B
Bääm
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Zum Glück hab ich diese Probleme eher selten da der nächste Nachbar 80 m entfernt ist. Zum Thema Gesetzeslage: Es gilt/bzw. wird angewand, das BImSchG (LImSchG wenn es in deinem Bundesland eines gibt). Je nachdem wie der Bebauungsplan für dein Flurstück lautet (Dorf, Stadt, Zentrum, Gewerbe...) darf bei deinem Nachbarn nur eine bestimmte dB-Zahl ankommen. (etwa zwischen 45-55 dB in Wohngebieten) zwischen 6-22 Uhr. Danach sind die Werte niedriger und kaum einzuhalten wenn du loslegst. Am Tag, bei geschlossenen Fenstern und wenn der nächste Nachbar in nem anderen Haus wohnt ist das Lärmproblem gesetzlich kein Problem. Sollte der nächste Nachbar im gleichen Haus wohnen, wird es gesetzlich sehr schwierig. Dann gelten werte von 35 dB (ich glaub das war die TA Lärm, im BImSchG gibts dazu keine Regelung) und die sind durch den Körperschall selbst mit nem elektronischen Schlagzeug kaum einzuhalten und damit mein ich gar nicht, auch bei schwerbauweise nich. Dann hilft es nur sich mit den Nachbarn gutzustellen.
Heyho,
der nächste Nachbar wohnt in einem andern Haus und wenn ich spiele habe ich vor zwischen 6-22 Uhr zuspielen Also nicht irgendwann in der Nacht aufstehen und meine Nachbarn ärgern, was bestimmt lustig wäre Naja ich bedanke mich für deine Antwort.
Greetings