 
Stimmung ist ein Verbrauchsgut, d.h. eine Stimmung verbraucht sich irgendwann und ist dann weg. Und aus technischen Gründen die ich nicht kenne scheint das bei einem Akkordeon nach einem Jahr spielen besonders deutlich zu sein. Ist bei Klavieren übrigens ähnlich, nur dass ich da ich die Gründe kenne. Ein guter Händler verkauft daher inklusive einer Nachstimmung. So zumindest bei Musikhaus Hoppe in Warstein und bei Nösler in Hamm und auch bei einem Händler, dessen Namen ich vergessen hab. Er ist Alleinimporteur für Alessandrini aus Castelfidardo, der stimmt auch nach einem Jahr gratis. Scheint also üblich zu sein, aber bestimmt nix, was sich aus gesetzlichen Bestimmungen ableiten ließe. Wie gesagt: Verbrauchsgut. Ich werde auch öfter mal von meinem Klavierstimmkunden gefragt, ob ich denn meine Klavierstimmung nach einigen Wochen kostenlos nachkorrigiere. Natürlich nicht! Fragt ihr denn euren Tankwart, ob ihr nach einer Woche kostenlosen Nachschlag bekommt :)

Gregor
 
Als ich die Horch damals gekauft hatte, stand sie 30 Jahre lang im Koffer. Sie klang perfekt und wäre perfekt gewesen, wenn nicht das Wachs spröde geworden wäre. Die Zunge verstimmt sich nur, (außer bei Ventilfehlern), wenn irgendwas auf die Zunge kommt, was sie leichter oder schwerer macht.

Das heißt wiederum, daß man schon darauf schauen sollte, ob es nicht eine Mißstimmung ist, die schon ab Werk da war und sowas wird oft auf Kulanz geregelt.

Nachtrag: Die Zunge kann sich auch verstimmen, wenn der Niet nicht die richtige Festigkeit hat. So kann es passieren, daß eine gestimmte Zunge nach ein paar Wochen wieder falsch klingt. Ein Nietfehler muß aber in der Gewährleistung drin sein.
 
Die Zunge verstimmt sich nur, (außer bei Ventilfehlern), wenn irgendwas auf die Zunge kommt, was sie leichter oder schwerer macht.

..oder wenn sich innere Spannungen lösen. Aber das passiert nach 30 Jahren praktisch nicht mehr von selber, kann aber halt bei neuen Instrumenten noch der Fall sein.

gruß,
maxito
 
Brückentroll;4258277 schrieb:
Rechtswege sind manchmal unergründlich.
Das ist wohl wahr. Aber auf rechtlicher Ebene seh ich in so einem Fall richtig schwarz! Erklärung siehe weiter unten.

Brückentroll;4258277 schrieb:
...Trotzdem muss es eine Regelung geben für das Verstimmen eines Akkordeons...
...Da würde ich mich zur Not nach Präzedenzfällen erkundigen...
Da gibt es nichts! Also man kann sich schon erkundigen, aber ich glaube nicht, dass man hier ansatzweise was findet. Wie oben schon erwähnt ist die Stimmung eines Instrumentes nicht von Dauer (ich wüsste jetzt ad hoc kein Instrument bei dem das so wäre, ausser bei den elektronischen) und von verschiedenen äußeren Faktoren und Umständen abhängig auf die der Händler keinen Einfluss hat (Temperaturwechsel, Luftfechtigkeit, etc...). Warum sollte er dann dafür geradestehen müssen. Dass ein Akkordeon erst eingespielt werden muss und sich da stimmungsmäßig noch was tun kann, ist allgemeinhin bekannt! Analog dazu das Auto: Je nachdem wie gut man es einfährt, desto höhere Leistung hat es dann (in einem gewissen Rahmen, klar) und desto schöner lässt es sich dann fahren und desto länger hält es...

