Brückentroll;4258277 schrieb:
Rechtswege sind manchmal unergründlich.
Das ist wohl wahr. Aber auf rechtlicher Ebene seh ich in so einem Fall richtig schwarz! Erklärung siehe weiter unten.
Brückentroll;4258277 schrieb:
...Trotzdem muss es eine Regelung geben für das Verstimmen eines Akkordeons...
...Da würde ich mich zur Not nach Präzedenzfällen erkundigen...
Da gibt es nichts! Also man kann sich schon erkundigen, aber ich glaube nicht, dass man hier ansatzweise was findet. Wie oben schon erwähnt ist die Stimmung eines Instrumentes nicht von Dauer (ich wüsste jetzt ad hoc kein Instrument bei dem das so wäre, ausser bei den elektronischen) und von verschiedenen äußeren Faktoren und Umständen abhängig auf die der Händler keinen Einfluss hat (Temperaturwechsel, Luftfechtigkeit, etc...). Warum sollte er dann dafür geradestehen müssen. Dass ein Akkordeon erst eingespielt werden muss und sich da stimmungsmäßig noch was tun kann, ist allgemeinhin bekannt! Analog dazu das Auto: Je nachdem wie gut man es einfährt, desto höhere Leistung hat es dann (in einem gewissen Rahmen, klar) und desto schöner lässt es sich dann fahren und desto länger hält es...
Brückentroll;4258277 schrieb:
Das ist ja als ob ein Defekt im ABS-System am Auto nach nem halben Jahr fahren "mit eingerechnet" werden muss.
Das sind zwei verschiedene Paar Stiefel. ABS ist ein sicherheitsrelevantes Teil am Fahrzeug, und außerdem nicht unbedingt ein Verschleissteil! Die Stimmung eines Akkordeons unterliegt nun mal "Verschleiß". Ein normales Verschleißteil am Auto ist zum Beispiel der Abgasendtopf! Ich möchte den Hersteller/Händler sehen, der den Abgasendtopf mit in die Garantie einfliessen lässt....
Ein guter Händler verkauft daher inklusive einer Nachstimmung.
Genau! Wobei wir hier wieder bei der freiwilligen Leistung sind! Oder man handelt es beim Verkaufsgespräch mit heraus! Dann ist das was anderes!
Das heißt wiederum, daß man schon darauf schauen sollte, ob es nicht eine Mißstimmung ist, die schon ab Werk da war und sowas wird oft auf Kulanz geregelt.
Das fällt meiner Meinung nach sogar unter die Gewährleistung, da man, wenn man ein Akkordeon kauft, auch ein richtig gestimmtes Akkordeon haben möchte.
Nachtrag: Die Zunge kann sich auch verstimmen, wenn der Niet nicht die richtige Festigkeit hat. So kann es passieren, daß eine gestimmte Zunge nach ein paar Wochen wieder falsch klingt. Ein Nietfehler muß aber in der Gewährleistung drin sein.
Das ist sogar ganz sicher so! Und da dürfte es wohl auch nach mehr als 6 Monaten kein Problem sein, zu beweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt des Erwerbs vorhanden war.
Brückentroll;4258818 schrieb:
Hallo Ippenstein,
ich seh das genauso. Vor allem muss man den Mund aufmachen und es dem Händler zumindest mitteilen. Er verkauft ja auch nur weiter und ist sicher froh über Kundenbewertung von seinem Laden/Service und vor allem seiner Produktionsfirmen.
Versuchen kann man es allemal
Aber auf der rechtlichen Ebene, und um die geht es hier doch gerade im Moment, wenn mich nicht alles täuscht, seh ichn nicht den Hauch einer Chance so etwas durchzubringen! Auf der menschlichen Ebene kann es natürlich sein, dass man einiges erreichen kann, wenn man sich nicht gleich von vorneherein im Ton vergreift und mit Paragraphen winkt, die nicht existieren bzw. nicht greifen...
Ich persönlich würde es wahrscheinlich auch versuchen, muss aber, wenn der Wunsch abgelehnt wird, damit einverstanden sein und meine persönlichen Konsequenzen daraus ziehen