Brückentroll;4258277 schrieb:
Das ist ja als ob ein Defekt im ABS-System am Auto nach nem halben Jahr fahren "mit eingerechnet" werden muss.
Das sind zwei verschiedene Paar Stiefel. ABS ist ein sicherheitsrelevantes Teil am Fahrzeug, und außerdem nicht unbedingt ein Verschleissteil! Die Stimmung eines Akkordeons unterliegt nun mal "Verschleiß". Ein normales Verschleißteil am Auto ist zum Beispiel der Abgasendtopf! Ich möchte den Hersteller/Händler sehen, der den Abgasendtopf mit in die Garantie einfliessen lässt....

Ein guter Händler verkauft daher inklusive einer Nachstimmung.
Genau! Wobei wir hier wieder bei der freiwilligen Leistung sind! Oder man handelt es beim Verkaufsgespräch mit heraus! Dann ist das was anderes!

Das heißt wiederum, daß man schon darauf schauen sollte, ob es nicht eine Mißstimmung ist, die schon ab Werk da war und sowas wird oft auf Kulanz geregelt.
Das fällt meiner Meinung nach sogar unter die Gewährleistung, da man, wenn man ein Akkordeon kauft, auch ein richtig gestimmtes Akkordeon haben möchte.

Nachtrag: Die Zunge kann sich auch verstimmen, wenn der Niet nicht die richtige Festigkeit hat. So kann es passieren, daß eine gestimmte Zunge nach ein paar Wochen wieder falsch klingt. Ein Nietfehler muß aber in der Gewährleistung drin sein.
Das ist sogar ganz sicher so! Und da dürfte es wohl auch nach mehr als 6 Monaten kein Problem sein, zu beweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt des Erwerbs vorhanden war.

Brückentroll;4258818 schrieb:
Hallo Ippenstein,
ich seh das genauso. Vor allem muss man den Mund aufmachen und es dem Händler zumindest mitteilen. Er verkauft ja auch nur weiter und ist sicher froh über Kundenbewertung von seinem Laden/Service und vor allem seiner Produktionsfirmen.
Versuchen kann man es allemal
Aber auf der rechtlichen Ebene, und um die geht es hier doch gerade im Moment, wenn mich nicht alles täuscht, seh ichn nicht den Hauch einer Chance so etwas durchzubringen! Auf der menschlichen Ebene kann es natürlich sein, dass man einiges erreichen kann, wenn man sich nicht gleich von vorneherein im Ton vergreift und mit Paragraphen winkt, die nicht existieren bzw. nicht greifen...

Ich persönlich würde es wahrscheinlich auch versuchen, muss aber, wenn der Wunsch abgelehnt wird, damit einverstanden sein und meine persönlichen Konsequenzen daraus ziehen
 
Ich sehe schon, dass wir unterschiedliches sagen, aber in etwa das Gleiche meinen.
Wobei der Auspuffvergleich auch hinkt.

Ein normales Verschleißteil am Auto ist zum Beispiel der Abgasendtopf! Ich möchte den Hersteller/Händler sehen, der den Abgasendtopf mit in die Garantie einfliessen lässt....

Ich geb zwar Recht, dass mir mein Händler keinen neuen Auspufftopf zahlt, wenn der nach ein paar Jahren durch ist, aber wenn der 8 Monate nach Erwerb des Fahrzeugs anfängt zu röhren oder gar abfällt werd ich mir sicher vom Händler/Hersteller nen neuen besorgen. Auf dem seine Kosten versteht sich.

Was hier nämlich nicht geklärt werden konnte:

Ist es normal, dass ein Akkrodeon sich in dem ersten Jahr hörbar verstimmen kann?

Erst wenn das geklärt ist, kann man über Garantie, Schadensersatz etc. reden. Wenns normal ist, bin ich auf den Händler im Sinne seiner Menschlichkeit angewiesen. Ist das aber nicht der Fall, ist es immer ein Gewährleistungsfall (von Selbstverschulden wie Fallen lassen mal abgesehen, versteht sich), da ein Fehlerhaftes Produkt ausgegeben wurde. Und das hat nix mit Paragraphenreiterei zu tun.

Aber wie gesagt, erstmal freundlich ansprechen. Oftmals klärt der Punkt Menschlichkeit/Kulanz das sowieso.

Gruß
Brückentroll
 
Hallo Brückentroll,

Brückentroll;4261752 schrieb:
Was hier nämlich nicht geklärt werden konnte:

Ist es normal, dass ein Akkrodeon sich in dem ersten Jahr hörbar verstimmen kann?

Das scheint zumindest nicht anormal zu sein: Neue Golas werden von Hohner nach ca. einem Jahr kostenlos nachgestimmt. Und nach meiner Erfahrung ist dies auch notwendig, da sich die Stimmung in der ersten Zeit erheblich verändert.

Daher sollte man - zumindest bei höherwertigen Akkordeons - beim Neukauf immer eine Nachstimmung mit aushandeln.

Viele Grüße
Wolf
 
das ist bei meinem HZIM selbstverständlich. Mit neuen Instrumenten musste ich immer wieder mal hinfahren, um nachstimmen zu lassen. Als ich das letzte Instrument bei ihm kaufte, hat er sogar komplett kostenlos das Tremolo umgestimmt, da es mir nach einer Woche überhaupt nicht mehr gefiel. Seitdem war keine Nachstimmung mehr nötig.
Genau das ist für mich ein Grund, meine Instrumente nicht über einen Großhandel oder ein Musikzentrum zu kaufen, auch wenn sie dort vielleicht etwas günstiger sind.
Nun habe ich das Glück, nicht besonders weit vom HZIM meines Vertrauens zu wohnen.

Viele Grüße
Jutta
 
Als ich das letzte Instrument bei ihm kaufte, hat er sogar komplett kostenlos das Tremolo umgestimmt, da es mir nach einer Woche überhaupt nicht mehr gefiel. Seitdem war keine Nachstimmung mehr nötig.
Genau das ist für mich ein Grund, meine Instrumente nicht über einen Großhandel oder ein Musikzentrum zu kaufen, auch wenn sie dort vielleicht etwas günstiger sind.
Nun habe ich das Glück, nicht besonders weit vom HZIM meines Vertrauens zu wohnen.

Da kann ich mich voll anschliessen. Beim Kauf hiess es bei meinem Händler, selbstverständlich könne ich innerhalb eines Jahres kostenlos nachstimmen lassen. Wenn ich das Tremolo umstimmen lassen möchte, würde das irgendwas kosten (ich weiss nicht mehr wieviel). Effektiv habe ich mein Instrument dann nach einer Weile zum Nachstimmen gebracht und bei der Gelegenheit auch das Tremolo ein paar Cent runterstimmen lassen. Gekostet hat's dann nix. Ein Akkordeon per Versand? Sicher nicht, da hätte ich das gute Stück ja selber wieder (auf eigenes Risiko!!!) zum Stimmen versenden müssen!

Die Diskussionen um Garantie und Gewährleistung sind m.E. rein theoretisch. Entweder man hat einen vertrauenswürdigen Händler, dann macht er die Nachstimmung sowieso oder zumindest aus Kulanz, oder man hat keinen vertrauenswürdigen Händler, dann möchte ich mich auf die Garantiediskussion mit dem auch gar nicht einlassen...

Gruss
holzkiste
 
das ist bei meinem HZIM selbstverständlich . . .
Genau das ist für mich ein Grund, meine Instrumente nicht über einen Großhandel oder ein Musikzentrum zu kaufen, auch wenn sie dort vielleicht etwas günstiger sind . . .

Hallo moewejutta, ich weiß nicht, welches Musikzentrum Du da im Auge hast. Beim Akkordeon Centrum Brusch, bei dem ich meine Borsini gekauft habe, ist der Service jedenfalls absolut top. Momentan werden dort Neuinstrumente mit einem Preisnachlaß von 25% angeboten und in einer solchen Aktion hatte ich auch mein Akkordeon vor 2 Jahren gekauft. Ohne dass ich danach fragen mußte, wurde mir zugesagt, dass alle auftretenden Probleme (Verstimmung, Tonansprache etc. etc.) innerhalb der 2 Jahre kostenlos beseitigt werden. Und am Ende der Gewährleistung erfolgt dann noch ein kompletter Check, bei dem alle Vorgaben (Stimmung, Ansprache, Tasten, Register, Luft usw.) überprüft und bei evtl. Abweichung feinjustiert werden. Alles kostenlos, trotz 25% Preisnachlass.

Ansonsten schließe ich mich voll Deiner Meinung an, und auch der Meinung von holzkiste:

. . . Entweder man hat einen vertrauenswürdigen Händler, dann macht er die Nachstimmung sowieso oder zumindest aus Kulanz, oder man hat keinen vertrauenswürdigen Händler, dann möchte ich mich auf die Garantiediskussion mit dem auch gar nicht einlassen...


Gruß, JoLala
 
Hallo,

um dem Bogen mal wieder zurück zur konkreten Frage von Olaf zu bekommen ;):

Sofern es sich um einen einzigen verstimmten Ton handelt, ist so etwas schnell nachgestimmt, und selbst, wenn er es nicht auf Kulanz macht, wird der Händler sicherlich nicht ein Vermögen dafür verlangen - also ihn einfach mal auf die Problematik ansprechen!
 
Hallo Olaf,

ich war heute mit meiner Freundin wieder beim Thomann und habe verschiedene hochpreisige neue Instrumente von verschiedenen Herstellern ausprobiert. Durch die Bank war es nicht möglich, auf gleicher Lautstärke (also Druck) Oktavenreinheit herzustellen. Mit unterschiedlichen Drücken war das mehr oder weniger möglich, manche Oktaven klingen auch sehr gut, und dann gibt es wieder Ausreißer. Insgesamt also eher ein Glücksspiel, oktavenreine Töne zu finden, v.a. wenn es in der selben Lautstärke sein soll.

Wir können jetzt anfangen, darüber zu diskutieren, ob die Instrumente schon so lange lagen oder gespielt wurden, daß sie sich verstimmen, oder wir können auch mal direkt in den Werken frisch gestimmte Instrumente versuchen, auf Oktavenreinheit zu spielen.

Grüße

Ippenstein
 
So, gerade war ein Freund da, der auch Rechtsanwalt ist.

Kommentar aus dem Bauch heraus (aber Gesetze sind dehnbar und geduldig) : Die Stimmung muß von mittlerer Güte sein. Das ist natürlich eine sehr dehnbare Aussage.
-----

Die Frage stellt sich dann, inwieweit die Balgstimmung eine saubere Stimmung ermöglicht und was sind die Kriterien für eine saubere Stimmung, wenn doch die Zungen ihre Frequenz mit zunehmenden Druck verändern und das auch noch unterschiedlich.

Daher gibt es nur eine vernünftige Möglichkeit: Beim Kauf muß man schon explizit darauf hinweisen, daß die Stimmung nicht sauber ist oder man muß eben eine Nachstimmung aushandeln.

Ich stelle jetzt mal die Frage in den Raum, was denn eine saubere Stimmung ist?
 
Ich stelle jetzt mal die Frage in den Raum, was denn eine saubere Stimmung ist?

Oh je, da machst du aber jetzt ein Fass auf :D

Das ist höchst subjetkiv. Das Stichwort lautet Inharmonizität, und die ist auch bei Akkordeons ein Thema. Das geht ja schon bei der Oktavreinheit los und hört bei Quarten und Quinten längst nicht auf. Unter Klavierstimmern gibt es da immer endlose Diskussionen. Will man z.B. eine 2:1 , eine 4:2 oder gar eine 6:3 Oktave? Und was ist mit den Doppeloktaven, die sollen ja auch möglichst wenig schweben.

Innerhalb eines Choires würde Ich mal sagen: die Terzen sollten schön rollen, also nach oben hin sukzessive schneller werden. Die Oktaven sollten möglichst wenig schweben, und zwar so, dass die Doppeloktaven auch möglichst wenig schweben. Ist halt ein riesiger Kompromiss. Richtig schwierig wird es dann bei den Registern, da die Inharmonizität ja nicht überall gleich ist.

Gregor
 

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